37 Lieberose U 50 E; Lehnbrief des Christian, Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, für Dietrich Ernst Otto Albrecht Reichgrafen von der Schulenburg über die Herrschaft Lieberose

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lieberose U 50 E
Titel:Lehnbrief des Christian, Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn von Lieberose, Sarkow, Leeskow, und Reicherskreuz, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, für Dietrich Ernst Otto Albrecht Reichgrafen von der Schulenburg über die Herrschaft Lieberose.
Der Empfänger ersuchte nach dem Tod seines Onkels Johann Heinrich Reichgrafen von der Schulenburg am 13. März 1791 um Neubelehnung mit Herrschaft, Stadt und Schloss Lieberose, die gemäß dem zwischen der Schulenburgschen schwarzen Linie 1787 September 11 geschlossenen und 1789 Oktober 27 lehnsherrlich betätigten Vergleich und vermöge des dem Verstobenen 1790 August 31 erteilten Lehnbriefes [s. o. Urkunde Nr. 46] auf ihn als nächsten Anverwandten gefallen waren. Zugleich ersuchte er für die schulenburgschen Geschlechtsagnaten, die er namhaft gemacht hat und soweit sie „die simultaneam befolget“ und Vollmachten eingereicht haben, um Mitbelehnung zur gesamten Hand und um die Ausstellung eines Lehnbriefes respektive von Mutscheinen, nachdem die zu erbringenden Leistungen erbracht sind.
Als Tag zur Ablegung der Lehnspflicht wurde Montag, der 21. Mai 1792 bestimmt, dieser Termin dann aber den 22. Mai 1792 verlegt.
Der Empfänger erschien an diesem Termin persönlich und hat in der Lehnskurie im sternbergischen Majoratshaus in Prag den Lehnseid geschworen und die übrigen Leistungen erbracht. Belehnung des Empfängers mit der Herrschaft Lieberose inklusive Afterlehen, im Umfang wie Lehnbrief von 1688 Juli 12 [s. o. Urkunde Nr. 24]. Bestätigung vorhandener Privilegien ebenfalls wie dort.
Die Gesamthänder wurden bei dem verlegten Termin durch den Empfänger als ihren Bevollmächtigten vertreten.
Darin:Aufzählung der Gesamthänder:
A. Von der schwarzen Linie:
1. Friedrich Ferdinand Bernhard Achaz von der Schulenburg, Bruder des Empfängers;
2. die Brüder Heinrich Wilhelm Ferdinand von der Schulenburg auf Beetzendorf und Ahlum und Leopold Wilhelm von der Schulenburg auf Priemern, Söhne des im Jahre 1787 verstorbenen preußischen Generalmajors August Ferdinand von der Schulenburg;
3. Wulf Dietrich Graf von der Schulenburg, dänischer Generalleutnant der Kavallerie und Ritter des Danebrogordens auf Apenburg – jedoch mit der Bedingung, dass dieser innerhalb von sechs Wochen, längstens aber binnen zwölf Wochen die Lehen gebührend mutet und befolgt und er sonst sein Mitbelehnschaftsrecht verliert – und dessen Bruder Werner Graf von der Schulenburg, dänischer Kammerherr und Ritter des Danebrogordens, auf der Propstei Salzwedel. – Die beiden Brüder hatten eine Protestation gegen den von der schwarzen Linie 1787 September 11 errichteten Vergleich und die darin für sie vorgesehene Nachfolgenreglung eingereicht, auf die im letzten Lehnsbrief [s. o. Urkunde Nr. 46] Bezug genommen wurde. In einer zu Fredericia 1791 Mai 6 ausgestellten und bei der Lehnskurie des Ausstellers eingereichten Rezessbeitrittsurkunde sind beide Brüder nun dem Schulenburgischen Vergleich von 1787 September 11 seinem ganzen Inhalt nach und insbesondere der darin für sie bestimmten Nachfolgeordnung beigetreten;
4. Heinrich Achaz von der Schulenburg, auf Leipnitz;
B. von der weißen Linie:
(wobei in der Nachfolgeordnung und auch sonst dem Rezess vom 8. Juli 1688 [s. o.] zu folgen ist):
5. Levin Friedrich Reichsgrafen von der Schulenburg, auf Burg- und Kirchscheidungen, kurfürstlich sächsischer geheimer Rat, und dessen Bruder Heinrich Moritz Reichsgraf von der Schulenburg, auf Baumersroda, kurfürstlich sächsischer Kammerherr und Amtshauptmann, Söhne des Levin Friedrich von der Schulenburg;
6. Alexander Friedrich Christoph Graf von der Schulenburg, ehemaliger kaiserlich-königlicher Oberst der Kavallerie, auf Angern, Sohn Heinrich Hartwigs;
7. Friedrich Wilhelm Graf von der Schulenburg, auf Kehnert, preußischer Generalleutnant von der Kavallerie, wirklicher geheimer Etats- und Kabinettsminister, Kriegspräsident, Sohn Friedrich Wilhelms;
– die unter 5 – 7 genannten vier Personen als Nachkommen Heinrichs des Älteren; –
8. Georg Friedrich Freiherr von der Schulenburg, preußischer Hauptmann des Garde-Regiments, Sohn Otto Friedrichs auf Piskaborn und Nachkomme Heinrich des Jüngeren;
9. August Christian Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg, herzoglich mecklenburgischer Kammerherr, und dessen Bruder Georg Ludwig Reichsgraf von der Schulenburg, kaiserlicher russisch Major, beides Söhne des Christian Hieronymus Adolf von der Schulenburg;
