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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 23A U III/44 D |
Titel: | Dr. Georg Caelestinus. - Bürgermeister und Rat der Städte Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie namens aller Mittel-, Uckermärkischen und Ruppinschen Städte von Dr. Georg Caelestinus, Domprobst zu Cölln, 2000 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, schriftlicher oder mündlicher, halbjähriger Kündigung mit 6% jährlich zu verzinsen und den Zins jeweils am Neujahrstage zu erlegen, wie auch die Gesamtsumme unter dem gleichen Datum zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung der Termine haften die Städte mit ihren Gütern und Nutzungen für die Summe. 1578, Neujahrstag. |
Dat. - Findbuch: | 1578 Januar 1 |
Ort: | Berlin |
Beglaubigungsform: | Es siegeln die Aussteller |
Siegel: | mit 7 an Pergamentstreifen angehängten, fehlenden Siegeln |
Beschreibstoff: | Pergament; zweimal drei transversale Einschnitte |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1946889 |
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