37 Lieberose U 51 F; Lehnbrief des Christian Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn von Lieberose, Reicherskreuz, Leeskow und Sarkow, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, für Ernst Abraham von Stutterheim, auf Wiese, emeritierten Landesältesten des Lübbener Kreises;

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:37 Lieberose U 51 F
Titel:Lehnbrief des Christian Reichsgrafen von Sternberg, Lehnsherrn von Lieberose, Reicherskreuz, Leeskow und Sarkow, Administrator der sternbergischen Lehen im Markgraftum Niederlausitz, für Ernst Abraham von Stutterheim, auf Wiese, emeritierten Landesältesten des Lübbener Kreises; Karl Heinrich Ferdinand Freiherrn von Houwald, auf Straupitz, Landesdeputierten des Lübbener Kreises, Christian Gottlob Freiherrn von Houwald, kurfürstlich sächsischen Leutnant, und Christoph Ernst Freiherrn von Houwald auf Craupe und Radensdorf, Landesdeputierten des Calauer Kreises, Söhne des verstorbenen Gottlob Karl Willibald Freiherrn von Houwald, Landrichter des Markgraftums Niederlausitz, auf Straupitz; Karl Ernst Gottlob von Mosch auf Reuden und Plieskendorf, August Sigismund Lebrecht von Mosch, auf Jessnitz und Jaulitz, preußischen Leutnant a.D., als Söhne des verstorbenen Ernst Sigismund von Mosch auf Straupitz und Mochlitz, preußischer Hauptmann, über das Gut Leeskow.
Nach dem Tod von Friedrich Werner Grafen von Podewils, preußischem Obermarschall, wirklichem Kammerherrn, Ritter des Johannniter-Ordens, auf Varzin, Suckow, Hasenfier und Bärenklau, Lehnsinhaber auf Leeskow, am 23. November 1804 ohne leibliche Lehnserben ersuchten die Empfänger als ehemalige Gesamthänder bzw. deren Erben um Neubelehnung. Ernst Abraham von Stutterheim ersuchte wegen hohen Alters und Gesundheitsumständen, die übrigen Empfänger wegen ihren zivilen und militärischen Dienstpflichten, sie von der persönlichen Ablegung der Lehnspflichten zu dispensieren, damit diese durch einen Bevollmächtigten abgelegt werden dürften, und einen Tag dafür zu bestimmen.
Als Tag zur Ablegung der Lehnspflicht wurde der 1. Mai 1806 bestimmt. Anerkennung des Hinderungsgrundes für persönliches Erscheinen. In Vertretung der Empfänger erschien an dem festgelegten Tag der Bevollmächtigte Johann Christoph Hornemann, Landsyndikus im Markgraftum Oberlausitz, und legte in der Lehnskurie im sternbergischen Majoratshaus in Prag den Lehnseid im Namen der Empfänger ab und erbrachte die übrigen Leistungen.
Belehnung der Empfänger mit dem Gut Leeskow mit allen Pertinentien wie im Lehnbrief vom 1787 August 16 [s. o. Urkunde Nr. 41]. Pflichten der Empfänger als Inhaber des „dominium utile“ ebenfalls wie dort.
Dat. - Findbuch:1806 Mai 1
Ort:Prag, in der sternbergschen Lehnskurie
Vermerke:Vermerke: Unter dem Text, mittig: Unterschrift des Ausstellers; rechts darunter: „Johann Nep. Edler von Vignet m.pr. lehnsprobst“; Rückseite: Tit. VIII No. 13.
Beglaubigungsform:Zeugen: Franz Reichgraf von Kolowrat; Joseph Reichsgraf von Nostitz und Rhineck.
Beglaubigung: Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers und seines Lehnspropstes und des sternbergischen Lehnhofssiegels.
Siegel:an gelb-blauer Seidenschnur angehängtes ovales rotes Wachssiegel (Durchmesser 40 x 35 mm) in Holzkapsel mit Deckel
Beschreibstoff:Pergament 415 x 690 mm, plus 25 mm Umbug
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Wittern (2014) S. 353-355 Nr. 57

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/RDmbyfBgb7
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1973124
 
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