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Allgemeine Information |
Signatur: | 1300 MdJ |
Titel: | Gemeinsame Verfassungskommission |
Beschreibung: | Unterlagen aus Abteilung 2, Arbeitsgruppe Verfassungsreform
Im Artikel 5 des Einigungsvertrags wurde empfohlen innerhalb von zwei Jahren eine Änderung oder Ergänzung der Verfassung der Bundesrepublik – des Grundgesetzes – auszuarbeiten. Auf Bundesebene wurde zu diesem Zweck am 16.1.1992 die gemeinsame Verfassungskommission des Bundestags und des Bundesrates eingesetzt. Das Land Brandenburg richtete wiederum eine interministerielle Arbeitsgruppe ein um für die Bundesratsinitiative Vorschläge der Landesregierung zu bündeln. Die Federführung oblag dem Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten Referat II.2 (Verfassungsrecht, Völkerrecht, EG-Recht), Dr. Dietrich Franke. Als Organisationseinheit bestand das "Sekretariat der Verfassungsreform" unter der Leitung von Reiner Kneifel-Haverkamp. Hier wurden Zuschriften von Institutionen, Zusammenschlüssen und Bürgern gesammelt und ausgewertet. Bei der gemeinsamen Verfassungskommission wurden insgesamt 800.000 Eingaben registriert. Die Bundesratsinitiative konnte nach mehreren internen Auseinandersetzungen und Abstimmungen ihre ursprünglich angelegte weitgehende Reformidee nicht verwirklichen. |
Bemerkungen: | Anbietung und Übernahme 2018, Gesch.Z. III-5423-3144/18 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2089980 |
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