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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Luckau U 44 A |
Titel: | Wenzel [I./IV.], Römischer König, König von Böhmen und Markgraf der Lausitz, gebietet den Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Städte der Mark Brandenburg, die Stadt Luckau, an ihren Rechten, besonders an denen der Kaufleute und Gewandschneider, nicht zu hindern.
"Geben zu Nuremberg an sand Vites tage, unser reiche des Behemischen in dem newenczemdem und des Romischen in dem sechsten jaren." |
Dat. - Findbuch: | 1382 Juni 15 |
Ort: | Nürnberg |
Vermerke: | Auf der Vorderseite: "Per dominum Petrum de Wartenberg Petrus Jaurensis" Archivvermerk: "Ad scatulam B" |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung fehlt |
Siegel: | Ohne Bug mit auf der Rückseite aufgedrücktem runden Siegel unter Papierdecke |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung in Briefform |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Hille S. 72 (10); Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 35 Nr. 44 mit der Bemerkung: "Das Stück ist der Form und dem Inhalt nach auffallend, so mit der Angabe, daß Luckau von altersher zur Mark Br. gehöre! Es fehlt auch außer der Siegelankündigung die Jahreszahl in der Datierung. Die Schrift ist die gleiche wie die der beiden vorausgehenden Urkunden gleichen Datums."; Lehmann: Urkundeninventar Niederlausitz, S. 351f. Nr. 924. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1865393 |
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