|
Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Luckau U 229 C |
Titel: | Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau bekunden, dass sie vom Kloster Dobrilugk 600 rheinische Gulden, "dy wir . in unser stat nutcz und fromen gewant haben", geliehen und dafür jährlich am Sonntag Reminiscere 36 rheinische Gulden an Zins zu zahlen versprochen haben. Sie geloben, für jeden Schaden, der dem Kloster aus der Nichterfüllung ihrer Verpflichtung erwachsen würde, aufzukommen. Will die Stadt die geliehene Summe zurückzahlen, so hat sie diese ein halbes Jahr vorher zu kündigen und wird dann nach Abzahlung von Kapital und Zinsen die Verschreibung zurückerhalten. Die Mönche sind auch befugt, die Zinsen weiterzuverkaufen, "doch unserm widderkoufe unschedelichen". Die Stadt gelobt schließlich, ihrem Gläubiger eine andere Verschreibung auszustellen, falls diese irgendwie verloren geht.
"gegeben . nach Cristi gebort vierczenhundert jar darnach in dem newnundsechtczigsten jare am sontage Oculi mei." |
Dat. - Findbuch: | 1469 März 5 |
Ort: | ohne Ort |
Beglaubigungsform: | Ankündigung des Stadtsiegels |
Siegel: | Siegel fehlt |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung mit Einschnitt zum Zeichen der Tilgung |
|
Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Hille S. 102 (40); UB Kloster Dobrilugk S. 278 Nr. 403; Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 130f. Nr. 229. |
|
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1924686 |
|