1010 LDA; Rep. 1010 Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht; 1989-2005 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 1010 Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Dat. - Findbuch:1989 - 2005
Vorwort:Behördengeschichte:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) vom 22.1.1992 (GVBL Teil 1 1992 S.2) wurde der erste Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. sc. Dietmar Bleyl am 1. März 1992 vom Brandenburgischen Landtag berufen. Die Behördenbezeichnung lautete bis zurAufgabenerweiterung 1998 "Der Landesbeauftrage für den Datenschutz."
Nach Ende seiner sechsjährigen Amtszeit (31. Mai 1998) erfolgte die Berufung von Dr. Alexander Dix (1. Juni 1998 bis 1. Juni 2005) zum brandenburgischen Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zusätzlich auf der Grundlage des bundesweit ersten Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10.3.1998 (GVBL Teil 1 1998 S. 46). Ihm folgte ab 2. Juni 2005 Dagmar Hartge als Landesbeauftragte, die seit 1. Juni 2010 auch die Aufsicht über die Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen übernahm.

Aufgaben der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht und ihrer Behörde:
Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger: Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit an die Landesbeauftragte wenden, wenn sie wissen wollen, ob die Behörden und Unternehmen in Brandenburg richtig mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten darüber hinaus Beschwerden über Datenschutzverstöße. In gleicher Weise setzt sich die Landesbeauftragte dafür ein, dass jedermann das Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen wahrnehmen kann. Diese Unterstützung ist kostenfrei.
Beratung der Verwaltungen und Unternehmen: Um den Datenschutz von Anfang an sicherzustellen, berät die Landesbeauftragte die Landesregierung, Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Brandenburg haben, im Umgang mit personenbezogenen Daten. Öffentliche Stellen informieren wir zudem über Fragen der Informationsfreiheit.
Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Akteneinsicht: Die Landesbeauftragte kontrolliert Verwaltungen und Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg bei der Datenverarbeitung sowie öffentliche Stellen bei der Umsetzung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Zu Prüfzwecken haben ihre Beschäftigten ungehinderten Zugang zu Daten verarbeitenden Stellen. Diese sind verpflichtet, ihre Fragen zu beantworten. Gravierende Verletzungen von Vorschriften durch öffentliche Stellen beanstandet die Landesbeauftragte, fordert zur Stellungnahme auf und unterbreitet Vorschläge zur Beseitigung der Mängel. In ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen ist die Landesbeauftragte außerdem zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzes. Alle zwei Jahre legt sie dem Landtag, der Landesregierung und der Öffentlichkeit einen Tätigkeitsbericht vor.
Übergreifende Aufgaben: Zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Datenschutz oder Informationszugang betreffen, nimmt die Landesbeauftragte Stellung, um ihre Anliegen frühzeitig einbringen zu können. Wenn der Landtag oder die Landesregierung sie damit beauftragt, erstellt sie Gutachten und führt Untersuchungen durch. Die Landesbeauftragte kann sich zudem jederzeit an den Landtag wenden und steht den Abgeordneten für Anfragen zur Verfügung.
Die Landesbeauftragte beobachtet die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und ihre Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch nimmt sie am Austausch mit verschiedenen, national und international für den Datenschutz und Informationszugang zuständigen Stellen teil. (Quelle: http://www.lda.brandenburg.de; zuletzt geöffnet 3.1.2012)


Bestandsgeschichte:
Das Archivgut wurde seit 2005 von der Behörde der LDA übergeben.
Erschließungszustand: Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.

Angaben zum Umfang

Umfang:10 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1010 Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Nr.
Veröffentlichungen:jährliche Tätigkeitsberichte seit 1992
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95061
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery