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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 22 D |
Titel: | Friedrich Wilhelm, Kurfürst und Markgraf von Brandenburg, erklärt seinen Konsens zu folgendem Vertrag: Die Brüder Levin Joachim Freiherr von der Schulenburg, Dompropst und Domdechant zu Magdeburg und Havelberg, und Hans Georg Freiherr von der Schulenburg, königlich dänischer Generalmajor und Oberst über die dänische Leibgarde, zu Lieberose und Lamsfeld, haben in Hans Georgs „nötigen angelegenheiten“ vom kurfürstlichen Hofrat und Geheimen Kriegs-Sekretär „Folchardt Butten“ in zwei Posten 2.500 Taler, der Taler zu 24 Silbergroschen, gegen eine jährliche Verzinsung von sechs Prozent bar entliehen und haben danach, bei Verpfändung all ihrer Güter, Lehen und Erbe, diese zu einem „dinglichen unterpfande cum clausula constituti possessiorii ac pacto executivo“ eingesetzt und dem Gläubiger zugesagt, ihm nicht nur die Zinsen immer vierteljährlich in Berlin in obiger Währung zu zahlen, sondern auch das Kapital der 2.500 Taler, wenn dieses von einer der beiden Parteien ein Vierteljahr vorher gekündigt wurde. Dem Gläubiger ist freigegeben, einen der beiden Brüder zur Zahlung des Kapitals und der Zinsen anzuhalten. Dazu haben sie auf die Einrede, als Mitschuldner nur anteilmäßig zu haften, und die Einwendung, dass beide Beteiligten gemeinsam handeln müssen, verzichtet („beneficio divisionis ac exceptionibis duobus correis debendi conpetentibus renuntiiret“), und jeder von ihnen hat sich zur Zahlung des Kapitals, der Zinsen und aller Unkosten bei wiederholter Verpfändung ihrer Güter verpflichtet, wie dies die Obligationen der kurfürstlichen Lehnskanzlei, ausgestellt in Berlin 1681 Dezember 1 und 1682 November 1, besagen. Der Aussteller stimmt diesem Vertrag als Lehnsherr in Bezug auf diejenigen Güter zu, die zu seiner „lehenträgerschafft“ gehören, an denen die Brüder („vettern“) von der Schulenburg die gesamte Hand haben, und nimmt den Gläubiger unter seinen Schutz.
„geben Cölln an der Spree, den vierten Junii nach Christi unsers lieben herrn und seeligmachers geburth im ein tausendt sechshundert sieben und achtzigsten jahre“ |
Dat. - Findbuch: | 1687 Juni 4 |
Ort: | Cölln an der Spree |
Vermerke: | Vermerke: Auf dem Umbug, rechts: Unterschriften: „Paul von Fuchs; Daniel Stephani lehnsecretarius s.“ |
Beglaubigungsform: | Beglaubigung: Es siegelt der Aussteller mit anhangendem Siegel. |
Siegel: | Pergamentstreifen angehängt, Siegel fehlt |
Beschreibstoff: | Pergament, 305 x 540 mm, plus 65 mm Umbug |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Wittern (2014) S. 287-288 Nr. 25 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972396 |
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