|
Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 27 D |
Titel: | Lehnbrief des Adolph Wratislaw Reichsgrafen von Sternberg als Lehnsherr der Herrschaft Lieberose und der Rittergüter Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow für Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg auf Lieberose nach dem Tod des Vorbesitzers von Lieberose, Levin Joachim Freiherrn von der Schulenburg, am 27./17. Februar 1694, Bruder des Empfängers, dessen Lehnserbe der Empfänger ist, über Herrschaft, Stadt und Schloss Lieberose. Der Empfänger wird vertreten durch Dr. Hartmann Peter Haberkorn, Hofpfalzgraf, Landgerichtsassessor und Syndikus der Stadt Luckau im Markgraftum Niederlausitz. Als Tag zur Ablegung der gebräuchlichen Lehnspflicht wird der 11. Juni 1695 bestimmt und dann bis zum 15. Juni 1695 verlängert. An diesem Tag hat der schulenburgische Bevollmächtigte dem Aussteller nicht nur zunächst die 1.000 Reichstaler, die der Bruder des Empfängers an der bis 1.000 Dukaten bedungenen „emenda“ schuldig geblieben war, gemäß der Quittung vom 14. Juni 1695 abzustatten, sondern auch die gewöhnliche Lehnspflicht zu schwören und die „übrige praestanda vollend zu end bringen lassen“. Lehnsobjekt: Herrschaft Lieberose inklusive Afterlehen im Umfang wie Lehnbrief von 1688 Juli 12 [Urkunde Nr. 24]. Bestätigung vorhandener Privilegien ebenfalls wie dort. Eine Mitbelehnung der Schulenburgschen Lehnsagnaten zu gesamter Hand soll erfolgen, sobald eine beglaubigte Genealogie mit Nachweis ihrer Abstammung von den in vorigen Lehnbriefen benannten Mitbelehnten vorgelegt wird, sie zu den 1.000 Reichstaler, die Levin Joachim Freiherr von der Schulenburg an der „emenda“ schuldig geblieben ist, ihren Anteil beitragen und sie gelobt haben werden, dass derjenige von ihnen, an welchen die Herrschaft Lieberose nach Aussterben der sie jetzt besitzenden Linie fallen wird, die genehmigten 20.000 Taler ohne Verzug bezahlen wird. Als mitzubelehnende Schulenburgsche Lehnsagnaten hat der schulenburgische Mandatar Mitglieder der schwarzen und weißen Linie namentlich benannt [wie Lehnbrief von 1688]. |
Dat. - Findbuch: | 1695 Juni 17 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Vermerke: Auf Blatt 6 VS, unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Gabriel Marius, m.pr. meae, sacrae caesareae majestatis regiaeque appellat[ionum] consiliarius in regno Bohemiae et nunc temporis feudorum Sternberg praepositus“. |
Beglaubigungsform: | Lehnszeugen: Heinrich Friedrich Reichsgraf von „Guttenstein“, kaiserlicher wirklicher Kämmerer, königlicher böhmischer Kammerrat und Hauptmann der Altstadt Prag; Ferdinand Reichsgraf von Wrtby, kaiserlicher wirklicher Kämmerer und königlicher Hauptmann der Neustadt Prag; Johann Joseph Reichsgraf von Wrtby, kaiserlicher Appellationsrat im Königreich Böhmen. Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des größeren Siegels des Ausstellers. |
Siegel: | an gelb-blauer, die Lagen verbindender Seidenschnur angehängtes rundes Wachssiegel (Durchmesser 55 mm) in Holzkapsel ohne Deckel |
Beschreibstoff: | Pergamentlibell, 6 Blatt, 360 x 280 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
|
Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Wittern (2014) S. 300-301 Nr. 31 |
|
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972402 |
|