Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Peitz U 9 A |
Titel: | Johann [Cicero], Markgraf von Brandenburg, gestattet Eitelfritz, Grafen von Zollern, Verweser der Herrschaften Crossen und Cottbus, die Einlösung des von ihm an Dietrich von Freiberg bzw. Albrecht von Leipzig verpfändeten Schlosses und Städtchens Peitz samt allen Zubehörungen bis zum Zeitpunkt der Wiedereinlösung durch ihn selbst oder seine Erben unter der Bedingung, dass beim Ableben des von Freiberg 1.000 Gulden - wie im Kaufbrief vom 27. Februar 1478 festgelegt (Rep. 37 Peitz U 7) - an ihn fallen sollen. Er verspricht weiterhin, die genannten Besitzungen bei Lebzeiten des von Zollern sowie dessen Ehefrau, Magdalena, geb. Markgräfin von Brandenburg, nicht einzulösen gegen Leistung des Lehnsdienstes und der Aufbringung von 500 Gulden zur Befestigung des Schlosses.
"geben zu Coln an der Sprewe, am tag Felicis [...], nach gottes geburt tausentvirhundert und im funfundachtzigsten jarn." |
Dat. - Findbuch: | 1485 Januar 14 |
Ort: | Cölln an der Spree |
Vermerke: | Rückvermerk: "Marggraffen Johansen Consens dorin seine furstliche gnaden Eitel Fritzen von Zollern vergonnen das ampt Peitz umb den pfandschilling, so Dietrich von Freiberg darauf gehabt, an sich zu losen" (16. Jh.) |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | aufgedrücktes Siegel gut erhalten |
Beschreibstoff: | Papier |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1961483 |
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