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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Sorau-Triebel U 16 E |
Titel: | Die Gebrüder Johann, Wenzel und Ulrich von Biberstein bekunden, dass sie mit Zustimmung ihres Vaters sowie in Übereinstimmung mit ihren ältesten Vasallen und ihren Städten nachstehende Erbteilung für den zu erwartenden Anfall des väterlichen Erbes getroffen haben: Johann erhält Beeskow und Storkow samt allen Zubehörungen, wie sie in den Weichbildern und Herrschaften gelegen sind, und die Mannschaft um Luckau, Calau, Lübben und auf dem Barnim; Wenzel erhält Friedland, Hammerstein und die Landeskrone samt allen Zubehörungen, die Mannschaft zu Steinau, im Land Schweidnitz, zu Goldberg, um Hainau, Zittau, Görlitz und im Land Bautzen, sowie Forst samt allen Zubehörungen und die Mannschaft um Guben und Sommerfeld, mit Ausnahme der Dörfer Zwippendorf und Liesegar, die zur Herrschaft Sorau gehören; Ulrich erhält Sorau samt allen Zubehörungen und die Mannschaft im Land Sagan, zu Glogau und zu Polkwitz; Johann und Wenzel sollen außerdem Sommerfeld und Triebel mit aller Mannschaft und Zubehör gemeinschaftlich besitzen. Allen fremden Lehnsansprüchen, speziell denen der Herzöge von Pommern an die Herrschaften Beeskow und Storkow, der von Rackwitz in den Herrschaften Sorau, Friedland und Steinau und anderer zu Prag, sollen gemeinsam entgegengetreten werden. Desgleichen sollen Kriege nur nach gemeinsamem Beschluss geführt werden; wenn aber einer der Brüder angegriffen wird, sollen ihm die anderen mit aller Macht zu Hilfe kommen. Die Belehnung soll stets zu gesamter Hand erfolgen, wer davon zurückzutreten wünscht, soll dies den anderen schriftlich oder mündlich zur Kenntnis bringen; wer ohne Lehnserben zu hinterlassen stirbt, dessen Anteil fällt an die anderen Brüder. Beim Ableben des Vaters soll Ulrich von Biberstein den beiden anderen Brüdern 3.000 Schock zahlen. Im Fall, dass Ulrichs Anteil Sorau an die Brüder zurückfiele, soll derjenige, der diesen Anteil erhält, dem anderen 1.500 Schock zahlen. Hinterlassene Schulden des Vaters tragen alle Brüder gemeinsam.
"gegeben zcu Zarow, an des heiligen Lichnams abende, noch gotes gebirth virczenhundert yar dornach im sechczende jare." |
Dat. - Findbuch: | 1416 Juni 17 |
Ort: | Sorau |
Vermerke: | Dorsualvermerke: "Erbliche teilung hern Hansen, hern Wentzels und hern Ulrichs von Byberstein, gebrudere, bey leben irs vatern bescheen. Anno XIIII und XVI" (1. Hälfte 16. Jh.) und "Inn der Registratur C, Fol 598, Nr. 34" (Ende 16. Jh.) |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung Zeugen: Nikolaus von Gersdorff, Berthold von Zeschau, Hermann von Pilgrim, Heinrich von Falkenhayn, Heinrich von Luckau, Sigismund von "Rogewitz", Dieprand von Queis, Hermann von Platen, Nikolaus Landenrode, Bürgermeister der Stadt Sorau, Heydolf, Bürgermeister der Stadt Beeskow, Peter Weymann, Bürgermeister der Stadt Forst, und Scheiteler, Bürgermeister der Stadt Storkow |
Siegel: | Die drei Siegel an Presseln gut erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Druck: CDB I/20, S. 377-379 Nr. 55; Lippert: UB Lübben III, Nr. 52. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1962579 |
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