Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Oberamtsregierung der Niederlausitz wurde 1666 als Nachfolgebehörde des Landvogts gegründet. Die Instruktion und Ordnung der Oberamtsregierung vom 7. März 1666 nannte als Hauptaufgaben Prozess- und Kriminal-Sachen, die Aufsicht über die Gerichte, Polizei-, Grenz- und Lehns-Sachen (letztere in Verbindung mit dem Landeshauptmann), die Aufsicht über das Kammergut, Zölle, Straßen, geistliche Stiftungen, Witwen und Waisen. Der Kammerprokurator und die Geleitsleute (Exekutivorgane) wurden gleichfalls der Oberamtsregierung unterstellt, die auch für die Einberufung der Stände und Landtage zuständig war. Die Oberamtsregierung stellte somit die oberste Justiz- und Verwaltungsbehörde der Niederlausitz dar. Sie war die Lehnskurie des Markgraftums sowie Aufsichts- und Appelationsinstanz aller Untergerichte und des Landgerichts. Ferner ressortierten von ihr in administrativer Beziehung alle Polizei-, Militär- und direkten Steuer-Sachen sowie die Angelegenheiten der ständischen Korporationen. Instruktion und Zuständigkeit der Oberamtsregierung änderten sich während ihres Bestehens nur unbedeutend. 1716 wurde ihr die Oberaufsicht über das Polizeiwesen der Kreisstädte übertragen. 1807-1813 war auch der preußische Kreis Cottbus der Verwaltung der Oberamtsregierung unterstellt. Die Oberamtsregierung bestand personell aus einem Präsidenten und vier Oberamtsräten, davon zwei bürgerlichen und zwei adligen Räten. Der größere Ausschuss der Stände hatte ein Mitsprache- und Vorschlagsrecht bei der Besetzung dieser Posten. Die Oberamtsregierung unterstand während der Regierung der Herzöge von Sachsen-Merseburg unmittelbar dem Landesherrn bzw. der Geheimen Kanzlei, später dem Geheimen Konsilium in Dresden. Durch die Verordnung vom 14. März 1816 wurde die Oberamtsregierung aufgelöst. Ihre Geschäfte gingen in Justizangelegenheiten auf das Oberlandesgericht und in Verwaltungsangelegenheiten auf die Regierung zu Frankfurt (Oder) über.
Bestandsgeschichte
Nach der Auflösung der Oberamtsregierung wurde ihr Archiv, das seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar ist, zersplittert. Nach umfänglichen Kassationen und Abgaben an die Regierung und das Oberlandesgericht Frankfurt (Oder) wurde der Restbestand zwischen Regierung und Oberlandesgericht aufgeteilt, jedoch in Lübben belassen. 1841/42 und 1852 ging der in Lübben befindliche Bestand in die Obhut der Stände über und wurde dort geordnet und verzeichnet. Die Akten, die an die Regierung Frankfurt (Oder) abgegeben worden waren, gelangten in das GStA (Pr.Br.Rep. 17), wo sie 1945 bis auf geringe Reste verbrannten. Der in Lübben erhalten gebliebene Bestand kam 1958 in das BLHA. Einige im 2. Weltkrieg ausgelagerte Teile gelangten zunächst nach Göttingen, dann in das GStA und 1987 im Zuge eines Kulturgüteraustausches in das BLHA. Im BLHA wurden Teile des Bestandes provenienzgemäß den Beständen Rep. 17A Landvogtei der Niederlausitz, Rep. 17 D Landgericht der Niederlausitz und Rep. 40C Niederlausitzisches Konsistorium zugeordnet. Die Verzeichnung des Bestandes hat vorläufigen Charakter. Sie beruht weitgehend auf alten Behördenverzeichnissen. Die Schreibweise von Orts- und Familiennamen ist uneinheitlich und entspricht teilweise nicht dem aktuellen Stand. Nr. 3894 - 4527 (Lehnsachen), Nr. 4696 - 4749 (Prozesssachen: Urteile, Vergleiche, Bescheide, Gesuche), Nr. 7598 - 7826 (verschiedene Gütersachen, Untertanensachen, kommunale Angelegenheiten usw.) wurden neuverzeichnet. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1711956 |
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