37 Lübbenau U Verweis; Adam Gans, Edler Herr zu Putlitz, auf Wolfshagen und Wittenberge, kurfürstlicher Statthalter, Dr. iur. Friedrich Pruckmann, Vizekanzler, und Dr. iur. Arnold de Reyer, kurfürstlich brandenburgische Kommissarien und Geheime Räte bzw. Hofräte, schließen einen Auseinandersetzungsv

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lübbenau U Verweis
Titel:Adam Gans, Edler Herr zu Putlitz, auf Wolfshagen und Wittenberge, kurfürstlicher Statthalter, Dr. iur. Friedrich Pruckmann, Vizekanzler, und Dr. iur. Arnold de Reyer, kurfürstlich brandenburgische Kommissarien und Geheime Räte bzw. Hofräte, schließen einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Erben des im Oktober 1612 verstorbenen Geheimen Kammerrats Christian Distelmeyer auf Mahlsdorf, Rudow und Radensleben, nämlich zwischen dessen Witwe Katharina, geb. von Lüderitz, – vertreten durch ihre Vormünder, die kurfürstlich brandenburgischen Geheimen Räte bzw. Hofräte David von Lüderitz auf Nackel, Christian von Bellin auf Markau und Andreas Kohl – und ihren Töchtern Elisabeth Gräfin zu Lynar und Dorothea Gräfin zu Eberstein – vertreten durch ihre Ehemänner Johann Casimir Grafen zu Lynar und Albrecht [IV.] Grafen von Eberstein auf Naugard und Massow – einerseits und Johann von Kötteritz auf Hermsdorf und Wulkow für sich und seinen Bruder Gottfried, Jakob von Pfuel dem Jüngeren für sich, Jakob von Pfuel dem Älteren für seine Söhne, Lampert, Domherrn zu Halberstadt, und Christian von Pfuel auf Altranft und Prötzel, sowie für seine Tochter Katharina und die Tochter Elisabeth Ursula seines verstorbenen Sohnes Christoph Ernst, ferner Ernst von Greiffenberg auf Kuhweide für seine Ehefrau Elisabeth, geb. von Pfuel, als Kinder der Schwester Christian Distelmeyers. Demnach beschränkt sich das Leibgedinge der Witwe des Verstorbenen auf die Besitzungen im Dorf Radensleben, die von dem kurfürstlichen Kanzler Dr. Lampert Distelmeyer erworben wurden und erbliches Eigentum, keine Lehnsgüter, sind. Dazu kommen Einkünfte und Nutzungen im Dorf Rudow mit Ausnahme der Gerichtsgefälle und aller Wiesen außer einer; die Gerichtsgefälle und die übrigen Wiesen zu Rudow, ferner die zum Gut Mahlsdorf gehörigen Untertanen zu Rudow sollen an die von Kötteritz und von Pfuel kommen; alle fahrende Habe im Gut Radensleben soll an die Witwe des Verstorbenen und die beiden Töchter fallen; die Erbstücke zu Radensleben sollen nach dem Ableben der Witwe an die von Kötteritz und von Pfuel fallen und zwar gegen Zahlung von 3.000 Talern an deren Töchter bzw. die Erben der Töchter. Das Gut Mahlsdorf soll mit allen Zubehörungen nach der kurfürstlichen Zustimmung zu diesem Vertrag an die von Kötteritz und von Pfuel fallen gegen Zahlung von 3.000 Talern zu Ostern 1613 an die Witwe und die beiden Töchter. Die von Kötteritz und von Pfuel verpflichten sich, die landesherrliche Ratifikation des Vertrags bis Ostern beizubringen. Es folgen Bestimmungen über das lebende und tote Inventar des Gutes Mahlsdorf bei der Übergabe. Einzelheiten der Erbfolge nach dem Fideikommiss aus dem Testament Lampert Distelmeyers werden in einem Nebenvertrag geregelt.

"zum Berlin, am neunzehenden Decembris deß ablauffenden eintausent sechßhundert und zwolfften jhares"
Dat. - Findbuch:1612 Dezember 19
Ort:Berlin
Beglaubigungsform:Es werden drei gleichlautende Exemplare ausgefertigt, eines für die Witwe und ihre Vormünder, eines für die Grafen in ehelicher Vormundschaft der Töchter und eines für Johann von Kötteritz und Lampert von Pfuel für sich und ihre Verwandten
Es siegeln mit ihren gräflichen, herrlichen, adeligen und ererbten Petschaften und unterschreiben die kurfürstlichen Kommissarien, die Witwe und ihre Töchter, die rechtlichen Vertreter der Witwe und die Ehemänner ihrer Töchter, sowie Johann von Kötteritz, Jakob der Ältere und Jakob der Jüngere von Pfuel und Ernst von Greiffenberg
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Verweis

Angaben zum Kontext

Verweis:Insert in BLHA, Rep. 37 Herrschaft Lübbenau – Urkunden Nr. Fam.38 C
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regesten: Beck II, Nr. 10862; Wittern, Nr. 264
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=425706
 
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