23A U III/24 E; Jobst Brandes d. Ä. - Bürgermeister und Rat der Städte Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie mit Erlaubnis Kurfürst Johann Georgs, Markgrafen von Brandenburg, von Jobst Brandes dem Älteren, Sohn des Bürgermeisters Henning Bra

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:23A U III/24 E
Titel:Jobst Brandes d. Ä. - Bürgermeister und Rat der Städte Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie mit Erlaubnis Kurfürst Johann Georgs, Markgrafen von Brandenburg, von Jobst Brandes dem Älteren, Sohn des Bürgermeisters Henning Brandes zu Hildesheim, 2100 rehinische Goldgulden auf 10 Jahre geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe mit 6% jährlich zu verzinsen und den Zins jeweils zwischen Michaelis und Martini in Hildesheim zu erlegen. Es besteht beiderseitige, schriftliche oder mündliche Kündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren, die jeweils an den vier heiligen Ostertagen fällig ist, weiterhin Verpflichtung zum Einleger in Magdeburg, Braunschweig oder Hildesheim bei Nichterfüllung.
1576, Montag in hlg. Ostern.
Dat. - Findbuch:1576 April 23
Ort:ohne Ort
Vermerke:Auf dem Umbug die Unterschriften der Bürgermeister in der Reihenfolge der Städte: Andreas Schuller, Andreas Smedt, [...], [...] Moller, [...], [...], Hans Bindemann.
Beglaubigungsform:Es siegeln die Aussteller, es unterschreiben die Bürgermeister
Siegel:mit 7 an Pergamentstreifen begehängten, fehlenden Siegeln
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/bwUaqOJjVd
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1946868
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit Query