Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Peitz U 4 C |
Titel: | Heinrich Schenk von Landsberg, Herr von Teupitz und Seyda, bekundet, dass ihm Friedrich [II.], Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, sein Schloss Peitz mit allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten in Amtmannsweise zu seiner vollen Nutzung ausgetan hat. Er verspricht, das Schloss auf seine Kosten zu unterhalten bzw. zu sichern und es auf Aufforderung Friedrichs bzw. dessen Bruders, Friedrichs, und ihrer Erben jederzeit in deren Hände zurückzugeben und sich - bei entsprechender Erstattung seiner vorher am Schloss Peitz gehabten Gerechtigkeiten - entsetzen zu lassen. Im Fall, dass er zu Hof oder zu anderen Orten entboten werden sollte, sollen die Markgrafen ihm für alle entstehenden Schäden bürgen und für seinen Unterhalt aufkommen.
"geschriben und geben [...] zu Franckenforde an der Oder, nach gots gebort virczehnhundert jare und darnach im cweyundvirczigsten jare, am donerstage nach der Eylftausent Juncfrowen tage." |
Dat. - Findbuch: | 1442 Oktober 25 |
Ort: | Frankfurt (Oder) |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel an Pergamentstreifen gut erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Druck: v. Raumer, Codex diplomaticus Brandenburgensis continuatus, Bd. I, S. 205f., Nr. 65 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1961478 |
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