24; Rep. 24 Generalkommission/Landeskulturamt; 1652-1949 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 24 Generalkommission/Landeskulturamt
Dat. - Findbuch:1652 - 2011
Vorwort:Behördengeschichte

Die Durchführung des Edikts über „Die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse" vom 14. September 1811 und dessen Deklaration vom 29. Mai 1816, durch die die Regulierungsfähigkeit auf die spannfähigen Güter eingeschränkt wurde - die Kleinbauernstellen also davon ausgenommen blieben - machte die Einrichtung besonderer Behörden notwendig. Zu diesem Zweck wurden bereits am 3. Oktober 1811 die ersten Generalkommissare ernannt. Zunächst ressortierten die Generalkommissionen vom Ministerium des Innern. 1825 wurden sie der Oberaufsicht der Oberpräsidenten der jeweiligen Provinz unterstellt. Die Provinz Brandenburg erhielt zunächst zwei Generalkommissionen, für die Kurmark in Berlin und für die Neumark in Soldin. 1821 wurde die Generalkommission in Soldin auch für die 1816 an Preußen gelangte Niederlausitz zuständig. Sie wurde 1840 nach Frankfurt (Oder) verlegt und als V. (landwirtschaftliche) Abteilung der dortigen Regierung angegliedert. Eine neue Regelung traf man 1873, als in Frankfurt (Oder) für die gesamte Provinz Brandenburg eine Generalkommission errichtet wurde, die seit 1880 zugleich mit für die Provinz Pommern zuständig war.
Mit dem Gesetz über die Landeskulturbehörden vom 3. Juni 1919 wurden die bisherigen Generalkommissionen in Landeskulturämter umbenannt und das Verhältnis zu den Unterbehörden grundsätzlich verändert. Durch Verordnung vom 3. September 1932 wurden die Landeskulturämter aufgehoben und als Landeskulturabteilungen den Oberpräsidien eingegliedert (vgl. Rep. 1 Oberpräsident). Die Landeskulturabteilung des Oberpräsidiums der Provinz Brandenburg nahm ihren Sitz in dessen Dienstgebäude in Berlin.
Das Aufgabengebiet der Generalkommission erstreckte sich zunächst nur auf die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse und die damit zusammenhängenden Fragen. Neben der Eigentumsübertragung der Stellen an die Bauern entstand dabei den Generalkommissionen eine Hauptaufgabe in den im Falle einer Abtretung von Land der Bauern an die Gutsherrschaft notwendig werdenden Separationen der Feldmarken. Da seit 1850 auch die in der Deklaration vom 29. Mai 1816 ursprünglich von der Regulierung ausgeschlossenen kleinen Bauernstellen reguliert werden konnten, liefen diese Verfahren erst in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts aus.
Als weitere Aufgabe trat 1821 mit der Gemeinheitsteilungsordnung die Beseitigung der Hütungsberechtigung auf den Feldmarken und der verschiedenen Servitute in Wald und Flur hinzu, sowie die Aufteilung der bis dahin in gemeinschaftlichem Besitz befindlichen Flächen an die Berechtigten. Auch diese Verfahren machten vielfach Um- und Zusammenlegungen von Grundstücken notwendig. Ferner gehörte seit 1821 die Ablösung der Reallasten zum Aufgabengebiet der Generalkommission.
Mit den genannten Aufgaben spielten die Generalkommissionen eine maßgebliche Rolle bei der Umbildung der Agrarverfassung aus feudal gebundenen Formen zur kapitalistischen Landwirtschaft. Seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wuchsen sie dann in zunehmendem Maße in Aufgaben der allgemeinen Landeskultur hinein. Seit 1872 waren Zusammenlegungen auch für solche Feldmarken zulässig, bei denen es keine gemeinschaftlichen Nutzungen gab. Mit den Grundstückszusammenlegungen wurden auch häufig Wege- und Vorflutverhältnisse neu geregelt. Seit 1890 waren die Generalkommissionen auch an den Aufsiedlungen einzelner Gutsbetriebe zu mittleren und kleinen Bauernstellen beteiligt, die aber in Brandenburg erst in der Weimarer Zeit einen nennenswerten Umfang erreichten.
Die Durchführung der Regulierungsverfahren sowie der später hinzugekommenen Aufgaben lag bei den Spezialkommissionen. Diese hatten keine festen Dienstbezirke, keine festen Zuständigkeiten und keine selbständigen Entscheidungsbefugnisse; sie hatten nur die ihnen von der Generalkommission von Fall zu Fall zugewiesenen Angelegenheiten zu bearbeiten. Durch das Landeskulturgesetz vom 3. Juni 1919 wurden dann als Unterbehörden der Landeskulturämter Kulturämter eingerichtet, die im Gegensatz zu den Spezialkommissionen feste Dienstbezirke und eigene Entscheidungsbefugnisse hatten. 1939 gab es in der Provinz Brandenburg die Kulturämter Berlin I, Berlin II, Frankfurt (Oder), Guben, Meseritz und Prenzlau.
Alle Entscheidungen der Generalkommissionen konnten bei den 1817 in jeder Provinz eingerichteten Revisionskollegien angefochten werden. 1844 wurden diese aufgehoben und für den ganzen preußischen Staat ein „Revisionskollegium in Landeskultursachen" eingerichtet, das 1880 den Namen Oberlandeskulturgericht erhielt und seit 1919 Oberlandeskulturamt hieß. Nach Aufhebung der Landeskulturämter im Jahre 1933 wurden die Aufgaben des Oberlandeskulturamts dem Oberverwaltungsgericht zugewiesen, bei dem für Landeskulturangelegenheiten ein Landeskultursenat errichtet wurde.

