631 AHI FfO; Rep. 631 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder); 1953-1991 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 631 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder)
Dat. - Findbuch:1953 - 1989
Vorwort:Behördengeschichte
Vorläufer der Einrichtung war das 1956 im Rat des Bezirkes gebildete Referat Betriebsgesundheitswesen, das 1957 in Gesundheitsschutz in den Betrieben umbenannt wurde. Daneben bestand seit 1955 eine Arbeitssanitätsinspektion. Ein Arbeitsgebiet dieser Einrichtung waren die Berufskrankheiten.
In Durchführung der Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. Januar 1978 wurde beim Rat des Bezirkes Frankfurt (Oder) eine Arbeitshygieneinspektion gebildet. Sie umfasste die Arbeitsbereiche Arbeitshygiene (arbeitshygienische Analyse und Bewertung der Arbeitsbedingungen), Arbeitsmedizin (arbeitsmedizinische Betreuung, Berufskrankheiten und arbeitsmedizinische Epidemiologie), Ökonomie sowie Planung/Information und Dokumentation und war für die Anleitung und Kontrolle der Betriebe bei der Verwirklichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Arbeitshygiene und der Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der arbeitsmedizinischen Betreuung verantwortlich.
Die Arbeitshygieneinspektion war juristische Person und Haushaltsorganisation. Sie unterstand dem Bezirksarzt sowie dem Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen (doppelte Unterstellung). Ihr Leiter wurde auf Vorschlag des Bezirksarztes in Abstimmung mit dem Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen vom Rat des Bezirkes berufen und abberufen. Sie konnte den Leitern der Kreisarbeitshygieneinspektionen fachliche Weisungen erteilen und deren Entscheidungen aufheben. Zu den Aufgaben der Arbeitshygieneinspektion gehörte die Beurteilung der arbeitshygienischen Situation in den Betrieben, die Unterstützung der Planung und Realisierung von Maßnahmen zur Gestaltung hygienischer und physiologischer sowie technisch sicherer Arbeitsbedingungen, die Kontrolle der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die Erfassung und Analyse von Berufskrankheiten und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter des Betriebsgesundheitswesens.
Die Arbeitshygieneinspektion wurde 1991 aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden 1990/91 von den Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik fortgeführt.

Bestandsgeschichte
Die Personalunterlagen des Bestandes wurden 1998 und die Akten über die Berufskrankheiten 2005 übernommen und 2006 bearbeitet.
Vorgänger:Bildung in Durchführung der Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion
Nachfolger:Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Frankfurt (Oder)
Verweis:Eine Chronik der Arbeitshygieneinspektion befindet sich im Stadtarchiv Frankfurt (Oder).

Angaben zum Umfang

Umfang:0,40 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 631 Arbeitshygieneinspektion des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=74952
 
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