Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 203 Volkspolizeikreisämter |
Dat. - Findbuch: | 1941 - 1952 |
Vorwort: | Geschichte der Behörde Die Neubildung örtlicher Polizeiverwaltungen erfolgte unmittelbar nach Kriegsende auf Weisung der örtlichen Kommandanturen der SMA. Orientiert am Vorbild der Weimarer Republik, sollte eine demokratische, der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtete Polizei mit den traditionellen Dienstzweigen Ordnungspolizei, Verwaltungspolizei und Kriminalpolizei entwickelt werden. Der Landrat als Kreispolizeibehörde und der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde bildeten die kommunale Polizei. Die Abteilung IX Polizei der Provinzialverwaltung übte zunächst eine Kontrollfunktion aus, entwickelte sich jedoch zunehmend zur Aufsichts- und Leitungsbehörde. Für die Dienstzweige der Ordnungs- und Verwaltungspolizei übten die Bezirkspolizeichefs in der Behörde des Oberlandrates bis zur Auflösung der Oberlandratsämter zum 1. Februar 1947 die Aufsicht und Leitung der Polizei in den kreisfreien Städten und Kreisen aus. Den Kreispolizeichefs beim Landrat unterstand die Kreispolizei, sie führten dazu die Aufsicht über die Ortspolizei der kreisangehörigen Gemeinden. Die Kreispolizei war in Abschnitte, Kreispolizeihauptposten und Gruppenposten untergliedert. In den kreisfreien Städten unterstand die Ortspolizei dem Ortspolizeichef beim Oberbürgermeister. Gemeinden unter 5000 Einwohner verfügten über keine Ortspolizei. Die Bürgermeister und Amtsvorsteher als Ortspolizeiverwalter verfügten dort über eine beschränkte Anordnungsbefugnis gegenüber der zuständigen Kreispolizei. Die Organisation des Dienstzweiges der Kriminalpolizei unterschied sich von den anderen Dienstzweigen: Es bestanden vier Bezirkskriminalinspektionen am Sitz der Oberlandratsämter, die in Kontakt mit den Bezirkspolizeichefs standen. Ihnen waren 21 Kreiskriminalkommissariate am Sitz der Landräte und fünf Stadtkriminalkommissariate (für die kreisfreien Städte) unmittelbar unterstellt. Für kriminalpolizeiliche Funktionen besaßen sie die Weisungs- und Kontrollfunktion gegenüber der Kreispolizei. Die Kreis- und Stadtkriminalkommissariate hatten Kontakt zu den Kreis- und Ortspolizeichefs zu halten, die trugen die Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit und besaßen ein Aufsichtsrecht für den Innendienst und in Verwaltungsfragen. Den Kreiskommissariaten unterstanden Kriminalaußenstellen. Nach Auflösung der Oberlandratsämter bestanden die Bezirkskriminalinspektionen weiter und wurden bei der Reorganisation der Kriminalpolizei im Mai 1947 in vier Kriminalämter mit 23 Kriminaldienststellen, 40 Kriminalaußenstellen und vier Reviere umgewandelt. Die Personalpolitik und Schulung der Polizeiangehörigen wurden zentral durch die Politische Abteilung im MdI wahrgenommen. Im September 1947 wurden im Rahmen der Zentralisierung der Polizei in der SBZ entsprechend dem einheitlichen Strukturplan der Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) mit den Kreispolizeiämtern 163 Land- und 20 Stadtreviere der Schutzpolizei sowie vier Polizeiinspektionen (im Juni 1948 wieder aufgelöst) eingerichtet. Der Dienstzweig der Kriminalpolizei wurde bis Mitte 1948 in die bestehende Struktur der Kreispolizeiämter eingegliedert. Mit dem Haushaltsjahr 1948 übernahm das Land anstelle der bisherigen Polizeikostenzuschüsse an die Kommunalverwaltung die vollständige Finanzierung der Polizei. Schrittweise erfolgte dann bis Mitte 1948 die