|
Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 23A U III/51 D |
Titel: | Stadt Cölln. - Bürgermeister und Rat der Städte Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie namens aller Mittel-, Uckermärkischen und Ruppinschen Städte vom Rat der Stadt Cölln 1550 Gulden in Märkischer Währung geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, halbjähriger Kündigung mit 6% jährlich zu verzinsen und den Zins jeweils zu Exaltationis crucis zu erlegen, wie auch die Gesamtsumme unter dem gleichen Datum zurückzuzahlen. Bei Nichteinhaltung der Termine haften die Städte mit ihren Gütern und Nutzungen für die Summe. 1604, Exaltationis crucis. |
Dat. - Findbuch: | 1604 September 14 |
Ort: | ohne Ort |
Beglaubigungsform: | Es siegeln die Aussteller |
Siegel: | mit 6 an Pergamentstreifen angehängten, fehlenden Siegeln |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
|
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1946896 |
|