37 Lieberose U 38 C; Franz Philipp, Reichsgraf von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Leeskow, Sarkow und Reicherskreuz als Nachfolger seines Oheims, des am 14. Mai 1745 verstorbenen Franz Leopold Reichsgrafen von Sternberg, im Seniorat und in der Lehnsherrschaft der dem sternbergschen Geschlecht i

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lieberose U 38 C
Titel:Franz Philipp, Reichsgraf von Sternberg, Lehnsherr von Lieberose, Leeskow, Sarkow und Reicherskreuz als Nachfolger seines Oheims, des am 14. Mai 1745 verstorbenen Franz Leopold Reichsgrafen von Sternberg, im Seniorat und in der Lehnsherrschaft der dem sternbergschen Geschlecht im Markgraftum Niederlausitz, belehnt den Reichsgrafen Georg Anton von der Schulenburg mit Schloss, Stadt und Herrschaft Lieberose.
Nach dem Tod des Franz Leopold Reichsgrafen von Sternberg hat der Empfänger um Neubelehnung nachgesucht, auch für seine namentlich genannten Vettern, die das gemeinsame Recht („simultaneam“) bisher befolgt und gemäß dem Rezess von 1688 Juli 8 [s. o.] die gebührenden Vollmachten eingeschickt haben, die gesamte Hand zu bestätigen und ihnen einen gewöhnlichen Lehns- und Mutschein darüber auszufertigen, nachdem die zu erbringenden Leistungen erbracht sind. Außerdem bat er um Festlegung eines Termins zur Ablegung der gebräuchlichen Lehnspflichten und dabei zu dispensieren, damit wegen gerechtfertigter Hinderungsgründe die Lehnspflichten diesmal durch einen Bevollmächtigten abgelegt werden dürfen.
Als Tag zur Ablegung der Lehnspflicht wurde der 28. Juli 1746 bestimmt und die vorgebrachten Hinderungsgründe, die den Empfänger am Erscheinen vor der sternbergischen Lehnskurie in Prag hindern, wurden für erheblich erachtet, jedoch unter der Bedingung, dass der Empfänger und seine Lehnsnachfolger schuldig bleiben sollen, die Lehnspflichten persönlich abzulegen, wenn der Lehnsherr sie nicht im Einzelfall aus nachweisbaren und relevanten Hinderungsgründen dispensiert.
In Vertretung des Empfängers erschien Martin Christoph Geras, [Advokat?] bei der Oberamtsregierung der Niederlausitz, der den gewöhnlichen Lehnseid im Namen des Empfängers und der Gesamthänder geschworen und die übrigen Leistungen gegen einen Revers erbracht hat.
Belehnung des Empfängers mit der Herrschaft Lieberose inklusive Afterlehen, im Umfang wie Lehnbrief von 1688 Juli 12 [s. o. Urkunde Nr. 24]. Bestätigung vorhandener Privilegien ebenfalls wie dort. Bezug genommen wird insbesondere auf die Bestimmungen im Lehnbrief von 1727 Juni 26 [s. o. Urkunde Nr. 35], die zugunsten des Empfängers und seiner Allodialerben die auf Lieberose „radicirte“ Summe von 21.000 Reichstalern als wahre Schuld („pro vero et stricto debito“) festschreiben gemäß der Rezesse von 1688 Juli 8 [s. o.] und 1710 Mai 2, Beetzendorf [siehe Rep. 37 Herrschaft Lieberose Nr. 229], welcher letztere durch die lehnsherrliche Bestätigung von 1711 [vgl. o. Urkunde Nr. 32] rechtskräftig wurde. Auf dieser Grundlage erfolgt die Mitbelehnung zur gesamten Hand für die schulenburgschen Lehnsagnaten, die in den vorigen Lehnbriefen benannt wurden [oder von ihnen] abstammen und durch Vollmacht gemäß früherer Dispensation bei dieser Handlung vertreten, in folgender Ordnung:
Darin:Von der schwarzen Linie: (1.) Hans Georg von der Schulenburg; (2.) Dietrich Hermann von der Schulenburg und dessen minderjährige Brüder; (3.) Werner Graf von der Schulenburg; (4.) die Brüder Friedrich Wilhelm, Ludwig Hermann „Heno“ und Wilhelm Friedrich von der Schulenburg.
Von der weißen Linie: (1.) Christian Günther Graf von der Schulenburg, zur Zeit Senior; (2.) die Brüder Gebhard Werner, Friedrich August, Achaz Wilhelm und Albrecht Ludwig Grafen von der Schulenburg; (3.) Matthias Johann Graf von der Schulenburg, venetianischer Generalfeldmarschall; (4.) Christoph Daniel von der Schulenburg, sardinischer Generalleutnant; (5.) die Brüder Alexander und Matthias Daniel von der Schulenburg; (6.) die Brüder Ernst August, Friedrich Wilhelm und Georg Ernst Wilhelm von der Schulenburg; (7.) die Brüder Carl, Gebhard, Matthias, Friedrich Wilhelm und Johann Friedrich von der Schulenburg; (8.) die Brüder Alexander Jakob und August „Schöneberg“ von der Schulenburg; (9.) die Brüder Johann Daniel Friedrich, Franz Carl und Friedrich Wilhelm von der Schulenburg; (10.) die Brüder Heinrich Hartwig, Levin Friedrich, Christoph Daniel und Alexander Friedrich Christoph von der Schulenburg; (11.) die Brüder Otto Friedrich und Heinrich Werner Gottlieb von der Schulenburg; (12.) Carl Christian Gottfried von der Schulenburg; (13.) die Brüder Johann Daniel, Otto Casimir, Levin Friedrich und Gustav von der Schulenburg.
Wenn die Schulenburgschen Vettern der Reihe und dem Verwandschaftsgrade nach in die Lehnsnachfolge eintreten sollten, so soll derjenige, auf den die Lehnsnachfolge fällt, entsprechend dem Hauptlehnrezess von 1688 Juli 8 [s. o.], wenn er noch kein Freiherr ist, bei Strafe des Ausschlusses und der Untauglichkeit binnen Jahr und Tag den Freiherrnstand annehmen.
Ersuchen um Neubelehnung bei Herr- oder Mannfall wie im Lehnbrief von 1688 [s. o. Urkunde Nr. 24].
Dat. - Findbuch:1746 Juli 30
Ort:Prag
Vermerke:Vermerke: Blatt 6 VS unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Sebastian Gausß u[triusque] i[uris] d[octor] als zur zeit hochgräfflicher Sternbergischer lehen probst m.pr.“; Blatt 1 VS: no. 12. - Tit. VIII. No. 9.
Beglaubigungsform:Zeugen: Johannes Nepomuk Reichsgraf von Sternberg, kaiserlich-königlicher wirklicher Kämmerer; Franz Carl Reichsgraf von Pötting, kaiserlich-königlicher wirklicher geheimer Rat und Erbburggraf zu Lienz in Tirol; Leopold Reichgraf von Rottal, kaiserlich-königlicher wirklicher geheimer Rat; Adolf Felix Reichsgraf von Pötting, kaiserlich-königlicher geheimer Rat und Erbburggraf zu Lienz in Tirol; Franz Anton Reichsgraf von Rogendorf, kaiserlich-königlicher wirklicher Kämmerer und Generalfeldwachtmeister.
Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des größeren Siegels des Ausstellers.
Siegel:Siegel fehlt
Beschreibstoff:Pergamentlibell, 6 Blatt, 405 x 280 mm, 2 Heftlöcher im Falz
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Wittern (2014) S. 326-329 Nr. 44

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/nonTr2B3Tv
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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