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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Luckau U 173 C |
Titel: | Die Ratmannen der Stadt Calau transsumieren auf Bitten der Ratmannen der Stadt Luckau folgende Urkunde Johanns von Polenz, Landvogts der Niederlausitz, vom 15. Dezember 1430: "Hanns von Polenczk, voit zcu Lusicz", bekundet, dass er sich mit "dem rathe, gewerken und gemeynden" der Stadt Luckau wegen der 1.005 Schock, die sie ihm zu einem jährlichen Zins von 10 Schock einst geliehen haben, geeinigt habe in der Weise, das sie "eyn swygen daran thun als von diessim hutigin tage obir czwe jar". Diese Zeit über sollen sie das Geld mit den Renten, die sie von seinetwegen in der Stadt nehmen, verzinsen, soweit diese reichen; was fehlt, will er ihnen bezahlen. Verkauft er in dieser Zeit Finsterwalde oder Königsbrück oder erwirbt sonst Geld, will er ihnen 600 Schock bezahlen und zwar diese Summe bestimmt nach zwei Jahren, auch wenn er nicht verkauft. Geleit und Renten der Stadt sollen sie für die 405 Schock, die er ihnen dann noch schuldig ist, behalten. "Und wen sie sulch gelt ußgehebin, so sollen sie mir das gleite wider antwerten und ouch wider laßin folgin und hebin dy orbeithe [Urbede] uff irme rathuße mitsampt dem munczengelde, geleite und jodinzcinser, so ich dy zcu myme ampte vormalß gehabit habe". Zum Pfand lässt er ihnen den Majestätsbrief, durch den ihm das Land Lausitz verschrieben ist, bis er ihnen Schuldsumme und Zinsen gänzlich bezahlt habe. Dann sollen sie ihn zurückgeben, "er ginge denne abe von vorterpniß der stat von den ketczern, do got vor sie". Bezahle er ihnen in den zwei Jahren die 600 Schock nicht und ließe sie die übrigen 405 Schock nicht an den "orbeithin, geleite und jerlichin zcinßern" nehmen, so sind sie berechtigt, ihn darum zu mahnen, bis sie durch ihn oder seine Erben die Summe erhalten haben. "gegebin . zcu Lubbin nach gotes gebort vierczenhundirt jar und in dem driessigisten jare des frytages nach sendt Lucien tage."
"gegebin und geschrebin . zcu Calow noch gotes gebort vierczenhundirt jar und dornoch in dem newenunddriesigisten jare den montag noch Circumcisionis domini etc." |
Dat. - Findbuch: | 1439 Januar 5 |
Ort: | Calau |
Vermerke: | Archivvermerk: "ad scat[ulam] Recesse und Abschiede" |
Beglaubigungsform: | Ankündigung des Calauer Stadtsiegels |
Siegel: | Siegel verloren |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Hille S. 91 (29); Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 99f. Nr. 173. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1924145 |
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