17A; Rep. 17A Landvogtei der Niederlausitz (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 17A Landvogtei der Niederlausitz
Vorwort:Behördengeschichte

Die Anfänge der Landvogtei in der Niederlausitz reichen bis in das 13. Jahrhundert zurück. Der Landvogt war ein markgräflicher Oberbeamter. In der Zeit der böhmischen Herrschaft wurde er Statthalter und Stellvertreter des Landesherrn. Seine Hauptaufgabe bestand in der Aufsicht über die Verwaltung der landesherrlichen Güter und die Erhebung der Einkünfte. Gleichzeitig übte er die oberste Polizei- und Exekutivgewalt und war der Vertreter des Landesherrn in Lehnssachen (seit 1564 gemeinsam mit dem Landeshauptmann). Seine Stellung wurde 1474 durch die Einrichtung eines obersten Landeshauptmanns für Schlesien, die Oberlausitz und die Niederlausitz zur Wahrung des Landfriedens, dessen Amt bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts bestand, geschwächt. Die Errichtung der Landeshauptmannschaft 1564 als Finanzbehörde reduzierte die Aufgaben des Landvogts. Er war im 16. Jahrhundert nur noch königlicher Kommissar. 1575 erwirkten die Stände vom Kaiser für den Landvogt die Befugnis zur Ausstellung minder wichtiger Privilegien und Lehnbriefe. 1598 setzten die Stände das Indigenats- und Präsentationsrecht für das Amt des Landvogts durch. Sitz des Landvogts wurde seit Anfang des 16. Jahrhunderts Lübben.
Oberster Beamter der landvogteilichen Kanzlei war der Kanzler. Er bildete zusammen mit dem Landvogt in Bezug auf die Rechtspflege unter der Bezeichnung „Oberamt“ (Appellationshof) die Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Patrimonialgerichte. 1666 wurde das Amt des Landvogts aufgehoben und durch die kollegialische Oberamtsregierung ersetzt.

Bestandsgeschichte

Ein Teil des Archivs der Landvogtei wurde bereits im 30jährigen Krieg vernichtet. Der Bestand des Archivs wurde nach Auflösung der Landvogtei (1666) teilweise von der Oberamtsregierung übernommen und gelangte mit deren Beständen nach 1816 an preußische Nachfolgebehörden, die sie an das GStA abgaben. Akten, die bei der Justizbehörde und dem Rentamt in Lübben verblieben waren, gelangten auf Betreiben der niederlausitzischen Kommunalstände im Einvernehmen mit den staatlichen Stellen 1841/42 und 1852 in die Obhut der Niederlausitzer Stände. Die im ständischen Archiv bzw. dem Landesarchiv Lübben befindliche Überlieferung wurde 1958 in das BLHA übernommen. Wertvolle Teile des Bestandes, die im Krieg ausgelagert waren, befanden sich vorübergehend im Archivlager Göttingen und bis 1987 im GStA (Nr. 309-311 und 314-315 (?), 320-449). Die von Lehmann: Übersicht (1958) S. 23-28 als in Göttingen befindlichen genannten Archivalien sind in der Übersicht über die Bestände des GStA I (1966) S. 64-66 als Teil der Bestände des GStA aufgelistet. Sie gelangten 1987 mit dem Kulturgüteraustausch zwischen der DDR, der Bundesrepublik Deutschland und Berlin vom GStA in das BLHA. Der Bestand umfaßt im wesentlichen die sog. Zettelakten (einzelnen Blättern und Lagen aus dem 15. / 16. Jahrhundert), Lehnbüchern und –akten, Prozeßsachen sowie Einzelakten über verschiedene Materien. Ein Teil der Akten wurde erst im BLHA aus dem Bestand Rep 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz herausgelöst. Am Ende des Bestandes Rep. 17B Oberamtsregierung liegen noch unverzeichnete Unterlagen der niederlausitzischen Oberbehörden, die wahrscheinlich auch Unterlagen der Landvogtei enthalten.

Die bis 1945 im GStA befindlichen Akten der Oberamtsregierung samt Vorgängerakten der Landvogtei (Pr.Br.Rep. 17) sind 1945 verbrannt. (Vgl. Lüdicke: Übersicht (1939) S. 147-148 und Übersicht über die Bestände des GStA I (1966) S. 147: 610 Bände.) Akten der Lehnsregistratur sind teilweise noch als Vorakten im Bestand GStA PK, X. HA Rep. 4B Oberlandesgericht Frankfurt (Oder).
Die Ordnung der Akten entspricht der Ordnung der Registratur der Oberamtsregierung (Rep. 17B), aus der die Akten herausgelöst sind. Bei der Verzeichnung wurden die Titel der Repertorien der Oberamtsregierung aus dem 18./19. Jh. weitgehend übernommen. Die Titel sind deshalb teilweise altertümlich formuliert, unvollständig oder schwer verständlich und bedürfen einer Überarbeitung.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1711957
 
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