8 Schönfließ U 44 E; Bürgermeister und Rat der Stadt Schönfließ bestätigen im Auftrag Kurfürst Joachim Friedrichs, Markgrafen von Brandenburg, dem Schuhmacherhandwerk der Stadt die Innungsartikel nach dem Vorbild der Stadt Soldin, Königsberg und anderer in der Umgebung wie folgt: \ \ 1. alle Vergeh

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Schönfließ U 44 E
Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Schönfließ bestätigen im Auftrag Kurfürst Joachim Friedrichs, Markgrafen von Brandenburg, dem Schuhmacherhandwerk der Stadt die Innungsartikel nach dem Vorbild der Stadt Soldin, Königsberg und anderer in der Umgebung wie folgt:

1. alle Vergehen der Angehörigen des Schuhmacherhandwerks sollen in der Stadt Schönfließ gerichtet werden;
2. für kleine Vergehen soll eine Strafe in Höhe von 1 Silbergroschen dem Handwerk entrichtet werden, für große Vergehen ein Taler;
3. das Handwerk soll im Jahr drei Morgensprachen – mittwochs nach Pfingsten, auf Borchardi (6. Oktober) und montags am Fastnachtsabend – abhalten;
4. bei der Erwerbung des Meisterrechts sind Rat und Handwerk je 3 Gulden zu entrichten, die Kinder von Schuhmacher- und Gerbermeistern sind von der Hälfte befreit;
5. wer das Meisterrecht erwerben will, muss vorher ein Jahr bei einem Meister der Stadt gearbeitet haben, dreimal um Aufnahme bitten und dabei dem Handwerk jeweils 1 Taler entrichten und dem Meister eine Mahlzeit geben;
6. das Meisterstück sind 1 Paar Fischerstiefel, 1 Paar Fischerschuhe mit 1 Knopf und 1 Paar Fischerschuhe mit 14 Knöpfen;
7. Meisterkinder und -frauen können in sechs Wochen das Meisterrecht erwerben;
8. die Lehrlinge sollen zwei Jahre lernen und dem Handwerk 1 Taler in die Lade und den Meistern 1 Tonne Bier geben sowie 2 Pfund Wachs in die Kirche; Meistersöhne geben nur 1/2 Tonne Bier; die Annahme von Lehrlingen bedarf der Bekanntgabe vor dem Handwerk.

"gegeben und geschehen zu Schonflies, in den heiligen Weyhnachten, anno eintausend sechshundert"
Dat. - Findbuch:1600 Dezember 25
Ort:Schönfließ
Beglaubigungsform:Siegelankündigung
Siegel:zwei Siegel verloren, Schnur erhalten
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung
Frühere Signaturen:BLHA, Rep. 8 Stadt Bad Schönfließ/Nm Nr. 853

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/xhYUG4OsBk
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2089454
 
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