2A; Rep. 2A Regierung Potsdam; 1317-1966 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:2A
Titel:Rep. 2A Regierung Potsdam
Vorwort:Behördengeschichte

1. Allgemeiner Überblick
Im Zuge der preußischen Reformen nach dem Zusammenbruch von 1806 wurden mit dem „Publicandum betr. die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden der Preußischen Monarchie in Beziehung auf die innere Landes- und Finanzverwaltung“ vom 16. Dezember 1808 sowie mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“ und der „Geschäfts-Instruktion für die Regierungen in sämmtlichen Provinzen“ vom 26. Dezember 1808 die Grundlage für die Neuordnung der Provinzialverwaltung gelegt. Zentrale Anliegen dieser Neuordnung waren die Trennung von Justiz und Verwaltung und die Zusammenführung aller Zweige der staatlichen Verwaltung auf regionaler Ebene in einer Behörde, die den Namen Regierung erhielt. Die Regierungen, die den Ministerien für deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich direkt unterstellt waren, wurden damit zur wichtigsten Mittelbehörde für die innere und Finanzverwaltung des preußischen Staates im 19. und 20. Jahrhundert. Die im Laufe des 19. Jahrhunderts fortschreitende Ausdifferenzierung von Fach- und Sonderverwaltungen mit eigenen Behörden, die Bildung von Selbstverwaltungsorganen auf Kreis-, Regierungsbezirks- und Provinzebene seit den 1870er Jahren sowie der seit 1919 verstärkte Aufbau der Reichsverwaltung, schränkten die umfassende Zuständigkeit der Regierung zunehmend ein, änderten aber nicht grundlegend ihre zentrale Stellung in der Mittelstufe der Verwaltung.
In Brandenburg wurden im Rahmen der Neuordnung von 1808/09 die Kurmärkische sowie die Neumärkische Kriegs- und Domänenkammer in Regierungen umgebildet. Die Kurmärkische Regierung trat im wesentlichen die Nachfolge der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Berlin, der Akzise- und Zolldirektionen in Berlin und Brandenburg, der Provinzialmedizinalbehörde für die Kurmark, des Kurmärkischen Amtskirchenrevenuendirektoriums, des Oberkonsistoriums der Kurmark und der Kurmärkischen Landarmendirektion an. Die mit der Kriegs- und Domänenkammer verbundenen Aufgaben der Justizpflege gingen an das Kammergericht in Berlin über, von dem die Regierung wiederum Landeshoheitssachen übernahm. Gemäß der Kabinettsorder vom 3. März 1809 siedelte die Behörde, die sich seit Februar 1809 offiziell als Regierung bezeichnete, von Berlin nach Potsdam um und nahm ihre Geschäfte dort am 12. Juni 1809 auf. Der Verordnung vom 26. Dezember 1808 gemäß entstanden bei der Kurmärkischen Regierung fünf Deputationen, und zwar 1. eine Polizeideputation, 2. eine geistliche und Schuldeputation, 3. eine Finanzdeputation, 4. eine Militärdeputation und 5. eine Abgabendeputation. Für die Verwaltung der durch Rezess vom 24. März 1809 den kurmärkischen und magdeburgischen Ständen wiederkäuflich überlassenen 36 kurmärkischen und 6 magdeburgischen Domänenämter wurde am 27. Juli 1809 die Ständische Domänenverwaltungskommission gebildet. Unter der Leitung des Vorsitzenden der Finanzdeputation sollten in dieser Kommission die Angelegenheiten der an die Stände abgetretenen Domänen von drei ständischen Deputierten unter Hinzuziehung mehrerer Domänenräte der Kurmärkischen Regierung bearbeitet werden. Nach Einlösung der auf die Ämter ausgestellten Pfandbriefe wurde die Kommission am 1. Juni 1818 aufgehoben.
Die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden“ vom 30. April 1815 zur Neugliederung des preußischen Staates sah die Einteilung der Provinz Brandenburg in die drei Regierungsbezirke Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder) vor. Mit Inkrafttreten dieser Veränderungen zum 25. März 1816 änderte die Kurmärkische Regierung ihre Bezeichnung in Regierung zu Potsdam. Die Regierung Berlin bestand nur bis Ende 1821, so dass die Provinz Brandenburg nun in zwei Regierungsbezirke untergliedert war. Berlin wahrte allerdings einen Sonderstatus und wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts schrittweise aus der Provinz Brandenburg herausgelöst. Der seit 1815 an der Spitze der Provinzialverwaltung stehende Oberpräsident besaß Aufsichtsrechte über die Regierungen. So gingen Berichte der Regierungen an die Minister sowie umgekehrt Erlasse der Minister an die Regierungen über den Oberpräsidenten, der aber nicht Dienstvorgesetzter der Regierungen war und sich nicht in die Einzelheiten der Verwaltung einschalten sollte.
