212 MdJ; Rep. 212 Ministerium der Justiz; 1936-1953 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 212 Ministerium der Justiz
Dat. - Findbuch:1936 - 1953
Vorwort:Behördengeschichte
Innerhalb der im Juli 1945 gebildeten Provinzialverwaltung Mark Brandenburg war die Abteilung VI für die Justiz zuständig.
Die Abteilung VI unterstand dem 1. Vizepräsidenten. Die Zuständigkeit umfasste die Gesetzgebung, Organisation und Personal des Justizwesens auf Provinzebene, Zivil- und Verwaltungsrechtspflege, Strafrechtspflege, Strafvollzug und Gnadensachen, Standesamtswesen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitssachen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Enteignungen. Ausgehend von der Zuständigkeit war die Abteilung VI im November 1945 in zehn Referate gegliedert. Später kamen die Bereiche Schulung (Abteilung Personal und Schulung) sowie (Abteilung) Kontrolle und Revision hinzu. Die Gliederung wurde 1946 geändert und vier Unterabteilungen (A-D) eingerichtet. Am 17. September 1945 wurde von der Provinzialverwaltung eine Verfügung zur Reorganisation der Justiz erlassen, die Bestimmungen zur künftigen Gerichtsorganisation enthielt und die Entfernung früherer Angehöriger der NSDAP und ihrer Gliederungen aus der Justizverwaltung anordnete. Mit einem Runderlass vom 10. Dezember 1945 wandte sich der Leiter der Abteilung Justiz an die Richter, Anklagevertreter und Anwälte und stellte die Anforderungen an ihre demokratische Gesinnung, ihre Zusammenarbeit mit der sowjetischen Besatzungsmacht und den deutschen Verwaltungseinrichtungen dar. Um dem Mangel an juristischen Fachkräften nach der Entfernung der Nationalsozialisten aus dem Justizdienst zu begegnen, war die Gewinnung und Ausbildung neuer Kräfte ein dringliches Erfordernis. So wurden Volksrichterkurse und eine Anwaltsschule eingerichtet.
Mit Bildung der Provinzialregierung im Dezember 1946 entstand das Ministerium der Justiz mit der Abteilung VI - Justiz. Die Aufgaben waren 1947 zunächst vier Oberreferaten, 1949 zwei Abteilungen, einem Oberreferat und einem Referat zugeordnet.
Im November 1947 wurden die Arbeitsgebiete Staatsangehörigkeit und Namensänderungen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz herausgenommen und der Abteilung Polizei im Ministerium des Innern zugeordnet. Das Standesamtswesen ging im Januar 1948 auf das Ministerium des Innern über und bildete in der Abteilung Landes- und Kommunalverwaltung ein eigenes Referat.
Im Zusammenhang mit der Regierungsbildung nach den Wahlen im Oktober 1950 kam es zur Einrichtung einer Hauptabteilung Justiz anstelle des bisherigen Justizministeriums. Sie war dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg direkt unterstellt.
Durch die Verordnung über die Übertragung der Geschäfte des Strafvollzugs auf das Ministerium des Innern der DDR vom 16. November 1950 wurde die Verwaltung der Strafvollzugsangelegenheiten aus der Hauptabteilung Justiz herausgelöst.
Im Zuge der Auflösung der Länder und ihrer Regierungen stellte mit dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Brandenburg“ vom 25. Juli 1952 auch die Hauptabteilung Justiz ihre Arbeit ein.
Ihre Aufgaben gingen auf das Justizministerium der DDR und die ihm unterstellten Justizverwaltungsstellen der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam über.
Die Deutsche Zentralverwaltung für Justiz in der SBZ war für die fachliche Anleitung des Justizwesens der Länder zuständig. Wichtige Entscheidungen bedurften der Genehmigung bzw. der Kenntnisnahme der zentralen Dienststelle. Die Deutsche Justizverwaltung erließ Verfügungen und Weisungen an das Justizministerium, das seinerseits berichtspflichtig war und der Kontrolle der Deutschen Justizverwaltung unterlag. Weiterhin bestand eine Weisungsbefugnis der Rechtsabteilung der SMA gegenüber dem Justizministerium. Innerhalb der Landesregierung war das Justizministerium/die Hauptabteilung Justiz dem Ministerpräsidenten rechenschaftspflichtig und unterstand dessen Anleitung und Kontrolle.
Gegenüber anderen Strukturteilen der Landesregierung übte das Ministerium eine koordinierende Funktion aus, die Zusammenarbeit bezog sich auf die Erarbeitung von Rechtsvorschriften und die rechtliche Absicherung von Schwerpunktaufgaben, wie Enteignungen und Entnazifizierung.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern ergab sich infolge des Zusammenwirkens von Polizei und Justiz.
Dem Ministerium der Justiz nachgeordnet waren das Oberlandesgericht, die Land- und Amtsgerichte sowie bis 1950 die Strafvollzugsanstalten, außerdem die Volksrichterlehrgänge (Büro des Lehrgangs für Richter und Staatsanwälte, Richterschule Potsdam-Babelsberg).

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1953 in das BLHA übernommen. Der Aktenbildung lag überwiegend die „Anweisung für die Verwaltung in Justizverwaltungsangelegenheiten“ vom 18. Dezember 1935 zu Grunde, die Akten wurden in Abteilungs- und in Sachbearbeiterregistraturen geführt. Die Bestandsbearbeitung erfolgte in den Jahren 1961, 1966 und 1973.

Angaben zum Umfang

Umfang:1845 Akte(n); 27,9 lfm
51 Karten
10 Fotos

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 212 Ministerium der Justiz Nr.
BLHA, Rep. 212 Ministerium der Justiz PA
BLHA, Rep. 212 Ministerium der Justiz - Karten Nr.
BLHA, Rep. 212 Ministerium der Justiz Foto
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=54612
 
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