Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 24 B |
Titel: | Lehnbrief des Adolph Wratislaw Reichsgrafen von Sternberg als Ältestem des sternbergischen Geschlechts und Verwalter der im Markgraftum Niederlausitz gelegenen Lehen des Geschlechts, nämlich Lieberose, Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow, für den jetzigen Besitzer von Lieberose, Levin Joachim Freiherr von der Schulenburg, über die Herrschaft Lieberose. Der Aussteller hat den Empfänger, weil dieser und seine Vorfahren die Lehen über die Herrschaft Lieberose nicht gesucht haben, gerichtlich in Anspruch nehmen lassen, worauf sich dieser entschuldigt hat. Die Nachlässigkeit rührte daher, dass während der jüngst vergangenen langwierigen Kriegswirren die Qualität des Lehens in Vergessenheit geraten war. Nachdem der Empfänger um Vergebung („condonirung“) seiner aus Unwissenheit begangenen Lehnsfehler als auch um Verleihung der Herrschaft Lieberose und deren Pertinentien für sich und seine Erben gebeten hat, hat der Aussteller diesem Ersuchen kraft des hierüber am 8. Juli 1688 ausgefertigten Rezesses [siehe dort] gegen Abstattung einer Erkenntlichkeit stattgegeben. Der Empfänger war verhindert, selbst nach Prag zu kommen. Er hat unterm Datum 1688 Juli 9./19. eine Vollmacht erteilt und übersandt und durch den Landsyndikus des Markgraftums Oberlausitz, Albert Friedrich Roscius, dem Aussteller die gewöhnliche Lehnspflicht ablegen lassen. Der Aussteller belehnt den Empfänger und seine Erben mit der Herrschaft Lieberose. Lehnsobjekt: Die Herrschaft Lieberose samt Stadt und Schloss und allen Mannschaften, Lehen und aufgezählten Pertinentien, darunter das große Wehr im Schwielochsee; auch die in vorigen Lehnbriefen benannten Lehngüter und solche Afterlehen, die die Vorfahren des Ausstellers den Herrn von der Schulenburg verkauft haben. Der Aussteller bestätigt dem Empfänger und seinen Erben alle Privilegien, Handfesten und Lehnbriefe über die Herrschaft Lieberose und ihre Pertinentien so, als ob sie hier inseriert wären. Das Lehen erfolgt zu gesamter Hand mit seinem Bruder Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg und dessen Erben sowie allen übrigen von den in vorigen Lehnbriefen benannten Mitbelehnten herstammenden Schulenburgschen Agnaten, die der schulenburgische Mandatar wie nachfolgend angegeben hat, nämlich von der schwarzen Linie Johann von der Schulenburg, Sohn des Hans Georg, auf Tucheim; Dietrich Hermann von der Schulenburg, Sohn des Albrecht, auf Beetzendorf, Apenburg, Rittleben und der Propstei Salzwedel; Hans, Friedrich, Leopold und Haubold, Brüder von der Schulenburg, Söhne des Albrecht, auf Vollmershain, Leipnitz, Triestewitz; Levin Johann und Hans Christoph, Brüder von der Schulenburg, Söhne des Georg Werner, auf Linum; von der weißen Linie Heinrich von der Schulenburg, Sohn des verstorbenen Henning, auf Angern; Gustav Adolf von der Schulenburg, Sohn des Matthias, auf Emden; Friedrich Achaz von der Schulenburg, Sohn des Achaz, auf Hehlen, Beetzendorf, Angern und Detzel; Matthias Gebhard, Alexander, Daniel Ludolf, August und Jakob, Brüder von der Schulenburg, Söhne des Alexander, auf Altenhausen; Levin, Christian Friedrich und Johann Casimir, Brüder von der Schulenburg, Söhne des Johann Casimir, auf Schochwitz und Libbesdorf; Levin Christoph und Johann Christian, Brüder von der Schulenburg, Söhne des Joachim Christoph, auf Reinsdorf und ihren Erben.
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Darin: | Die Nachfolger des Ausstellers im Seniorat sollen dem folgen, mit der Bedingung, dass, wenn der Empfänger ohne männliche Erben stirbt, die Herrschaft Lieberose auf seinen Bruder Hans Georg übergehen soll, und falls dieser ohne männliche Erben stirbt, auf den nächsten der mitbelehnten Schulenburg’schen Geschlechts-Vettern. Im Übrigen sollen aber die im Rezess vom 8. Juli 1688 [siehe dort] festgelegten Nachfolgeregeln strikt eingehalten werden. Die genannten Herrn von der Schulenburg und ihre männlichen Erben sollen schuldig sein, so oft sich eine Veränderung auf Seiten des Lehnsherrn oder des Lehnsmanns und wirklichem Besitzer ergibt, diese Mannlehen vom Aussteller oder seinem Nachfolger im Seniorat wieder zu suchen und Lehnsfolge zu tun; die [Lehen] wird ihnen der Aussteller unweigerlich wieder reichen. |
Dat. - Findbuch: | 1688 Juli 12 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Vermerke: Auf Blatt 5 RS unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Gabriel Marius, sacrae caesareae majestatis regiarum appellationum Pragae consiliarius et feudalium Sternbergiensium praepositus“. |
Beglaubigungsform: | Lehnszeugen: Jaroslaw Florian „Schwiehowsky“, Freiherr von Riesenburg und Schwihau, kaiserlicher Rat, Kämmerer und Obersteuereinnehmer im Erbkönigreich Böhmen; Franz Max „Hieserle“ Freiherr von „Ohodaw“, kaiserlicher wirklicher Kämmerer und königlich böhmischer Kammerrat. Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des großen Siegels des Ausstellers. |
Siegel: | Siegel fehlt, zwei Heftlöcher im Rücken |
Beschreibstoff: | Pergamentlibell, 6 Blatt, 315 x 255 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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