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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 10A Domkapitel Lebus U 20 F |
Titel: | Friedrich [II.], Bischof von Lebus, bestätigt mit Zustimmung des Domkapitels Lebus die Errichtung eines von Georg Sasse, Vikar des Kapitels, und dessen Schwester Anna, Witwe Johann Frisseneckers zu Fürstenwalde, in der neuen Südkapelle der Domkirche zu Ehren der heiligen Dreieinigkeit, der heiligen Maria und aller Heiligen für das Seelenheil der Stifter, deren Eltern Nikolaus und Hedwig Sasse, ihres Stiefvaters Johann Gessen, dessen Sohnes Matthias und Johann Frisseneckers gestifteten Altars. Die Ausstattung des Altars beträgt 10 Schock Groschen brandenburgischer Währung, von denen sich Georg Sasse die Nutzung seines Anteils in Höhe von 5 Schock 44 Pfennige Jahreszins auf Lebenszeit vorbehält. Hinzu kommen von Urban Rochlitz zu Libbenichen 1 1/2 Schock auf Adalbertstag (23. April) nach Ostern, von Donat Plessow zu Fürstenwalde 1 Schock zu Ostern, von Gabriel Luben, Richter in Quappendorf, 1 1/2 Schock auf Urbani (25. Mai), von Johann Unglaube dem Jüngeren zu Fürstenwalde und dessen Anteil an den Hufen von Valentin Beer zu Fürstenwalde 3 Schilling, von Johann Jürgen zu Fürstenwalde 18 Groschen, von Jürgen Garten zu Fürstenwalde 12 Groschen, vom Haus des Johann Hoppener zu Fürstenwalde 1 Schock zu Ostern, von Michael Andreas, Richter zu "Keppin", 1/2 Schock zu Ostern, von Martin Fünfeichen zu "Keppin" und dessen 4 Hufen 1/2 Schock, ebenfalls zu Ostern. Das Patronatsrecht am genannten Altar erhalten die Stifter. Nach deren Tod soll es an Andreas Fleischhauer, Bürger der Stadt Frankfurt (Oder), danach an dessen Söhne fallen. Bei Aussterben seiner Familie soll es an Paul Apitz, Kürschner zu Frankfurt (Oder), bei Aussterben von dessen Familie an den Rat zu Fürstenwalde fallen. Der Altarist, nach Möglichkeit Familienangehöriger der Stifter, soll für die 10 Schock Ausstattung festgelegte Messen lesen. Die Patronatsinhaber sollen den Priester bei der Eintreibung rückständiger Zinse unterstützen. Bei Loskauf vom Zins soll für den Erlös ein neuer gekauft werden. Während Lebzeiten der Stifter sind an die Domkirche jährlich 30 Groschen, nach deren Tod 40 Groschen aus dem Zins zu zahlen.
"datum in castro nostro Furstenwaldense apud ecclesiam nostram Lubucensem, prima die mensis Septembris, anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo nono" |
Dat. - Findbuch: | 1479 September 1 |
Ort: | Fürstenwalde |
Vermerke: | Rückvermerk: "1479" |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | drei Siegel an Pergamentstreifen erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
Frühere Signaturen: | Stadtarchiv Fürstenwalde, Nr. 43/1177 |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Abschrift: BLHA, Rep 106 Bestandsergänzende Reprografien Nr. 9, Bl. 397-410 [es fehlt eine Seite], Nr. 43 Regest: Beck I, Nr. 2288 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=399271 |
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