Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 30 D |
Titel: | Lehnbrief des Wenzel Adalbert, Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn der Herrschaft Lieberose und der Rittergüter Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow als Nachfolger seines verstorbenen Vetters Adolph Wratislaw Reichsgrafen von Sternberg im Seniorat und in der Verwaltung der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, für Generalmajor Hans Georg Freiherr von der Schulenburg über Schloss, Stadt und Herrschaft Lieberose. Als Tag zur Ablegung der gebräuchlichen Lehnspflicht wurde der 24. August 1704 bestimmt und dann bis zum 26. November 1704 verlängert. Der Empfänger wurde vertreten durch den von ihm bevollmächtigten Adam von Bredow, der die gewöhnliche Lehnspflicht geschworen und die „übrige praestanda“ geleistet hat. Lehnsobjekt: Herrschaft Lieberose inklusive Afterlehen, im Umfang wie Lehnbrief von 1688 Juli 12 [s. o. Urkunde Nr. 24]. Bestätigung vorhandener Privilegien ebenfalls wie dort. Die für die Mitbelehnung der Schulenburgschen Lehnsagnaten zu gesamter Hand geforderte beglaubigte Genealogie ist vorgelegt worden. Eine Mitbelehnung wird zugesagt, jedoch an die Bedingung geknüpft, dass sie erst erfolgen soll, nachdem die Lehnsagnaten angelobt haben, dass derjenige, auf den die Lehnsnachfolge nach Aussterben der jetzt belehnten Linie fällt, den Allodialerben des jetzigen Besitzers die vom Vorfahr des Ausstellers genehmigte Summe von 21.000 Talern ohne Verzug bezahlen will. Außerdem werden nicht näher bezeichnete Anforderungen nach dem Rezess von 1688 Juli 8 [s. o.] und „denen üblich sächsischen lehens-texten“, die zu erfüllen sind, zur Voraussetzung für die Mitbelehnung gemacht und eine Erklärung, warum die Lehnsagnaten bei dem nunmehr verstrichenen Lehnstermin das Erforderliche nicht geleistet und den Verzug nicht geheilt („nicht praestanda praestiret, dociret und moram purgiret“) haben. Es wird auch Bezug genommen auf eine nach § 11 des genannten Rezesses von den Agnaten vorzulegende Vollmacht. Nachfolgebedingungen, Annahme des Freiherrnstandes und Ersuchen um Neubelehnung bei Herr- oder Mannfall wie im Lehnbrief von 1688 Juli 12. |
Dat. - Findbuch: | 1704 Dezember 6 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Vermerke: Blatt 3 RS unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Ludwig Serin Ritter [?] von Aychenaw, ihro römischen kayserlichen mayestät rath ob denen königlich Prager appellationen wie auch zur zeith über denen hochgräfflich Sternbergischen in der Niederlaußnitz gelegenen unterschied[enen] lehenen bestalter lehenprobst m.pr.“; Blatt 4 RS: No. [gestrichen: 37] 8 ; Tit. VIII. No. 5. |
Beglaubigungsform: | Lehnszeugen: Philipp Herzog von Sagan in Schlesien, Reichsfürst zu Lobkowicz; Jaroslaw Florian „Schwihowsky“, Freiherr von Schwihau und Riesenburg, kaiserlicher wirklicher geheimer Rat, Kämmerer, größeren Landrechts Beisitzer und königlicher Statthalter in Böhmen; Franz Carl Reichsgraf von Pötting, auf Rabenstein (Rabštejn nad Střelow) und Swĕtla (Svĕtlá nad Sázavon). Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des größeren Siegels des Ausstellers. |
Siegel: | an gelb-schwarzer, die Lagen verbindender Seidenschnur angehängtes rundes Wachssiegel (Durchmesser 35 mm) in Holzkapsel ohne Deckel |
Beschreibstoff: | Pergamentlibell, 4 Blatt, 360 x 280 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Wittern (2014) S. 309-310 Nr. 36 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972407 |
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