Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion Berlin |
Dat. - Findbuch: | 1791 - 1901 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Provinzialsteuerdirektionen wurden in Preußen seit Erlass der Kabinettsorder vom 5. Juli 1823 nach und nach zwischen 1824 (Provinz Sachsen) und 1875 (Provinz Brandenburg) für die Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle eingerichtet. Ferner wurde ihnen die Erhebung der Kommunikationsabgaben, d. h. der Verkehrsabgaben mit Ausnahme der Chausseegelder übertragen. Vor den Stein-Hardenbergschen Reformen lag die Verwaltung von Zoll und Akzise bei den Provinzial-Akzise- und Zolldirektionen, die nicht von den Kriegs- und Domänenkammern sondern direkt vom General-Akzise- und Zoll-Departement des Generaldirektoriums ressortierten. Im 18. Jahrhundert bestanden solche in Berlin und Brandenburg (Havel) für die Kurmark und in Küstrin für die Neumark. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 sah vor, dass alle Angelegenheiten, die das Staatseinkommen und die Steuern betrafen, von den Regierungen bearbeitet werden sollten. Diese Einrichtung bewährte sich jedoch offenbar nicht, so dass es zu der Errichtung von Provinzialsteuerdirektionen kam, und zwar zuerst in den der Zentrale ferner gelegenen Provinzen. In Brandenburg dagegen blieben zunächst die Abteilungen für die Verwaltung der indirekten Steuern bei den Regierungen bestehen, bis auch hier ab 1. Oktober 1875 ein Provinzialsteuerdirektor für die Verwaltung der indirekten Abgaben und Zölle für die gesamte Provinz und Berlin begründet wurde. Die Verwaltung der direkten Steuern dagegen oblag weiter den Abteilungen für direkte Steuern, Domänen und Forsten [Vgl. Rep. 2A Regierung Potsdam und Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder)]. Die Provinzialsteuerdirektionen waren dem preußischen Finanzministerium unmittelbar untergeordnet. Auf provinzieller Ebene standen sie den Regierungen gleich, d. h. der Oberpräsident hatte lediglich ein Aufsichtsrecht. 1904 ging das Verkehrsabgabenwesen auf die Behörden der Bauverwaltung über. Durch die „Verwaltungsordnung für die Königlich Preußischen Zollbehörden" von 1908 wurden die Provinzialsteuerdirektionen in Oberzolldirektionen umbenannt, ohne dass sich ihr Aufgabengebiet wesentlich änderte. Gemäß dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 ging die Verwaltung der Zölle und der Verbrauchs-(indirekten) Steuern auf das Reich über. Als Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz standen seitdem unter dem Reichsfinanzminister die Landesfinanzämter, die später in Oberfinanzpräsidenten umgewandelt wurden (vgl. Rep. 36A). Auf der lokalen Ebene standen unter den Provinzialsteuerdirektionen/Oberzolldirektionen Hauptzollämter, Unterzollämter erster und zweiter Klasse, Hauptsteuer- und Steuerämter (vgl. Rep. 26F).
Bestandsgeschichte
Die Akten des Provinzialsteuerdirektors wie seiner Unterbehörden wurden hauptsächlich aus den Beständen Rep. 57 Wasserstraßendirektion und Rep. 27B Wasserstraßenämter provenienzgemäß herausgelöst, als selbständige Bestände aufgestellt und geordnet. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2,42 lfm; 85 Akte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion/Oberzolldirektion Berlin Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=14795 |
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