55C; Rep. 55C Brandenburgische Landesanstalten (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:55C
Titel:Rep. 55C Brandenburgische Landesanstalten
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Die Fürsorge für geistig und körperlich Behinderte gehörte seit seiner Gründung im Jahre 1875 zum Aufgabenbereich des Brandenburgischen Provinzialverbandes. Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhielt, erweiterte und gründete er auch nach 1876 eine größere Anzahl von Heil- und Pflegeanstalten, sogenannten Landesanstalten, die teilweise Krankenhäuser mit Heilbehandlung, teilweise aber Anstalten zur Unterbringung von Kranken waren, die ihrer Leiden wegen ständige Aufsicht benötigten. Außerdem gab es Anstalten für Fürsorgezöglinge und Wanderarbeiter. Einige dieser Anstalten hatte der Brandenburgische Provinzialverband von seinen Vorgängerinstitutionen, den kommunalständischen Verbänden, speziell den Ständischen Landarmendirektionen in der Kur- und Neumark und der Landesdeputation des Markgraftums Niederlausitz übernommen.
Um 1930 unterstanden dem Provinzialverband größere Landesanstalten in Görden bei Brandenburg, Eberswalde, Landsberg (Warthe), Lübben, Neuruppin, Potsdam, Sorau, Treuenbrietzen und Teupitz, daneben Pflegeanstalten in Eilanghof/Reppen und Wittstock, acht Wanderarbeitsheime in Kyritz, Landsberg, Prenzlau, Rotes Luch, Strausberg, Treuenbrietzen, Wilhelmsthal und Zühlsdorf, zwei Taubstummenanstalten in Guben und Wriezen, ein Landesblindenheim in Königs Wusterhausen, drei Erziehungsanstalten in Strausberg und Prenzlau, ein Tuberkulosekrankenhaus in Treuenbrietzen sowie die Landesfrauenklinik in Berlin-Neukölln.
Zum Ende der Weimarer Republik verschlechterte sich die finanzielle Situation der Kranken- und Fürsorgeeinrichtungen dramatisch. Einschneidende Kürzungen der Fürsorgeleistungen waren die Folge, was eine zunehmende Verschärfung der Lebensverhältnisse der Anstaltsinsassen nach sich zog.
Während der Zeit des Nationalsozialismus bestimmte die nationalsozialistische Erbgesundheitspolitik das Fürsorgewesen des Provinzialverbandes, in deren Umsetzung eine Reihe der Landesanstalten direkt eingebunden war. Diese waren sowohl an den auf der Grundlage des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14.7.1933 (RGBl. I, S. 529) ab 1934 an geistig Behinderten und psychisch kranken Personen durchgeführten Zwangssterilisationen als auch an den ab 1939 einsetzenden gezielten Patiententötungen im Rahmen der "Euthanasie" maßgeblich beteiligt.

Im Allgemeinen wurden alle Provinzialanstalten als Landesanstalten bezeichnet. In einem Erlass des Oberpräsidenten vom 13. Juni 1944 wurde ihre amtliche Bezeichnung präzisiert. Danach bestanden die Einrichtungen in Eberswalde, Sorau, Landsberg (Warthe), Neuruppin, Teupitz, Görden und Treuenbrietzen als "Brandenburgische Landesanstalt", Wittstock, Prenzlau und Eilanghof/Reppen als "Brandenburgische Pflegeanstalt", Prenzlau und Treuenbrietzen als "Brandenburgisches Wanderarbeitsheim", Lübben als "Brandenburgisches Landeskrankenhaus" (nur ein Teil der ehemaligen Lübbener Landesanstalt), Neukölln als "Brandenburgische Landesfrauenklinik", Strausberg als "Brandenburgisches Landesjugendheim", Guben als "Brandenburgische Landesgehörlosenschule mit Heim", Königs Wusterhausen als "Brandenburgisches Landesblindenheim" und Kolberg/Pommern als "Kinderheilstätte und Seehospiz der Provinz Brandenburg" (Vgl. BLHA, Rep. 55 Provinzialverband Abt. IX Nr. 1159/1).

Nach dem Kriegsende 1945 befanden sich nur noch die Landesanstalten Neuruppin, Eberswalde, Brandenburg-Görden und Teupitz im Besitz der Brandenburgischen Provinzialverwaltung. Die Landesanstalten Landsberg (Warthe) und Sorau standen nunmehr unter polnischer Verwaltung. Die Landesanstalten Potsdam und Lübben waren bereits 1938 bzw. 1940 (zum 15.08.1940) als psychiatrische Anstalten aufgelöst worden.
Vgl. Kristina Hübener (Hrsg.): Brandenburgische Heil- und Pflegeanstalten in der NS-Zeit (Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg; Bd.3), Berlin-Brandenburg 2002.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv ist nur von einigen Landesanstalten Schriftgut überliefert. Ein Teil der Akten wurde aus dem Bestand Rep. 55 Provinzialverband herausgelöst. Weitere Akten wurden von den nachfolgenden Institutionen der Landesanstalten, den Krankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie, übernommen.
Verweis:Rep. 55 Provinzialverband der Provinz Brandenburg
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1788064
 
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