Mit der Verordnung vom 30. April 1815 wurden zugleich die Zuständigkeit und Geschäftsverteilung der Regierungen teilweise neu geordnet. Die Verordnung bestimmte die Verteilung der Geschäfte auf zwei Abteilungen und überwies einen Teil der Kirchen- und Schulaufsicht der Regierung an das in jeder Provinz wieder zu begründende Konsistorium. So gingen die bei der bisherigen Polizei- und der Militärdeputation bearbeiteten Sachen sowie die bei der Regierung verbliebenen Kirchen- und Schulangelegenheiten auf die neugebildete erste Abteilung, die von der bisherigen Finanz- und Abgabendeputation verwalteten Gegenstände sowie die Gewerbepolizei und das Land- und Wasserbauwesen auf die neue zweite Abteilung über.
Für den Aufbau der Regierung Potsdam wurde langfristig die „Allerhöchste Kabinettsorder…betreffend eine Abänderung in der bisherigen Organisation der Provinzialverwaltungsbehörden“ vom 31. Dezember 1825 maßgebend, nach der 1826 vier Abteilungen eingerichtet wurden: I. die Abteilung des Innern, II. die Abteilung für Kirchen und Schulwesen, III. die Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten und IV. die Abteilung für indirekte Steuern. Diese Einteilung bestand im Wesentlichen bis zum Ende der Behörde 1945, wurde aber in vielen Details den sich ändernden Verhältnissen angepasst. Die Ressort- und Geschäftsverhältnisse der Regierung wurden durch die „Instruktion zur Geschäftsführung der Regierungen in den Königlich Preußischen Staaten“ vom 23. Oktober 1817 und die Kabinettsorder vom 31. Dezember 1825 festgelegt. Die Instruktion sah eine kollegiale Bearbeitung der Angelegenheiten im Plenum und den Abteilungen vor. An der Spitze der Regierung stand der Regierungspräsident, dem 1825 anstelle eines Präsidiums die alleinige Gesamtleitung der Regierung übertragen wurde. Von 1825 bis zur Einführung des „Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung“ vom 26. Juli 1880 im Jahre 1881 waren die Potsdamer Regierungspräsidenten auch Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. Auf Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1880 wurde 1881 die Abteilung des Innern zur Präsidialabteilung umgewandelt, deren Angelegenheiten der Regierungspräsident von nun an mit den ihm beigegebenen Räten unter eigener Verantwortlichkeit bearbeitete. Gemäß der „Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung“ vom 1. September 1932 hielt das präsidiale Büroprinzip nun auch in den Abteilungen II und III Einzug, womit die kollegiale Organisation der Regierung Potsdam ihr Ende erreicht hatte. Zugleich erfolgte die Umbenennung der Präsidialabteilung in Allgemeine Abteilung.
Reformvorhaben zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung, die bereits vor dem 1. Weltkrieg diskutiert wurden, kamen zum Teil erst nach der nationalsozialistischen Machtergreifung zur Durchführung. Diese Maßnahmen, die Umgestaltung der Verwaltung nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip und ihre Dienstbarmachung für die Erfordernisse der Kriegsvorbereitung führten seit 1933 zu Umstrukturierungen und Aufgabenveränderungen, wenngleich eine durchgreifende Neuordnung der Verwaltung auf der Mittelstufe bis 1945 nicht mehr zustande kam. Durch das „Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten“ vom 15. Dezember 1933 und die „Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reiches“ vom 27. November 1934 erhielt der Oberpräsident das Recht, Anweisungen an den Regierungspräsidenten zu erlassen, wurde aber damit nicht dessen Dienstvorgesetzter. Einschneidend wirkte auch die weitgehende Beseitigung der kommunalen Selbstverwaltung auf Provinzial- und Bezirksebene. Mit Ausbruch des 2. Weltkriegs kamen auf die Regierung zusätzliche Aufgaben zu, v. a. im Bereich der Kriegswirtschaft und der Sozialfürsorge. Trotz Einziehungen zum Kriegsdienst und Abordnungen in die besetzten Gebiete blieb der umfangreiche Behördenapparat im Wesentlichen bis 1945 erhalten. Mit Einnahme Potsdams durch sowjetische Truppen Ende April 1945 hörte die Regierung Potsdam auf zu bestehen. Zum 5. Juli 1945 wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht eine Provinzialverwaltung Mark Brandenburg für das Gebiet der Provinz westlich von Oder und Neiße eingesetzt, die alle in deutscher Hand belassenen Aufgaben der früheren Zentral- und Regionalbehörden übernahm.

