Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 23A U III/6 A |
Titel: | Hans Belling. - Der Rat der Stadt Stendal bekennt, daß er mit Erlaubnis der Gildemeister und weisesten Bürger von Hans Belling und den fünf Kindern seines verstorbenen Sohnes Claus Belling 100 rheinische Gulden geliehen und empfangen hat. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, vierteljährlicher Kündigung mit 5% jährlich aus den Zinsen, Renten und Aufkommen der Stadt Stendal zu verzinsen und den Zins jeweils zu Michaelis zu erlegen. 1520, Montag nach Michaelis. |
Dat. - Findbuch: | 1520 Oktober 1 |
Ort: | ohne Ort |
Beglaubigungsform: | Es siegeln die Aussteller |
Siegel: | mit einem an Pergamentstreifen angehängten, fehlenden Siegel |
Beschreibstoff: | Pergament; ein transversaler Einschnitt |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1946850 |
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