5D; Rep. 5D Kreisgerichte (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:5D
Titel:Rep. 5D Kreisgerichte
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes für privilegierte Klassen im Gefolge der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 war mit einer neuen Gerichtsorganisation verbunden (vgl. Rep. 4A Kammergericht). An Stelle der bisherigen Land- und Stadtgerichte, Justizämter und der verschiedenen Patrimonialgerichte entstanden ab 1. April 1849 Kgl. Kreisgerichte als staatliche Gerichte erster Instanz für Zivil- und Strafsachen. Ihr Sprengel sollte ein bis zwei Kreise oder Teile davon mit 40 000 bis 70 000 Einwohnern umfassen. In Großstädten über 50 000 Einwohner konnte ein Kgl. Stadtgericht und ein Kreisgericht gebildet werden. Dementsprechend geschah es in Berlin. In der Provinz Brandenburg bestanden außerdem im Bereich des Appellationsgerichts zu Berlin (Kammergericht) die Kreisgerichte in Angermünde, Beeskow, Brandenburg, Jüterbog, Neuruppin, Perleberg, Potsdam, Prenzlau, Spandau, Templin, Wittstock und Wriezen, im Bereich des Apellationsgerichts zu Frankfurt (Oder) die Kreisgerichte in Cottbus, Crossen, Frankfurt (Oder), Friedeberg (Neumark), Guben, Königsberg (Neumark), Küstrin, Landsberg (Warthe), Lübben, Soldin, Sorau, Spremberg, Zielenzig und Züllichau. Unter Aufsicht des Direktors konnten für kollegialisch zu behandelnde Zivil- und Strafsachen an anderen Orten Gerichtskollegien als Abteilungen oder Deputationen des Kreisgerichts beibehalten werden, Einzelrichter wurden als Gerichtskommission tätig. Die Aufgaben der Kreisgerichte gingen 1879 teils an die neuen Landgerichte, teils an die Amtsgerichte über.


Allgemeine Bestandsgeschichte

Die im GStA archivierten Bestände unterer Gerichtsbehörden wurden im Krieg nicht ausgelagert und daher 1945 bis auf Reste der Kreisgerichte Spandau und Frankfurt vernichtet. Die bis 1952 bei den Amtsgerichten des Landes Brandenburg verwahrten Bestände gelangten in den folgenden Jahren laufend von den jetzigen Kreisgerichten und, soweit es Testaments-S. betraf, von den Staatlichen Notariaten in das BLHA. Weitere Unterlagen wurden bei der Erschließung der Grundakten ausgesondert und den entsprechenden Kreisgerichtsbeständen zugeordnet.Bei der Bestandsbildung wurde das Grenzjahr 1879 zugrundegelegt. Eine Ausnahme bilden die Grundakten (vgl. dazu Rep. 5 E Amtsgerichte und Zentrales Grundbucharchiv).
Die Bestände der Kreisgerichte enthalten nur wenige Generalia zum allgemeinen Geschäftsbetrieb und nur in Ausnahmefällen Prozessakten. Den Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere über Grundstücksangelegenheiten. Hier treten besonders häufig Generalgrundakten mit Ablösungs- und Separationsrezessen und Eintragungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher in den brandenburger Ortschaften sowie Realrepertorien als Vorgänger der später von den Katasterämtern an die Gerichte abzugebenden Flurbücher- und Gebäudesteuerrollen-Abschriften. Zahlreich überliefert sind auch Akten über die Hinterlegung von Ablösegeldern aus den Rezessverhandlungen sowie Nachlass- und Personenstandssachen.
Die Bestandsbildung erfolgte in der Form, dass grundsätzlich jedes Kreisgericht, jede Kreisgerichtsdeputation und jede Kreisgerichtskommission, soweit sie eine eigene Registratur führte, einen eigenen Bestand bildet. Waren mehrere Kommissionen an einem Ort tätig (z. B. Kyritz), wurden zusammengfasste Bestände gebildet. Auch dann, wenn sich an einem Ort Kommissionen und Deputationen abwechselten ( z. B. Schwedt). Einen zusammengefassten Bestand bilden auch die Kommissionen uin Belzig und Niemegk, die gemeinsam zu einer periodischen Deputation zusammengeschlossen waren.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1682146
 
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