Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 2 Kurmärkische Kammer D 866 |
Titel: | Festsetzung des Strafmaßes für Vergehen und Verbrechen von Untertanen auf dem Lande |
Darin: | Enthält u. a.: Umwandlung der Geldstrafe in eine Gefängnisstrafe bei Ehebruch. - Druckschrift: Seine königliche Majestät in Preussen, Unser allergnädigster Herr, verordnen und wollen allerhöchst, daß künftig, wann ein Staup-Besen erkant wird, der Deliquent nicht des Landes verwiesen, sondern derjenige, welcher damit bestraffet wird, auf eine Festung oder in ein Zucht-Haus zeit-lebens gebracht werden soll, damit er nicht herumlauffen und mehr Übelthaten ausüben könne. De Dato Berlin den 4ten Januarii 1744. Gedruckt bei Christian Albrecht Gäbert. - Festlegungen für die Aufnahme von Frauen mit Säuglingen in das Zucht- und Spinnhaus Spandau. |
Dat. - Findbuch: | 1743 - 1746, 1760 - 1761 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=917713 |
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