2 Kurmärkische Kammer F 5863; Verbot für den Glasfabrikanten Rathmann zu Burgwall, die in seiner Glashütte anfallenden Glasschlacken und -Abgänge im Amtsforstrevier Zehdenick zu entsorgen; 1795 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:2 Kurmärkische Kammer F 5863
Titel:Verbot für den Glasfabrikanten Rathmann zu Burgwall, die in seiner Glashütte anfallenden Glasschlacken und -Abgänge im Amtsforstrevier Zehdenick zu entsorgen
Dat. - Findbuch:1795
Frühere Signaturen:2. Forstreg. Amt Zehdenick Forst-S. Fach 2 Nr. 22
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=946513
 
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