2 Kurmärkische Kammer F 6162/1; Anlegung eines Grabens "oberhalb des Gottower Sees bis Lederndümde unterhalb Scharfenbrück" zur Flößerei; Entschädigung des Schulzen Hasche zu Gottow wegen Inanspruchnahme seines für den Graben benötigten Gartenlandes durch Überlassung von Land im Amtsforstrevier Kumm

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:2 Kurmärkische Kammer F 6162/1
Titel:Anlegung eines Grabens "oberhalb des Gottower Sees bis Lederndümde unterhalb Scharfenbrück" zur Flößerei; Entschädigung des Schulzen Hasche zu Gottow wegen Inanspruchnahme seines für den Graben benötigten Gartenlandes durch Überlassung von Land im Amtsforstrevier Kummersdorf
Dat. - Findbuch:1786 - 1802
Frühere Signaturen:1. Forstreg. Amt Zossen Fach 2 Graben-S. Nr. 2
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=946869
 
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