Bestandsgeschichte

Der im BLHA verwahrte Bestand befand sich zu einem Teil bereits vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Es handelte sich dabei um eine Behördenabgabe von Akten älterer Verfahren. Die bei der Behörde selbst verbliebenen Akten und sämtliche Erstausfertigungen der Separationskarten sowie zahlreiche andere Flurkarten gingen durch die Kriegsereignisse 1945 verloren. Einige, während des Krieges nach Polen ausgelagerte Akten des Landeskulturamtes in Frankfurt (Oder) gelangten in das Stadtarchiv Frankfurt (Oder) und wurden von diesem zuständigkeitshalber 1962 an das BLHA abgegeben. Der andere Teil des heutigen Bestandes ist eine Sekundärüberlieferung, die in den Jahren 1959-1962 von den Referaten Kataster bei den Räten der Kreise ins BLHA übernommen wurde, um den für die Agrargeschichte Brandenburgs wichtigen Bestand der Generalkommission nach Möglichkeit zu ersetzen. Er setzt sich zusammen aus Rezessen zahlreicher Regulierungs-, Separations- und sonstiger Ablösungsverfahren und den Separationskarten. Da die übernommenen Karten und Rezesse völlig gleichwertige Zweit- und Drittausfertigungen der vernichteten darstellen, konnten sie provenienzgerecht in diesem Bestand zusammengefaßt werden. Der heutige Bestand des BLHA enthält nicht über alle von der Generalkommission durchgeführten Verfahren Unterlagen.

Im Zuge der archivischen Ordnung wurde der Aktenbestand in folgende, nach Kreisen geordnete Teilbestände gegliedert und innerhalb dieser nach Separations- und Ablösungssachen sowie Rentengutssachen der einzelnen Gemeinden:

- Rep. 24 Generalkommission, Generalia
- Rep. 24 Landeskulturamt Frankfurt (Oder)
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Angermünde
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Arnswalde
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Beeskow-Storkow
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Calau
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Cottbus
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Crossen
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Stadt Frankfurt (Oder)
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Friedeberg
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Guben
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Jüterbog-Luckenwalde
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Königsberg/Nm
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Landsberg (Warthe)
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Lebus
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Luckau
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Lübben
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Niederbarnim
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Oberbarnim
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Osthavelland
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Ostprignitz
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Prenzlau
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Ruppin
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Soldin
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Sorau
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Spremberg
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Teltow
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Templin
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Westhavelland
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Westprignitz
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Zauch-Belzig
- Rep. 24 Generalkommission/Landeskulturamt, Kreis Züllichau-Schwiebus

Der Kartenbestand ist in analoger Weise zum Aktenbestand nach Kreisen geordnet. Folgende Teilbestände sind überliefert:

- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Angermünde - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Beeskow-Storkow - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Calau - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Cottbus - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Guben - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Jüterbog-Luckenwalde - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Königsberg/Nm - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Lebus - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Luckau - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Lübben - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Niederbarnim - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Oberbarnim - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Osthavelland - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Ostprignitz - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Prenzlau - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Ruppin - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Sorau - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Spremberg - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Teltow - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Templin - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Westhavelland - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Westprignitz - Karten
- Rep. 24 Generalkommisson/Landeskulturamt, Kreis Zauch-Belzig - Karten
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1565384
 
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