Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 314 Haupt-und Landgestüt Neustadt/Dosse |
Dat. - Findbuch: | 1921 - 1953 |
Vorwort: | Betriebsgeschichte Das ehemalige preußische Staatsgestüt wurde mit der Verordnung über den Übergang von Forderungen und anderen Rechten auf die Provinz Mark Brandenburg vom 26. September 1945 zunächst der Provinzialregierung unterstellt. Die Verwaltung erfolgte durch das Finanzministerium, die Bewirtschaftung durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft. Nachdem sich deutsche und sowjetische Stellen für den Erhalt des Gestüts und gegen eine Versiedlung des Landes ausgesprochen hatten, erfolgte 1947 die Zuordnung zur Provinzialgüterverwaltung Mark Brandenburg. Im Juni 1949 wurde das Gestüt volkseigen und im Juli 1949 der neu gegründeten Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) zugeordnet. Ihr gehörte das Gestüt in den verschiedensten Umbildungsphasen der VVG an, bis es mit Auflösung der VVG ab 1. April 1954 dem Sektor VEG des Rates des Bezirkes Potsdam, Abteilung Land- und Forstwirtschaft zugeordnet wurde. Aufgabe des Gestüts war es, den Pferdehaltern in Brandenburg hochwertige Zuchthengste zum Decken zur Verfügung zu stellen und eine hochwertige Nachwuchsherde heranzuziehen. Neben der Pferdezucht wurden in jener Zeit auch Kühe, Schweine und Schafe gehalten sowie Ackerland zur Versorgung mit Futtermitteln bebaut. Im September 1945 erhielt das Gestüt den Namen "Arthur von Weinberg", des Gründers des Vollblutgestüts Walfried bei Frankfurt am Main.
Bestandsgeschichte Das Gestüt Neustadt/Dosse übergab einen Gesamtbestand mit einem zeitlichen Umfang von 1763-1953 im Jahre 1959 an das BLHA. Bei Revisionsarbeiten im Jahre 1983 wurden die Akten, die über das Jahr 1945 hinausgingen, aus dem Bestand Rep. 21 Gestüt Neustadt/Dosse ausgesondert und der Bestandsgruppe Land Brandenburg zugeordnet. Das Findbuch entstand 2002. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,22 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 314 Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=66061 |
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