37 Lieberose U 36 B; Karl VI., Kaiser, erhebt Reichsfreiherrn Georg Anton von der Schulenburg auf Lieberose, Lamsfeld und Groß Leuthen sowie auf Beetzendorf, Apenburg und Walsleben und seine Erben, Männer und Frauen in absteigender Linie, in den Reichsgrafenstand, als ob sie von ihren vier Ahnen, vä

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lieberose U 36 B
Titel:Karl VI., Kaiser, erhebt Reichsfreiherrn Georg Anton von der Schulenburg auf Lieberose, Lamsfeld und Groß Leuthen sowie auf Beetzendorf, Apenburg und Walsleben und seine Erben, Männer und Frauen in absteigender Linie, in den Reichsgrafenstand, als ob sie von ihren vier Ahnen, väterlicher- und mütterlicherseits, rechtgeborene Reichsgrafen und -gräfinnen wären.
Es wird Bezug genommen auf das Alter des seit dem 11. Jahrhundert bekannten Geschlechts von der Schulenburg und seine Herkunft und auf Vorfahren des Empfängers, namentlich auf seinen Ur-Ahnherrn Werner Freiherrn von der Schulenburg, auf Beetzendorf und Apenburg, kurbrandenburgischen Rat und Landeshauptmann der Altmark, seinen Ahnherrn Levin Freiherrn von der Schulenburg, auf Beetzendorf und Apenburg, der Kur und Mark Brandenburg Erbküchenmeister, auf seinen Großvater, Achaz Freiherrn von der Schulenburg, auf Lieberose, Lamsfeld, sowie auf Beetzendorf, Apenburg, Walsleben und Rohrbeck, kurbrandenburgischen wirklichen geheimen Rat, Landshauptmann und Direktor der Altmark, auch der Kurmark Brandenburg Erbküchenmeister, und auf seinen Vater, Hans Georg Freiherrn von der Schulenburg, auf Lieberose und Lamsfeld, sowie auf Beetzendorf, Apenburg, Walsleben und Rohrbeck, königlich dänischen Generalmajor („generalwachtmeister“) und Oberstern über ein Regiment zu Fuß, des Danebrogordens Ritter, und Gouverneur der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, sowie auf weitere von seinen Ahnen getragene Titel.
Verliehen wird außerdem ein verbessertes Wappen, das auf dem freiherrlichen Wappen beruht.
Darin:Beschreibung des Wappens: Ein in vier Teile geteilter Schild, dessen vorder-untere und hinter-obere Feldung gelb oder goldfarben, in deren jeder ein in der Mitte mit einem Kreuzstrich in vier Teile abgeteilter, den vorderen rechten Fuß aufhebender gekrönter Ochs (welchen die von Schulenburg als Erbküchenmeister in der Altmark Brandenburg von langen Zeiten her im Wappen führen), dessen vorder-oberes und hinter-unteres Teil rot- oder rubinfarben, der hinter-untere und vorder-obere Teil aber weiß- oder silberfarben ist und zwischen dessen silbernen Hörnern aus der goldenen Krone drei nebeneinander in die Höhe hinauf etwas zurückgestellte, am oberen Teil rot-, am unteren aber silberfarbene Fähnlein, von denen das mittlere die anderen zwei überhöht, hervorgehen; die hinter-untere und vorder-obere Feldung silberfarben, in jeder erscheinen drei rot- oder rubinfarbene, in der Mitte gebogene, mit Waffen und Schenkel aufwärts gewendete, triangelweis so gestellte Greifenklauen, dass sich oberhalb zwei nebeneinander und unterhalb einer allein befindet, welches das Wappen ist, das sie von den „Sennonen“ erhalten haben, mit welchen ihre Vorfahren als streitbare Männer in diese Gegend kamen, und welches sich in der „erbauten“ Stadt Seehausen befunden hat.
Zwischen den beiden unteren Feldungen hängt in rotem Spickel („spickel oder sparn“) von rechts nach links abwärts ein Rauten-Kränzlein. In der Mitte des Schildes steht ein offener doppelter, gekrönter, schwarzer Adler, mit ausgespreizten Flügeln und Waffen in einem weißen oder silberfarbenen Herzschild.
Den ganzen Schild bedeckt oben eine reichgräfliche Krone, mit Edelsteinen („kleynodien“) und neun Perlen verziert, auf welcher drei offene, adelige, gekrönte, blau angelaufene, rot gefütterte Turnierhelme mit umgehängten Edelsteinen („mit anhangendem kleynod“) ruhen, deren vorderer oder rechter, mit gold-schwarzen, der hintere oder linke, wie auch der mittlere, mit silber-roten anhängenden Helmdecken verziert sind, wovon die zwei äußeren die Visiere sich gegeneinander kehren, der mittlere aber gerade vor sich steht. Auf dem letzteren ein gerade vor sich gekehrter wilder Mann in seiner Farbe mit einem zweispitzigen grauen Bart, in jeder gegen die Brust aufwärts gewundenen Hand einen die Waffen über sich kehrenden Greifenschenkel haltend, auf dem Kopf einen grünen Kranz mit drei über sich nebeneinander gestellten grün- und goldgestreiften Papageienfedern führend, bis an die mit grünem Laubwerk umgebene Hüfte erscheinend. Auf dem vorderen Helm zeigt sich aufrecht für sich ein rubinfarbener, aufgetaner, gekrönter einfacher Adler bis an die Hüfte, mit offenem Schnabel, ausschlagender Zunge und geschwungenen Flügeln. Auf dem hinteren Helm aber kommen, zwischen zwei silberfarbenen Büffel-Hörnern, die im Schild beschriebenen drei Fähnlein aufrecht hervor.
Den Schild halten zwei ganze wilde Männer in ihrer natürlichen Farbe, welche in allem dem über dem mittleren Helm beschriebenen wilden Mann gleich sind, ausgenommen, dass der eine mit der linken, der andere mit der rechten Hand das obere Eck des Schilds berührt, anstatt eine Greifenklaue zu halten.
Dem Empfänger und seinen Nachkommen wird auch die Anrede „hoch- und wohlgeboren“ verliehen. Wer dieses Prädikat unterschlägt wird mit schwerer kaiserlicher Ungnade und mit einer Strafe von 200 Mark „löthigen golds“ bedroht, die für jeden einzelnen Verstoß zur Hälfte an die kaiserliche und Reichskammer und zur Hälfte an den Empfänger oder seine Erben zu zahlen sind.
Dat. - Findbuch:1734 März 10
Ort:Wien
Vermerke:Vermerke: Blatt 15 VS, unter dem Text: Unterschrift des Ausstellers; darunter unleserliche [Kanzler-] Unterschrift; rechts unten: „ad mandatum sacrae caesariae majestatis proprium E[rnst] F[ranz] Freiherr von Glandorff m.pr.“, Blatt 16 RS: „collat[ionirt] und regist[rirt] Johann Heinrich von Alpmannshoven, Registrator“.
Beglaubigungsform:Beglaubigung: Ankündigung des kaiserlichen Siegels.
Siegel:zwei Löcher in der Faltung, Siegel und Siegelschnur fehlen
Beschreibstoff:Pergamentlibell von 16 Blatt in rotem Plüscheinband, 325 x 240 mm
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung; Blatt 10 VS: farbige Abbildung des Wappens [siehe Wittern (2014) S. 373 Abb. 18].

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Wittern (2014) S. 323-325 Nr. 42

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/EYLZHG2MVF
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1972413
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery