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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Luckau U (261) A |
Titel: | Bürgermeister, Rat und ganze Gemeine der Stadt Luckau bekunden, dass sie mit Zustimmung Nikolaus' von Köckritz, Landvogts der Niederlausitz, verpflichtet sind, an Margarethe, Heinrichs von Köckritz zu Seese Witwe zu Cottbus, jährlich auf Lebenszeit 129 Gulden weniger 11 Groschen, je 4 Malter Korn und Hafer und ein Schock Hühner in der Stadt Cottbus oder Senftenberg zu zahlen zur Entschädigung für ihr Leibgedinge, das ihr von ihrem verstorbenen Mann auf den Gütern zu Seese, die sie an die Brüder Poppo und Balthasar von Köckritz zu Seese abgetreten hat, verschrieben war. Geblieben ist ihr nur ein freier Hof in der Stadt Cottbus. Es haben auch die beiden Brüder von Köckritz die Witwe "aus allir schult und zuspruche gelassen", wie dies durch "Gotzin von Wulferstorf", Amtmann zu Schlieben, "Johan von Drayndorf, Laurentz von Mickewytz", Caspar von Köckritz zu Waldow und Alisch von Köckritz von seiten der beiden Brüder und Seifried von Lüttichau zu Groß Kmehlen, Balthasar von Ziegelheim zu "Folkorstorf", Christoph von Polenz zu "Beßdow" und seinen Bruder Seifried von seiten der Witwe vereinbart worden ist. Bürgermeister, Rat und ganze Gemeine geloben auch, diese ihre Zusicherung "yn unßer statbuch schreiben zu lassen".
"gegeben . noch Christi etc." |
Dat. - Findbuch: | Um 1490 |
Ort: | ohne Ort |
Beglaubigungsform: | Ankündigung des Stadtsiegels |
Beschreibstoff: | Papier |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Wohl gleichzeitige Abschrift ohne Datierung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 146f. Nr. 261. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1925291 |
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