10. Werner Christian Adolf Reichgraf von der Schulenburg, herzoglich braunschweigisch-lüneburgischer Kammerherr, und dessen Bruder Achaz Karl Wilhelm Reichsgraf von der Schulenburg, herzoglich braunschweigischer Oberhauptmann und Domherr des Stifts zu Gandersheim, und dessen Bruder Georg Ferdinand Reichsgraf von der Schulenburg, Söhne des Georg Ludwig von der Schulenburg aus dem Hause Hehlen;
11. Karl Friedrich Gebhard Reichsgraf von der Schulenburg, herzoglich braunschweigisch-lüneburgischer Schlosshauptmann, auf Wolfsburg, dessen Bruder Ludwig Wilhelm Werner Reichsgraf von der Schulenburg, preußischer Leutnant, dessen Bruder Albrecht Achaz Gebhard Reichsgraf von der Schulenburg, preußischer Leutnant, und dessen Bruder Hans Günther Werner Reichsgraf von der Schulenburg, Söhne Gebhard Werners;
12. Friedrich August Reichsgraf von der Schulenburg, preußischer Kammerherr, Komtur des Johanniter-Ordens, auf Beetzendorf, dessen Bruder
13. Achaz Wilhelm Reichsgrafen von der Schulenburg, auf Detzel, Ramstedt, Hornhausen und Dehlitz, Söhne des Adolf Friedrich von der Schulenburg;
14. Friedrich Albrecht Reichsgraf von der Schulenburg, auf Klosterrode, Sohn Albrecht Ludwigs;
– die unter 9 – 14 genannten zwölf Personen als Nachkommen Friedrich Achaz von der Schulenburgs; –
15. Christian Karl Albrecht Alexander Graf von der Schulenburg, auf Blumberg, Sohn des Alexander Friedrich Georg Grafen von der Schulenburg auf Blumberg, Enkel Friedrich Wilhelm von der Schulenburgs aus dem Hause Altenhausen;
16. Georg Daniel Ernst Reichsfreiherr von der Schulenburg, auf Altendorf, kurhannoverscher Landrat, Sohn Georg Ernstes;
17. Friedrich Wilhelm Freiherr von der Schulenburg, auf Bodendorf, königlich-großbritannischer Oberst – wenn dieser innerhalb von sechs Wochen, längstens aber binnen zwölf Wochen, die Lehen gebührend mutet und befolgt, sonst soll er sein Mitbelehnschaftsrecht verlieren –;
18. Philipp Ernst Alexander Freiherr von der Schulenburg, auf Emden, dessen Bruder August Karl Jakob Freiherr von der Schulenburg, auf Altenhausen und Quatzow, dessen Bruder Leopold Christian Wilhelm Johann Freiherr von der Schulenburg, preußischer Leutnant, auf Hohenwarsleben, Söhne des Alexander Jakob von der Schulenburg;
– die unter 15 – 18 genannten 6 Personen als Nachkommen Alexanders des Älteren; –
und deren männliche Lehnserben.
Falls der Empfänger sterben sollte, ohne männliche Lehnserben zu hinterlassen, soll die Herrschaft Lieberose an die aufgezählten Gesamthänder übergehen, und zwar so, dass nach Reihenfolge der obigen Aufzählung zunächst die erstgenannte Person und ihre männlichen Lehnserben eintreten und nach deren Aussterben die zweitgenannte Person und ihre Erben, usw. Es folgt eine erneute Auflistung der oben aufgezählten Gesamthänder in derselben Reihenfolge. Nach Erlöschen der schwarzen Linie soll das Lehen auf die weiße Linie und auf die Nachkommen der im Lehnbrief von 1688 [s. o. Urkunde Nr. 24] benannten Mitbelehnten übergehen.
Bei dieser Sukzession in der festgelegten Reihenfolge sollen die Bestimmungen des Rezesses von 1688 Juli 8 [s. o.] strikt eingehalten werden. Der Nachfolger soll, wenn er kein geborener Freiherr ist, zunächst den Freiherrenstand annehmen. Der weißen Linie bleibt es unbenommen, unter sich einen Rezess über die Nachfolge zu errichten, so wie es die schwarze Linie im obengenannten Vergleich von 1787 September 11 getan hat, und diesen dem Lehnsherrn zur Bestätigung vorzulegen. Diese Bestätigung wird in Aussicht gestellt, wenn nicht Lehnsgesetze, bestehende Rezesse oder lehnsherrliche Gerechtsamen entgegen stehen.
Pflichten derer von der Schulenburg als Inhaber des „dominium utile“ wie im Lehnbrief von 1787 August 16 [s. o. Urkunde Nr. 41].
Dat. - Findbuch:1792 Mai 22
Ort:Prag
Vermerke:Vermerke: Blatt 4 RS unter dem Text, links: Unterschrift des Ausstellers; rechts unten: „Johann Nepomuzen Vignet m.pr. docktor der rechten beaidigter lands advockat und hochreichsgräflich Sternbergscher lehnsprobß“; darunter Archivvermerk: Tit VIII No. 12; VS: 93.
Beglaubigungsform:Zeugen: Adalbert Wenzel Reichgraf von Klebelsberg; Karl Reichsgraf von Clam; Johann Thadaeus Reichsfreiherr von Malowetz.
Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des größeren Siegels des Ausstellers.
Siegel:an gelb-blauer Seidenschnur angehängtes ovales rotes Wachssiegel (Durchmesser 40 x 35 mm) in Holzkapsel ohne Deckel
Beschreibstoff:Pergamentlibell aus 4 Blatt, 550 x 400 mm
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Wittern (2014) S. 349-353 Nr. 56

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/KWGTelMhD6
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

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