826 SBB Cottbus; Rep. 826 Stadtbibliothek und Bezirksbibliothek Cottbus, Abteilung PAK; 1950-1991 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 826 Stadtbibliothek und Bezirksbibliothek Cottbus, Abteilung PAK
Dat. - Findbuch:1950 - 1991
Vorwort:Behördengeschichte
Bis 1957 gab es in Cottbus eine Stadtbibliothek und eine Bezirksbibliothek. Gemäß AO Nr. 1 über den Aufbau und die Arbeitsweise der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken vom 24.04.1957 wurden diese zur Stadt- und Bezirksbibliothek (SSB) Cottbus zusammengelegt. Zu den Aufgaben der SBB Cottbus gehörten u. a. die Aufsicht über alle staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken im Bezirk, die Koordinierung der Arbeit dieser Bibliotheken und die Anleitung ihrer Leiter. Die Grundlage hierfür bildeten mit den Räten der Städte bzw. Kreise geschlossene Vereinbarungen. Die SBB erfüllte somit die Funktion einer Leitbibliothek des Bibliothekswesens des Bezirkes. Sie wirkte als Konsultationsstützpunkt und war verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung des Bibliothekspersonals. Hinsichtlich der überörtlichen Aufgaben unterstand die SSB der Anleitung durch den Rat des Bezirkes, hinsichtlich der örtlichen Aufgaben dem Rat der Stadt Cottbus. Die SBB wurde durch einen Direktor geleitet und gliederte sich in die Abteilungen Methodik und Inspektion, Ausleihe und Literaturpropaganda und Kinderbibliothek. Der Leiter der Abteilung Methodik war gleichzeitig stellvertretender Direktor.
1960 wurde die Abteilung Methodik, die Bezirksfunktionen ausübte, aus der SBB herausgelöst und 1961 als Abteilung Bezirksbibliothek dem neugebildeten Bezirkskabinett für Kulturarbeit, das dem Rat des Bezirkes Cottbus, Abteilung Kultur unterstand, angegliedert.
In einer Vorlage des Stellvertretenden Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Cottbus für Kultur aus den Jahre 1963 wurde vorgeschlagen, zum 01.01.1964 aus der Stadtbibliothek Cottbus und der Abteilung Bezirksbibliothek des Bezirkskabinetts für Kulturarbeit die Bezirksbibliothek Cottbus zu bilden und als nachgeordnete Einrichtung fachlich und haushaltsmäßig dem Rat des Bezirkes Cottbus, Abteilung Kultur, zu unterstellen. Zu diesem Zeitpunkt kam es jedoch nicht zur Realisierung des Projektes; auch ein weiterer Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus vom 26.01.1968, der vorsah, die Stadt- und die Bezirksbibliothek zur Stadt- und Bezirksbibliothek Cottbus zu vereinigen und mit Wirkung vom 01.01.1968 dem Rat der Stadt zuzuordnen, wurde zurückgestellt.
In einem diesem Beschlussentwurf anliegenden Statut der SBB Cottbus wurde betont, dass die SBB überörtliche Funktionen ausübt und Leitbibliothek für das Bibliothekswesen des Bezirkes ist. Es war nicht vorgesehen, dass die SBB den anderen Bibliotheken gegenüber direkt weisungsberechtigt sein sollte. Ein durch den Direktor zu berufener Bibliotheksbeirat sollte der SBB Unterstützung geben. Der Direktor wiederum wurde durch den Rat der Stadt Cottbus berufen und in die Kadernomenklatur des Abteilungsleiters Kultur beim Rat des Bezirkes eingegliedert.
Die SBB war somit nachgeordnete Einrichtung des Rates der Stadt Cottbus und juristische Person. Die Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes war gegenüber der SBB in allen Fragen der Leitbibliothekstätigkeit weisungsberechtigt. Der Direktor war der Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes im Rahmen dieser Aufgabenstellung verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Die SBB sollte in die Abteilungen Ausleihe und Literaturpropaganda, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Methodik und Inspektion gegliedert werden.
1978 wurde vom Ministerium für Kultur darauf hingewiesen, dass gemäß Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten in den staatlichen Allgemeinbibliotheken bei den WAB und SBB 4 Abteilungen bestehen sollten: Abteilung Benutzung, Abteilung Erwerbung, Einarbeitung, Erschließung, Abteilung Planung, Anleitung, Koordinierung (PAK) sowie Abteilung Ökonomie und Verwaltung.
