828 StFB Cottbus; Rep. 828 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Cottbus; 1944-1993 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 828 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Cottbus
Dat. - Findbuch:1944 - 1993
Vorwort:Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Cottbus (StFB Cottbus):
Der StfB Cottbus lag im Nordostteil des Bezirkes Cottbus und war der zweitgrößte Waldbezirk in der DDR. Er bestand seit dem 01.04.1952. Gegenüber seiner damaligen Ausdehnung erfolgten später Gebietsabgänge an das Sperrgebiet im Raum Preilack, jedoch wurden im Raum Eichwege größere Waldflächen in Rechtträgerschaft übernommen. Das Gebiet umfasste die Kreise Guben, Cottbus, Forst sowie Teile der Kreise Calau und Beeskow. Zugehörig waren die 6 Öberförstereien, Forst mit 6 Volkswaldrevieren und 4 Privatrevieren bzw. Genossenschaftlichen Revieren, Leuthen mit 4 Volkswaldrevieren und 3 Privatrevieren bzw. Genossenschaftlichen Revieren, Kathlow mit 3 Volkswaldrevieren und 4 Privatrevieren bzw. Genossenschaftlichen Revieren, Cottbus mit 3 Volkswaldrevieren und 5 Privatrevieren bzw. Genossenschaftlichen Revieren, Kleine Heide mit 4 Volkswaldrevieren und 4 Privatrevieren bzw. Genossenschaftlichen Revieren und Guben mit 4 Volkswaldrevieren und 4 Privatrevieren bzw. Genossenschaftlichen Revieren. Die einzelnen Oberförstereien sind aus den ehemaligen Oberförsterbezirken Preschen, Kathlow, Cottbus, Tauer und Drachhausen hervorgegangen. Sitz des StFB Cottbus war in Peitz.

Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB):
Die StFB wurden gemäß Verordnung vom 14. Februar 1952 mit Wirkung vom 1. Januar 1952 gebildet und unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR. Sie waren der Verwaltung Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe mit Sitz in Potsdam zugeordnet und wurden von dem Kreisforstamt angeleitet, in dem der jeweilige StFB seinen Sitz hatte. Durch die Verwaltungsreform im Sommer 1952 wurden die Betriebsgrenzen der StFB verändert. Die StFB waren nicht an Kreisgrenzen gebunden und zunächst nur für den Staatswald zuständig. Indem die StFB zusätzlich Aufgaben der ehemaligen DHZ Rohholz und Schnittholz übernahmen, wurden sie zum alleinigen Partner der Holzindustrie. Sie wirkten daneben auch als Kooperationspartner der Landwirtschaft. In dieser Funktion arbeiteten sie mit den MAS/MTS bzw. den Kreisbetrieben für Landtechnik zusammen und unterstützten die LPG personell und materiell.
Nach dem Musterstatut vom 19. Dezember 1954 waren sie juristische Person und Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte und arbeiteten nach einem Betriebsplan nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihre Betriebsleiter wurden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ernannt bzw. abberufen. Für den StFB war das noch bestehende, in Verantwortung und Struktur veränderte Kreisforstamt des Kreises zuständig, in dem sich der Sitz des StFB befand. Die Kreisforstämter nahmen nach der Bildung der StFB die Form von Referaten bei den Räten der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, an und hatten außer Anleitungs- und Kontrollfunktionen nur noch die Betreuung des Privatwaldes wahrzunehmen. Die Aufgaben der StFB betrafen die Planung, Durchführung und Abrechnung der Produktion im Bereich des Staatswaldes. Ihnen unterstanden die Oberförstereien (1952-1954 als Instrukteurbezirke bezeichnet) und die Revierförstereien. Mit Anordnung vom 1. April 1955 wurden die Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe aufgelöst und die StFB den Räten der Bezirke, Abteilung Landwirtschaft, Unterabteilung Forstwirtschaft, eingegliedert. In Durchführung der Anordnung vom 11. Februar 1959 waren die StFB sowohl für den volkseigenen Wald als auch für den Privat- und Genossenschaftswald verantwortlich. Mit dem Beschluss über die Veränderung der Leitung der Forstwirtschaft vom 19. Oktober 1963 gingen forstwirtschaftliche Aufgaben vom Rat des Bezirkes auf die zentral unterstellten VVB Forstwirtschaft über, und die Aufgaben des StFB erfuhren hinsichtlich der Erteilung von Auflagen an Waldbesitzer und der Erstellung entsprechender Bilanzen eine Erweiterung. Auch in allen Fragen der Jagdbewirtschaftung waren die StFB der VVB Forstwirtschaft unterstellt. 1975 wurden die VVB Forstwirtschaft aufgelöst; dafür wurde bei den Räten der Bezirke eine Abteilung Forstwirtschaft gebildet, die u.a. für die Leitung der StFB ihres bezirklichen Territoriums zuständig war.

Bestandsgeschichte:
Der Bestand erhielt 2015 und 2017 Zugänge und wurde 2018 voll erschlossen.

Angaben zum Umfang

Umfang:1,48 lfm; 11 Karten

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 828 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Cottbus Nr.
BLHA, Rep. 828 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Cottbus - Karten Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1815790
 
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