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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 1320 Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen (1997-2015) |
Dat. - Findbuch: | 1991 - 2007 |
Vorwort: | B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E siehe auch: Bestandsgruppe Rep. 1320 Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalt Notizen, Stand 2016
Am Standort der aufgelösten Justizvollzugsanstalt Königs Wusterhausen erfolgte am 1. März 1997 die Errichtung der Jugendarrestanstalt auf Grundlage der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 27. Februar 1997 ("Schließung der Justizvollzugsanstalt Königs Wusterhausen und Errichtung der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen"). Der Sitz befand sich hinter dem Haupthaus des Amtsgerichtes Königs Wusterhausen. Die Jugendarrestanstalt war zuständig für den Vollzug des Jugendarrestes im Land Brandenburg, amtierender Leiter oder amtierende Leiterin der Anstalt war der oder die Jugendrichterin am Amtsgericht Königs Wusterhausen. Als Arrestarten sind gem. § 16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) vorgesehen: Dauerarrest, Kurzarrest und Freizeitarrest. Bei Nichterfüllung von Auflagen aus einem früheren Gerichtsurteil können auch Beugearrest oder Ungehorsamkeitsarrest verhängt werden. Während der Dauer des Arrestes erfolgen Arbeitseinsätze in umliegenden Einrichtungen.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Jugendarrestvollzugsgesetz - BbgJAVollzG) vom 10. Juli 2014, siehe auch Landtag Brandenburg Drucksache 5/8733 zum Gesetzesentwurf
Sitz: Max-Werner-Straße 1, 15711 Königs Wusterhausen bis 2012; für den Zeitraum des geplanten Neubaus: Containeranlage Köpenicker Straße 26
Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin erfolgte eine Prüfung der Möglichkeit der länderübergreifenden Zusammenarbeit in Form einer gemeinsamen Einrichtung. Es wurden 2013/2014 Verhandlungen zum Abschluss des "Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Errichtung und dem Betrieb einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt" aufgenommen, die Inbetriebnahme war für 2016 geplant (Landtag Brandenburg Drucksache 6/346). Die Schließung der Jugendarrestanstalt des Landes Brandenburgs erfolgte frühzeitig noch vor Abschluss des Staatsvertrages infolge personeller Engpässe zum 1. Juli 2015 auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Ländern. Die Räumung der vorübergehend genutzten Containeranlage erfolgte Anfang Dezember 2015, die Schließung der Jugendarrestanstalt zum 1. Januar 2016 (Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz "Schließung der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen" vom 22. Dezember 2015). Der brandenburgische Jugendarrest wird seit der Schließung in der nunmehr gemeinsamen Jugendarrestanstalt in Berlin vollzogen ("Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt" vom 17. Dezember 2015).
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die erste Übernahme erfolgte 2010. Im Jahr 2011 wurde eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die Art und Umfang der zu übernehmenden Unterlagen festlegt. Im Bestand befinden sich auch Unterlagen der 1997 aufgelösten Justizvollzugsanstalt Königs Wusterhausen. Der Bestand ist nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen.
E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D Bestand bearbeitet.
I N H A L T Verwaltungssachen. - Bücher und Verzeichnisse. - Jugendarrest (Arrestantenakten) wegen u. a.: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Religion und Weltanschauung. - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und gegen die sexuelle Selbstbestimmung. - Diebstahl und Unterschlagung, Raub und Erpressung, Betrug und Untreue. - Sachbeschädigung und gemeingefährliche Straftaten. - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Widerstand gegen die Staatsgewalt. - Vergehen gegen andere Gesetze und Nichterfüllung von Auflagen. |
Nachfolger: | Jugendarrestanstalt Berlin, Kirchhainer Damm 64-66, 12309 Berlin |
Verweis: | Bestandsgruppe Rep. 1320 Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalt |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 1,3 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1320 Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95092 |
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