Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 831 Arbeitshygieneinspektion des Bezirkes Cottbus |
Dat. - Findbuch: | 1953 - 1978 |
Vorwort: | Behördengeschichte In Durchführung der Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11.01.1978 wurden bei den Räten der Bezirke Arbeitshygieneinspektionen gebildet. Sie waren für die Anleitung und Kontrolle der Betriebe bei der Verwirklichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeitshygiene und der Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der arbeitsmedizinischen Betreuung verantwortlich. Die Arbeitshygieneinspektionen waren juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie unterstanden den Bezirksärzten sowie dem Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen (doppelte Unterstellung). Ihre Leiter wurden auf Vorschlag der Bezirksärzte in Abstimmung mit dem Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen von den Räten der Bezirke berufen und abberufen. Sie konnten den Leitern der Kreisarbeitshygieneinspektionen fachliche Weisungen erteilen und deren Entscheidungen aufheben. Zu den Aufgaben der Arbeitshygieneinspektionen gehörten die Beurteilung der arbeitshygienischen Situation in den Betrieben, die Unterstützung der Planung und Realisierung von Maßnahmen zur Gestaltung hygienischer und physiologischer sowie technisch sicherer Arbeitsbedingungen, die Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die Erfassung und Analyse von Berufskrankheiten und die Ausbildung und Weiterbildung der Mitarbeiter des Betriebsgesundheitswesens. 1954 wurde im Bezirk Cottbus eine Bezirksarbeitssanitätsinspektion gebildet, die 1966 in Bezirksinspektion Arbeitsschutz in den Betrieben und Mitte des gleichen Jahres in Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben umbenannt wurde. Die Inspektion wurde durch einen Facharzt für Arbeitshygiene geleitet und unterstand dem Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen und Sozialwesen. Ein Arbeitsgebiet der Einrichtung waren die Berufskrankheiten. Es unterstand fachlich dem Institut für Berufskrankheiten im Deutschen Zentralinstitut für Arbeitsmedizin. Ihre Aufgaben wurden 1990/91 von den Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik fortgeführt.
Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 2005 vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gewerbeärztlicher Dienst, Cottbus übernommen und bearbeitet. Akten aus der Zeit nach 1975 befinden sich noch im Landesamt. 2024 wurde der Bestand überarbeitet und abgeschlossen.
Erschließungsstand Voll erschlossen. |
Vorgänger: | Bezirksinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben Cottbus |
Nachfolger: | Landesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
Verweis: | Rep. 831 Büro für Sozialhygiene Cottbus; Rep. 831 Bezirkshygieneinspektion und Bezirkshygieneinstitut Cottbus |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,44 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 831 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=78645 |
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