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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 17B 7590 |
Titel: | Register der Lehnbriefe: Blatt 3 - 4 |
Darin: | Enthält:
874) 1666 Mai 27 Schäcksdorf Erblehnbrief für Gustav Albrecht v. Schlabrendorf als Lehnsträger seiner Ehefrau nach dem Tod seines Schwiegervaters Adam v. Schlieben über das auf ihn verfällte Gut nach1665 September 18 geleisteter Erbhuldigung und Lehnspflicht.
875) 1666 Juni 29 Herrschaft Lübbenau Lehnbrief für den unmündigen Grafen Johann Casimir zu Lynar nach dem Tode seines Vaters Johann Sigmunds Grafen zu Lynar über dessen hinterlassene Lehngüter, nämlich die Herrschaft Lübbenau samt Pertinentien. Nach erlangter Majorennität soll er die gewöhnliche Huldigung, Lehns- und Eidespflicht ablegen.
876) 1666 Juni 30 Golzig Konsens und Konfirmation des Leibgedinges, das Christian v. Kalckreuth seiner Ehefrau Barbara Johanna, geb. v. Stentzsch, lt. Ehestiftung mit 3.000 Taler Ehegeld und gleichhohem Gegenvermächtnis auf das Gut Golzig bestellt hat.
877) 1666 Juni 30 Zinnitz Konfirmation des zwischen Andreas Görner, Amtsverwalter zu Finsterwalde, und D. Georg Melchior Thilo geschlossenen Kaufvertrages in Höhe von 3000 Gulden über das Gut Zinnitz.
878) 1666 Juli 21 Gießmannsdorf Konfirmation des vom Offizial M. Johann Georg Hutten eingeschickten Kaufvertrages zwischen den Kindern der Offizialamts-Untertanen und Zensiten (Zinspflichtigen) Martin Martini und Caspar Rieze zu Gießmannsdorf wegen des dortigen Gutes.
879) 1666 August 12 Kreblitz und Zauche Konfirmation und Konsens des am 16. April 1658 getroffenen Vergleichs zwischen Margarethe v. Glaubitz, jetzt Ehefrau des Josias Christoph Neander zu Zauche, nach dem Tod ihres vorigen Ehemannes, Friedrichs v. Stutterheim, mit dessen Brüdern und Lehnsfolgern Job, Hans Otto und Wolf Abraham v. Stutterheim. Der Vergleich sah die [Blatt 4] Verpfändung des ihrem vorigen Ehemann gehörigen Anteils an Krebliz und Zauche wegen ihres Gegenvermächtnisses an 125 Gulden und 15 Gulden Hausmiete, desgleichen wegen der Alimentation, Ehe- und Schmuckgelder der Kinder vor, dem zufolge jedes Kind jährlich 12 Gulden zur Alimentation und bei einer Heirat jedes 100 Gulden zum Ehe- und 50 Gulden zum Schmuckgelde erhalten sollte.
880) 1666 August 12 Gießmannsdorf Lehnbrief für Wilhelm v. Stutterheim über den durch Vertrag vom 29. April 1665 von Hans Otto v. Stutterheim gekauften Anteil am Gute Gießmannsdorf. Als Mitbelehnten sind sein Bruder Georg und Nicol Friedrich v. Stutterheim sowie der Verkäufer Hans Otto v. Stutterheim und dessen Brüder Job und Wolf Abraham, die vormals die „Simultaneam“ am Gut Gießmannsdorf gehabt haben, angenommen worden. |
Dat. - Findbuch: | 1666 - 1693 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1770611 |
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