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37 Lieberose U 3 D; Es wird bekundet: Wegen eines Streitfalles zwischen Joachim [I.] Kurfürsten von Brandenburg und seinem Bruder Albrecht einerseits und den Brüdern von Köckritz, nämlich dem Ritter Caspar sowie Hans und Heinrich, andererseits um Holzungsgerechtigkeiten in der Peitzer Heide sind die
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 3 D |
Titel: | Es wird bekundet: Wegen eines Streitfalles zwischen Joachim [I.] Kurfürsten von Brandenburg und seinem Bruder Albrecht einerseits und den Brüdern von Köckritz, nämlich dem Ritter Caspar sowie Hans und Heinrich, andererseits um Holzungsgerechtigkeiten in der Peitzer Heide sind die brandenburgischen Räte vor den in dieser Sache eingesetzten Kommissarien der Krone von Ungarn und Böhmen, Lukas, Abt von Neuzelle, und Hieronymus Schulte, Propst und Pfarrer zu Cottbus, zu einem Ortstermin erschienen. Sie haben nach Besichtigung der von beiden Parteien angezeigten Grenzen und nachfolgender Darlegung und Verhandlung des Sachverhalts auf Ansinnen der Kommissarien diesen die brandenburgischen Räte, den Hofmeister Werner von der Schulenburg und Sigmund von Rothenburg, zugeordnet, um Mittel zur gütlichen Beilegung des Streites zu finden. Die Räte der Markgrafen von Brandenburg waren dazu bevollmächtigt und haben folgendes für gut befunden:
Dass Georg von Schlabrendorf, Johanniterordensmeister, Werner von der Schulenburg, Hofmeister, Christoph Zobeltitz, Hauptmann zu Cottbus, als Schiedsrichter in dieser Sache am vergangenen Freitag [3. Mai] auf die Heide, wo die Irrung entstanden, gekommen sind und im Beisein des Georg, Fürst zu Anhalt, Verweser der Herrschaften Cottbus und Peitz, der Kommissarien Hieronymus Schulte und Lukas, Abt von Neuzelle, des Dr. Sigmund „Zcerer“, Kanzler, des Matthias von Uchtenhagen, des Zabel Burgsdorff, Hauptmanns zu Peitz, des Caspar von Köckritz und des Heinrich von Köckritz u. a., am mochowischen Weg bei einem Baum, in den drei Kreuze gehauen [wurden], eine Grenze zu ziehen begonnen haben und einen Malhaufen haben aufwerfen lassen, und so weiter bis auf die „Kalene“, „Hoenhut“, zu dem Stein neben der „Hoenhut“, über den Weg nach Drachhausen, neben der „Hoenwart“ und „dicken heyde“ bis an das Feld zu Staakow und Pinnowschen Heide, die die von Bomsdorff jetzt von den von Köckritz wiederkaufsweise besitzen, und weiter hinunter rechterhand bis an den Täschensee ([nördlich von Bärenklau]) zum Ende der Grenze, die mit aufgeworfenen Malhaufen und durch Bäume, denen ein Stück Rinde abgeschält wurde, markiert wurde.
Die zwischen dieser von den Schiedsrichtern neugezogenen Grenze und der angezeigten alten Peitzischen Grenze liegende Heide sollen Caspar von Köckritz, seine Brüder und ihre Erben als Besitzer von Lieberose ungehindert durch die Markgrafen von Brandenburg und ihre Erben als Inhaber der Herrschaft Peitz als Eigengut besitzen. Doch eine Viehrifft ihrer und anderer Leute und Bauern, die in der Peitzischen Heide gemietet haben oder mieten werden („gemytt haben oder noch myten werden“), durch und über die ihnen [den von Köckritz] zugesprochene Heide sollen sie ohne Zins, Beschwerde oder Verbot gestatten und die Erbmietung nach der Peitz („die erbmitung gein der Peytz“) geben lassen, wie von alters. Doch die Leute sollen, wo Korn gesät wäre, ihr Weiderecht wahrnehmen, ohne Schaden anzurichten. Wo Bäume in dem ihnen [den von Köckritz] zugeteilten Kreis stehen, in denen Bienenstöcke sind („dar bewten innen weren“), sollen die Leute, denen sie gehören, diese bis Michaelis [29. September] abhauen, sie nach ihrem Gefallen gebrauchen und hinfort keine Bienenstöcke mehr darin einrichten. Eine vor 100 Jahren von Anselm von „Rano“ ausgestellte Urkunde über die Malhaufen soll ausgeliefert werden und wird für ungültig erklärt. Die Markgrafen von Brandenburg werden denen von Köckritz einen Verwilligungsbrief über diesen Rezess ausstellen.
Von diesem Rezess sind zwei gleichlautende Ausfertigungen erstellt worden; eine wurde den brandenburgischen Markgrafen, die andere denen von Köckritz ausgehändigt.
„gegeben zur Peytz sunabents nach jubilate, der geburt Christi im funftem jare“ |
Dat. - Findbuch: | 1504 Mai 4 |
Ort: | Peitz |
Vermerke: | Vermerke: Aufschrift der Pergamentstreifen: (1) „abt“, (2) „licent[iat]“, (3) „maiste[r]“, (4) „hoffma[ister]“. |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung: Es siegeln (1) Lukas, Abt von Neuzelle, und (2) Hieronymus Schulte, Lizentiat, als Kommissarien der ungarischen und böhmischen Krone, (3) Georg von Schlabrendorf, Johanniterordensmeister, (4) Werner von der Schulenburg, Hofmeister, und (5) Christoph Zobeltitz, Hauptmann zu Cottbus, als Schiedsrichter. |
Siegel: | Siegelrest 2 und Siegel 3 (beschädigt, Durchmesser 35 mm) an Pergamentstreifen angehängt, Pergamentstreifen 1 und 4 hängen an, ein weiterer Einschnitt. |
Beschreibstoff: | Pergament, 325 x 545 mm, plus 50 mm Umbug (leicht wasserfleckig) |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
Frühere Signaturen: | ehemals im Urkundenbestand des Stadtarchivs Lieberose |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Drucke: CDB II/6 (nach dem Kurmärkischen Lehnskopialbuch XXXI, 11-13). - Regesten: UB Neuzelle Nr. 168 S. 109 f. (ganz knapp); Lehmann, Rudolf: Die Urkunden des Lieberoser Stadtarchivs in Regesten (in: Niederlausitzer Mitteilungen 28, 1940, S. 31-49) Nr. 3, S. 34 ff. (Vollregest, nach der hier vorliegenden Ausfertigung); Wittern (2014) S. 259-261 Nr. 3
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972374 |
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