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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Luckau U 262 C |
Titel: | Johann von Bocksdorf zu Bornsdorf bekundet, dass ihm Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau gestattet haben, das Haus, "das Michel Goltsmides gewest ist, gein dem rathauße an der ecken bei Caspar Eberharde gelegen", zu kaufen und es "alles burgerrechtes frey als nemlich schosßens, wachens, thorsitczens und ander gebur" zu besitzen und darin fremde Biere zu seiner Notdurft zu haben, wie auch für sich zu brauen. Er gelobt für sich und seine Erben, dem Rat jährlich zu Michaelis (29. September) 8 rheinische Gulden zu geben und sagt die Luckauer von der Schuld von 21 Gulden los, "die sie mir von fischen schuldig gewest seyn". Wenn er oder nach seinem Tod seine Erben das Haus wieder verkaufen wollen, so sollen sie es dem Rat für 100 Schock Schwertgroschen wiedergeben; wenn es dieser dafür nicht nehmen wolle, dürfen sie es einem anderen verkaufen. Wollen aber nach seinem Tod seine Erben das Haus selbst besitzen, so sollen sie der Stadt "alle burgerrecht, keyns außgenohmen, thun" und dennoch die 8 Gulden jährlich erlegen.
"geben . nach Cristi unsers hern geburth vierczennhunderth darnach in dem eynundnewnczigistem jahre am fritage nach dem sontage Quasimodogeniti." |
Dat. - Findbuch: | 1491 April 15 |
Ort: | ohne Ort |
Vermerke: | Archivvermerk auf der Rückseite: "Ad sca[tulam]" |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel beschädigt |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Hille S. 107 (45); Lehmann: Urkunden des Luckauer Stadtarchivs, S. 147 Nr. 262. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1925292 |
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