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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 1300 Ministerium der Justiz - Personalakten Geschäftsbereich |
Dat. - Findbuch: | 1948 - 2017 |
Vorwort: | Rechtsgrundlagen: "Führung der Personalakten", Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 20. Juni 2008
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die Bewertung erfolgt gemäß Bewertungsmodell für Personalakten des BLHA. Die Abgabeprovenienz wird bei der Übernahme erfasst, diese ist jedoch nicht immer identisch mit dem letzten Beschäftigungsort. Je nach Besoldungsgruppe und Dienstbezeichnung sind die Zuständigkeiten der Personalaktenführung festgelegt: Die Zuständigkeiten für Personalaktenführung z. B. über Richter und Beamte liegen bei den jeweiligen Obergerichten. Jedes Gericht führt zudem Akten über weitere Bedienstete im Aufsichtsbereich (Gerichtsvollzieher) und über den eigenen Personalbestand (Beschäftigte). Durch zeitweilige Abordnungen oder Behördenumbildungen können die Beschäftigungsorte und Einsatzgebiete innerhalb der Justiz wechseln. Für eine Zuordnung von übernommenen Personalakten zu einem Provenienzbestand wäre die jeweils personalaktenführende und -abgebende Stelle maßgeblich. Diese stimmt aufgrund der o. g. Bestimmungen jedoch häufig nicht mit dem (letzten) Beschäftigungsort überein. Im Februar 2011 erfolgte die Bildung eines Sammelbestandes, in dem die Personalakten des gesamten Ressorts Justiz verwaltet werden. Dazu zählen grundsätzlich Personalakten über Richter und Beschäftigte der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts sowie der Sozialgerichte, der Arbeits- und Verwaltungsgerichte und des Finanzgerichts, Personalakten über Staatsanwälte und Beschäftigte der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft, Personalakten über Beschäftigte der Justizvollzugsanstalten, der Jugendarrestanstalt sowie der Justizakademie. Die Klassifikation bildet die Gerichte und Justizbehörden ab. Die Zuordnung zum Klassifikationspunkt erfolgt nach dem letzten Beschäftigungsort (Behörde) bzw. zum Zeitpunkt der Aktenübernahme hilfsweise zur abliefernden Stelle.
E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D Bestand z. T. bearbeitet bzw. Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.
I N H A L T Personalakten: Ordentliche Gerichtsbarkeit. - Justizvollzug. - Fachgerichtsbarkeit. - Staatsanwaltschaften. - Aus- und Fortbildungseinrichtung. - Soziale Dienste der Justiz. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3,6 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1300 Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg - Personalakten Geschäftsbereich Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95078 |
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