Diese im Bezirk Cottbus aus der Abteilung Methodik entstandene Abteilung PAK ist für 1978 - 1989 nachweisbar; 1986 umfasste sie 3 Mitarbeiter.
Die Abteilung war in fachlicher Hinsicht sowohl der Leitung der SBB als auch dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, unterstellt.
Die Abteilung PAK war 1978 für die Leitung, Planung, Aus- und Weiterbildung sowie die Neuererbewegung des bezirklichen Bibliothekswesens zuständig.
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass im Okt. 1969 die geplante Stadt- und Bezirksbibliothek Cottbus mit den entsprechenden Aufgaben und Unterstellungen existierte. Es ist jedoch nicht nachzuvollziehen, wann ein entsprechender Beschluss des Rates des Bezirkes realisiert wurde.
Die SBB erfüllte die Funktion eines Bestandszentrums und einer fachlich-methodischen Leiteinrichtung. Sie unterstand in fachlicher Hinsicht dem Ministerium für Kultur und organisatorisch dem Rat der Stadt Cottbus, Abteilung Kultur. Die Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes war an allen Fragen der Abteilung Methodik und Inspektion beteiligt.
Auch die 5. DB zur VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems vom 27.01.1971 wiederholte, dass die SBB in ihrer Anleitungstätigkeit im Auftrage des Rates des Bezirkes bzw. des Rates der Bezirksstadt handeln sollte.
Die “VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR” vom 31.05.1968 forderte, die Stadt- und Bezirksbibliotheken schrittweise zu Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken (WAB) zu entwickeln. Die Entscheidung hierzu sollte im Einvernehmen zwischen dem Minister für Kultur, dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen sowie dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes getroffen werden. Weiter wurde in dieser VO verlangt, dass die SBB als methodische Einrichtung in ihrem Bezirk zu wirken habe. Dazu sollten zwischen dem Rat des Bezirkes und dem Rat der Bezirksstadt entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Wenn nicht andere Übereinkommen getroffen wurden, sollte die SBB dem Rat der Bezirksstadt unterstehen. Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, waren verantwortlich für die Grundsätze zu Inhalt, Leitung und Organisation der Bibliotheksarbeit in ihrem Bereich. Grundsätzliche Fragen sollten mit dem Bibliotheksverband (Bezirksstelle) abgestimmt werden. Die 6. DB vom 05.01.1972 zur BibliotheksVO legte fest, dass die Räte der Bezirksstädte im Einvernehmen mit den Räten der Bezirke über die Entwicklung der SBB zur WAB zu entscheiden hätten.
Bis 1990 gelang es jedoch trotz ständiger Beschlüsse, Hinweise und Planvorhaben nicht, im Bezirk Cottbus den Aufbau einer WAB durchzusetzen.
1990 wurde vorgeschlagen, die methodische Abteilung (PAK) als regionale Planungs-, Beratungs- und Arbeitsstelle für die Bibliotheksträger und öffentlichen Bibliotheken zu erhalten. Jedoch wurde die Abteilung PAK 1991 aufgelöst; ihre Aufgaben gingen auf die Staatliche Fachstelle für öffentliche Bibliotheken im Land Brandenburg, Außenstelle Cottbus, über. Nach Auflösung dieser Fachstelle zum 31.12.1997 wurden die Aufgaben vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und seit 2000 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv fortgeführt.

Bestandsgeschichte
Die Akten wurden dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv im Dezember 1999 von der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken im Land Brandenburg übergeben. Die Erschließung und Erstellung des Findbuches erfolgte im Jahre 2000.
Nachfolger:Staatliche Fachstelle für öffentliche Bibliotheken im Land Brandenburg

Angaben zum Umfang

Umfang:2,20 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 826 Stadt- und Bezirksbibliothek Cottbus, Abteilung PAK Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=78609
 
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