Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Lieberose U 31 D |
Titel: | Hypothekenkonsens des Wenzel Adalbert, Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn der Herrschaft Lieberose und der Rittergüter Leeskow, Reicherskreuz und Sarkow, für Generalmajor Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg auf Lieberose über 21.000 Reichstaler. Der Empfänger hat nach dem Tod des Vorgängers des Ausstellers in Seniorat und Verwaltung der Lehen im Markgraftum Niederlausitz, des Adolph Wratislaw Reichsgrafen von Sternberg, nicht nur um die Lehen über Lieberose nachgesucht [s. o. Urkunde Nr. 30], sondern auch um eine Erneuerung des Konsenses wegen der zur Erlangung des Besitzes verwendeten und bei der Lehnskanzlei des Ausstellers nachgewiesenen 20.000 Taler, der dem verstorbenen Bruder des Empfängers, Levin Joachim Freiherrn von der Schulenburg, erteilt und der nach dessen Tod auf den Empfänger ausgedehnt und dabei um 1.000 Taler erhöht wurde, so dass er über die 21.000 Taler gemäß des Inhaltes der Konsense von 1688 Juli 10 [s. o. Urkunde Nr. 23] und 1695 Juni 17 [s. o. Urkunde Nr. 28] disponieren könne. Während die Herrschaft Lieberose durch die Linie, in deren Besitz sie sich befindet, mittels eigener Allodialmittel erlangt wurde, haben die von den Seitenlinien abstammenden schulenburgschen Geschlechts-Agnaten und deren Eltern nichts zu dieser Erwerbung beigetragen. Wenn jedoch der Vater des Empfängers diese großen Mittel nicht aufgewendet hätte, hätten die Seitenlinien ihre Anwartschaft auf Lieberose gänzlich verloren. Nach Erwägung alles dieses und dessen, was der schulenburgische Mandatar [wohl Adam von Bredow, siehe Urkunde Nr. 30] schriftlich und mündlich aus den vorherigen Konsensen vorgebracht hat, erneuert und bestätigt der Aussteller die vorigen Konsense dergestalt, dass der Empfänger und seine Allodialerben die verwilligten 21.000 Reichstaler als eine richtige, „cum pacto hypothecae & paratae executionis constituirte“ Schuld aus der Herrschaft Lieberose von seinen Lehnsnachfolgern zu fordern haben soll. Der Aussteller bewilligt dem Empfänger das Recht, über die Summe der 21.000 Taler nach Belieben zu Lebzeiten oder im Todesfall frei zu verfügen und dieselben in beliebiger Gestalt auf seine Allodialerben zu transferieren. Hingegen soll derjenige, welchem die Herrschaft Lieberose nach dem Tod des Empfängers zukommen wird, schuldig sein, die bewilligte Summe von 20.000 Talern alsbald zu bezahlen, damit das Lehen von dieser Schuld befreit wird. Er soll nicht befugt sein, die Herrschaft in Besitz zu nehmen, bevor diese Summe bezahlt ist, sondern die Allodialerben des Empfängers sollen „jure hypothecae et retentionis“ solange in Besitz von Lieberose bleiben, bis sie sowohl wegen des Kapitals als auch wegen der landesüblichen Zinsen für die Zeit seit dem Tod des Empfängers zufriedengestellt sein werden. Die schulenburgschen Agnaten sollen künftig weder zur Mitbelehnung noch zur Lehnsnachfolge zugelassen werden, bevor sie nicht dieser Regelung zugestimmt haben, dem Inhalt des Rezesses von 1688 Juli 8 [s. o.] und der darauf erteilten Konsense [s. o. Urkunden Nr. 23 und 28] entsprechend. |
Dat. - Findbuch: | 1704 Dezember 6 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Vermerke: Auf Blatt 4 VS unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Ludwig Serin Ritter [?] von Aychenaw, ihro römischen kayserlichen mayestät rath ob denen königlich Prager appellationen undt zur zeith derer hochgräfflich Sternbergischen in der Niderlaußnitz gelegenen unterschiedenen lehenn bestelter lehenprobst m.pr.“; Blatt 1 VS: [gestrichen: No. 7] - No. [gestrichen: 31] 7; Blatt 4 RS: Tit. VIII. No. 4. |
Beglaubigungsform: | Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift und des größeren Siegels des Ausstellers. |
Siegel: | an gelb-schwarzer, die Lagen verbindender Seidenschnur angehängtes rundes Wachssiegel (Durchmesser 35 mm) in Holzkapsel ohne Deckel |
Beschreibstoff: | Pergamentlibell, 4 Blatt, 345 x 285 mm |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Wittern (2014) S. 311-312 Nr. 37 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972408 |
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