23A U III/6 A; Hans Belling. - Der Rat der Stadt Stendal bekennt, daß er mit Erlaubnis der Gildemeister und weisesten Bürger von Hans Belling und den fünf Kindern seines verstorbenen Sohnes Claus Belling 100 rheinische Gulden geliehen und empfangen hat. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:23A U III/6 A
Titel:Hans Belling. - Der Rat der Stadt Stendal bekennt, daß er mit Erlaubnis der Gildemeister und weisesten Bürger von Hans Belling und den fünf Kindern seines verstorbenen Sohnes Claus Belling 100 rheinische Gulden geliehen und empfangen hat. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 5% jährlich aus den Zinsen, Renten und Aufkommen der Stadt Stendal zu verzinsen und den Zins jeweils zu Michaelis zu erlegen.
1520, Montag nach Michaelis.
Dat. - Findbuch:1520 Oktober 1
Ort:ohne Ort
Beglaubigungsform:Es siegeln die Aussteller
Siegel:mit einem an Pergamentstreifen angehängten, fehlenden Siegel
Beschreibstoff:Pergament; ein transversaler Einschnitt
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/8nprORG93Z
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1946850
 
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