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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 1320 JAA/JVA |
Titel: | Rep. 1320 Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalt |
Vorwort: | Bestandsgruppe mit folgenden Beständen: Rep. 1320 Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen (1997-2015) Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Frankfurt (Oder) (1991-2013) Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt Wriezen
B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E Die Justizvollzugsanstalten sind für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen im offenen und im geschlossenen Vollzug (Strafhaft) zuständig. Neben der Strafhaft werden noch Auslieferungshaft, Durchlieferungshaft und Untersuchungshaft unterschieden. Untersuchungshaften werden während des Verlaufs eines Strafprozesses oder vor Aufnahme von Ermittlungen bei dringlichem Tatverdacht und erhöhter Fluchtgefahr verhängt. Der Zeitraum der Untersuchungshaft wird bei der Festlegung der Haftstrafe als bereits verbüßte Haftzeit angerechnet. Auslieferungs- und Durchlieferungshaften bezeichnen die vorübergehende Haft von ausländischen Gefangenen vor Überführung in einen anderen Staat (z. B. bei Haftbefehlen in Drittstaaten). Die örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten der Anstalten werden im jeweils geltenden Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg festgelegt. Das Land Brandenburg verfügt derzeit über vier Justizvollzugsanstalten: Brandenburg an der Havel (mit sozialtherapeutischer Abteilung), Cottbus-Dissenchen, Luckau-Duben mit Außenstelle in Spremberg sowie Nord-Brandenburg mit den Teilanstalten Neuruppin-Wulkow und Wriezen (Jugendstrafvollzug). Es bestanden weitere - inzwischen geschlossene - Justizvollzugsanstalten in Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Potsdam, Prenzlau und Oranienburg. Veränderungen sind ebenfalls durch Umbenennungen und Umzüge zu verzeichnen. Durch die Gerichte verhängter Jugendarrest wurde bis 2015 in der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen vollstreckt. Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin erfolgt der Jugendarrest seit der Schließung der JAA Königs Wusterhausen in der Jugendarrestanstalt Berlin.
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Aus allen Justizvollzugsanstalten und der Jugendarrestanstalt sind bisher Übernahmen von archivwürdigem Schriftgut erfolgt. Die Bestände sind nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen - auch Unterlagen bereits geschlossener Einrichtungen. |
Verweis: | Bestände Rep. 1320 JAA, Rep. 1320 JVA |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1320 Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen Nr. BLHA, Rep. 1320 Justizvollzugsanstalt ... Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
Veröffentlichungen: | für Unterlagen der Vorgängereinrichtungen: Bundesarchiv, Referat BE 5: Übersicht über den Verbleib der Gefangenenakten von Verhafteten und Gefangenen der DDR, Stand 2018 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559634 |
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