34 Provinzialschulkollegium; Rep. 34 Provinzialschulkollegium; 1607-1952 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 34 Provinzialschulkollegium
Dat. - Findbuch:1607 - 1970
Vorwort:Behördengeschichte

Die Verwaltung der Schulangelegenheiten war bei der Neuorganisation des preußischen Staates zwischen den Regierungen und den 1815 gegründeten Konsistorien aufgeteilt worden. Während den Regierungen das Volksschulwesen unterstellt wurde, gehörte zu den Funktionen der unter dem Vorsitz der Oberpräsidenten amtierenden Konsistorien die Aufsicht bzw. Leitung der höheren Schulen und der Ausbildungsinstitute für Volksschullehrer. In der Provinz Brandenburg wurden 1822 als Folge der Auflösung der Regierung Berlin auch die Volksschulen Berlins dem Konsistorium zugewiesen. Seit 1826 wurde innerhalb der Konsistorien für das Schulwesen eine eigene Abteilung geschaffen, das Provinzialschulkollegium, das sich 1845 als Behörde verselbständigte und für die Provinz Brandenburg seinen Sitz in Berlin nahm. Es unterstand seitdem unmittelbar dem Oberpräsidenten. Erweiterungen seines Aufgabenbereiches erfuhr das Provinzialschulkollegium 1885 durch die Unterstellung der Taubstummen- und Blindenanstalten und 1908 durch die des höheren Mädchenschulwesens. Mit der Gründung der Stadtgemeinde von Groß-Berlin im Jahre 1920 wurde das Provinzialschulkollegium zur staatlichen Aufsichtsbehörde für sämtliche öffentlichen und privaten Schulen der Stadt einschließlich der bis dahin den Gewerbedezernaten des Polizeipräsidenten in Berlin bzw. des Regierungspräsidenten in Potsdam unterstellten Berliner Fach- und Berufsschulen. Danach gliederte sich das Provinzialschulkollegium in drei Abteilungen: I für höhere Schulen, II für Lehrerbildung und Volksschulen und III für gewerbliches Unterrichtswesen. 1926 fand eine Umorganisation dahingehend statt, dass die Lehrerbildung zu Abt. I kam, so dass Abt. II ausschließlich für die Volksschulen zuständig war, und Abt. III in Abteilung für Fach- und Berufsschulen umbenannt wurde.
Diese Behördenstruktur blieb auch mit der 1932 erfolgten Eingliederung des Provinzialschulkollegiums als Schulabteilung in das Oberpräsidium weiter bestehen. Nach der Einsetzung eines Staatskommissars (ab 1936 Stadtpräsidenten) für die Hauptstadt Berlin trat der Oberpräsident an diesen 1934 die Aufsicht und Leitung des Volks-, Mittel-, Fach-und Berufsschulwesens in Berlin ab, ab 01.01.1937 auch die der höheren Schulen. Die Schulabteilung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg blieb bis 1945 somit nur noch für die höheren Schulen der Provinz und die Lehrerbildungsinstitute zuständig. Die 1938 erfolgte Eingliederung der zur Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen gehörenden Landkreise Meseritz und Schwerin (Warthe) sowie eines Teils des aufgelösten Kreises Bomst in die Provinz Brandenburg führten nur zu einer geringfügigen Kompetenzerweiterung der Schulabteilung.
Die Vermögensangelegenheiten der dem Provinzialschulkollegium unterstellten Erziehungs- und Unterrichtsanstalten wurden ebenfalls von diesem wahrgenommen. Allein die Vermögensverwaltung des Lehrerseminars und Waisenhauses Züllichau und des mit einem bedeutenden Grundbesitz ausgestatteten Joachimsthalschen Gymnasiums zu Berlin ging erst 1891 von den bisher zuständigen Regierungen zu Frankfurt bzw. Potsdam auf das Provinzialschulkollegium über [Vgl. Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder), Rep. 32 Joachimsthalsches Gymnasium und Rep. 2A Regierung Potsdam III D Joachimsthalsche Schulgüterverwaltung].

Bestandsgeschichte

Das Provinzialschulkollegium hatte vor 1945 einen Teil seiner Registratur an das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem abgeliefert. Größere Aktengruppen wurden dort infolge der unvollständigen Auslagerung vernichtet, der ausgelagerte Bestand kam 1950 an das Brandenburgische Landeshauptarchiv. Verloren sind ebenfalls die 1934 und 1936 an den Staatskommissar bzw. Stadtpräsidenten in Berlin abgegebenen Registraturteile. Die von der Schulabteilung des Oberpräsidenten bis 1945 betreuten Akten gelangten gegen Kriegsende mit der kriegsverlagerten Behörde nach Templin und von dort 1949 in das BLHA. Die Verluste betreffen den überwiegenden Teil der Akten über die höheren Schulen der Provinz, soweit sie vor 1930 abgeschlossen wurden, die Volksschulen und die bis 1942 abgeschlossenen Akten über die Lehrerbildungsinstitute. Der Bestand enthält einige, z. T. bis in das 17. Jahrhundert zurückreichende Akten des Joachimsthalschen Gymnasiums und seiner Güterverwaltung, die vom Provinzialschulkollegium weitergeführt wurden.
Unabhängig von der 1932 erfolgten Eingliederung der Behörde in das Oberpräsidium, wurde für den Bestand im BLHA die Repositur 34 beibehalten, er blieb somit vom Bestand Rep. 1 Oberpräsident getrennt. Mitte der 1950er Jahre erfolgte seine Ordnung und Verzeichnung. Der Bestand ist in die Teilbestände Rep. 34 Provinzialschulkollegium und Rep. 34 Provinzialschulkollegium, Personalia untergliedert.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565242
 
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