Durchsetzung einer zentralisierten Struktur für die Verwaltungspolizei: Danach unterstanden die Kreispolizeibehörde mit den Wirtschaftsstellen (den späteren Intendanturen) direkt der Abteilung Polizei im MdI. Die Kreispolizeibehörden waren zugleich Ortspolizeibehörden für Städte mit über 150 000 Einwohnern als Polizeidirektionen und für Städte unter 150 000 Einwohnern als Stadtpolizeiämter. Den Kreispolizeiämtern unterstellt waren die Polizeireviere, Polizeirevierzweigstellen und Außenposten. Zum 30. April 1948 wurde das Einwohnermeldewesen in die Polizeiämter und Polizeidirektionen eingegliedert. In Umsetzung der Demokratischen Gemeindeordnung für die SBZ und der Demokratischen Kreisordnung für die Mark Brandenburg wurden dann zum 1. April 1949 die folgenden polizeilichen Aufgaben, die nicht unmittelbar der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienten, an die Gemeinden und Kreise zurückübertragen: Wegeaufsicht (ohne Verkehrspolizei), Bauaufsicht, Wasseraufsicht (ohne Verkehrsaufsicht), Fischereiaufsicht, Gesundheitsaufsicht, Veterinäraufsicht, Lebensmittelaufsicht, Gewerbeaufsicht (ohne Preisüberwachung) und Fundwesen. In den folgenden Jahren entwickelte sich die Struktur und sachliche Zuständigkeit der 23 Kreispolizeiämter nach zentralen Vorgaben parallel zur Landespolizeibehörde und umfasste 1952 die Abteilungen Sekretariat, Operativstab, Polit/Kultur, Personalabteilung, Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Pass- und Meldewesen, Intendantur, Verkehrspolizei und Feuerwehr. Im Mai 1949 erfolgte die Umbenennung der Kreispolizeiämter und bis Februar 1950 der Polizeidirektionen in Volkspolizeikreisämter. Im Zuge der Verwaltungsreform und der am 31. Juli 1952 erfolgten Auflösung der Landesbehörde der Volkspolizei und der Bildung der BDVP in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam, wurden die Volkspolizeikreisämter den zuständigen Bezirkspolizeibehörden unterstellt und ihre Zahl entsprechend der neuen Territorialstruktur auf 39 erhöht.
Bestandsgeschichte Das Schriftgut der Volkspolizeikreisämter wurde 1957/58 in den damals gegründeten Verwaltungsarchiven erfasst und zwischen 1958 und 1964 vom Verwaltungsarchiv der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Potsdam übernommen. Durch die späte Einrichtung der Verwaltungsarchive in den Dienststellen der Volkspolizei, verstärkte Altstoffsammlungen in den Jahren 1948-1950 (Zweijahrplan der Volkswirtschaft), Verlegung von Dienststellen in andere Objekte, durch Feuer (VPKA Osthavelland im Rathaus Nauen) und Wasserschäden weist die Überlieferung zum Teil empfindliche Lücken auf. 1964 wurde der Bestand von den Archivaren der BDVP Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie des VPKA Potsdam bearbeitet und ein zusammengefasster Bestand gebildet, der nach der Struktur der Volkspolizei im Lande Brandenburg im Jahr 1952 geordnet wurde. Anschließend wurde der Bestand an das zentrale Archiv des MdI der DDR (Endarchiv für die Deutsche Volkspolizei) abgegeben. Nach Auflösung dieses Archivs wurde der Bestand am 12. Dezember 1990 als Teil des Bestandes Landespolizeibehörde Brandenburg an das BLHA abgegeben und 2013 aus dem Bestand herausgelöst. |
Nachfolger: | Volkspolizeikreisämter |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 6,27 |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA Rep. 203 Volkspolizeikreisämter Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=78722 |
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