2. Aufgaben in den Abteilungen, nachgeordnete und angegliederte Behörden
Zum Geschäftsbereich der Abteilung I, der sich im Laufe der Zeit in Teilbereichen änderte, gehörten v. a. Präsidial- und Personalsachen, Landeshoheitssachen, Polizei- und politische Angelegenheiten, das Militärwesen, Staatsangehörigkeitssachen, Angelegenheiten des Verkehrs, des Handels und Gewerbes, die Kommunalaufsicht, das Siedlungs- und Wohnungswesen, soziale und Wohlfahrtsangelegenheiten, Medizinal- und Veterinärsachen, staatliche und kommunale Bauten, die Baupolizei, landwirtschaftliche Angelegenheiten, Wasserbausachen und Kassensachen. Wege- und Chausseebausachen gingen 1876/77 von der Regierung an den neugebildeten kommunalen Provinzialverband über (vgl. Rep. 55 Provinzialverband Abt. III). Wasserstraßensachen übernahm ab 1903 die Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen (vgl. Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam). Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Reichsfinanzverwaltung 1920 wechselten die bei der Regierung verbliebenen Steuer- und Katasterangelegenheiten sowie die Aufsicht über die Kreiskassen von der Abteilung III an die Abteilung I. Abteilung I gab ab 1933 die Angelegenheiten der Jugendpflege, der Berufs- und Fachschulen und der Haushaltungsschulen an die Abteilung II, Angelegenheiten der Landwirtschaft und der Bodenverbesserungsgenossenschaften an die Abteilung III und die Aufsicht über die Gemeinde- und Privatforsten an die Forstabteilung ab. Im November 1936 übernahm die Abteilung I von der Kirchen- und Schulabteilung die Zuständigkeit für das 1934 eingeführte Landjahr für schulentlassene Jugendliche. In der Abteilung I wurden auch die Angelegenheiten der Schutzpolizei und der politischen Polizei verwaltet. Die Aufgaben im Bereich der politischen Polizei gingen 1933 auf die Staatpolizeistelle Potsdam (vgl. Rep. 35A Staatspolizeistelle Potsdam) über, die dem Geheimen Staatspolizeiamt und zunächst vorübergehend auch dem Regierungspräsidenten unterstand. Mit der Auflösung des Bezirksausschusses als Beschlussbehörde zum 1. Januar 1934 übernahm der Regierungspräsident die Aufgaben dieser Behörde, z. B. in ihrer Funktion als Wasserbuchbehörde.
Zur Vorprüfung und Abnahme der für die Oberrechnungskammer bestimmten Jahresrechnungen der Regierungshauptkasse, zur Mitwirkung bei der der Regierung überlassenen Rechnungsprüfung und zur Erledigung anderer Haushalts-, Kassen und Rechnungssachen wurde ein Rechnungsamt errichtet, das am 1. April 1923 seine Tätigkeit aufnahm. In engster Verbindung zu den Kommunaldezernenten der Abteilung I stand das Gemeindeprüfungsamt bei der Regierung Potsdam für die der Aufsicht des Regierungspräsidenten unterstehenden Gemeinden, das am 1. August 1934 seine Arbeit aufnahm. Es prüfte u. a. die gemeindlichen Kassen und die Jahresrechnungen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Auf Grund des Reichsgesetzes über die Bildung von Hauptvermessungsabteilungen vom 18. März 1938 wurde beim Regierungspräsidenten in Potsdam im gleichen Jahr die Hauptvermessungsabteilung IV für Berlin, den Regierungsbezirk Potsdam (ohne den Kreis Prenzlau) und den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) gebildet, die mit dem Geschäftskreis Katasterangelegenheiten in enger Verbindung stand. Zu ihren Aufgaben gehörten verschiedene Vermessungen und die Bearbeitung der topographischen Landeskartenwerke.
Als vorgesetzte Provinzialbehörde für nicht vom Staatsministerium eingesetzte Beamte im Regierungsbezirk war die Regierung auf Grund des Disziplinargesetzes von 1852 Disziplinarbehörde erster Instanz. 1918 wurde ein siebenköpfiges Disziplinargericht unter Vorsitz des Regierungspräsidenten gebildet. In Ausführung der Reichsdienststrafordnung vom 26. Januar 1937 gingen die damit verbundenen Aufgaben im gleichen Jahr auf die Dienststrafkammer beim Bezirksverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) mit Zuständigkeit für die gesamte Provinz Brandenburg über (vgl. Rep. 31B Bezirksausschuss Frankfurt [Oder]).
Von der Abteilung I ressortierten u. a. die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Magistrate, die Gendarmerie, das Polizeipräsidium Potsdam, die Gewerbeaufsichtsämter, die Kreisärzte, die Kreistierärzte, die Staatshochbauämter, die Wasserbauinspektionen bis 1903, die Kulturbauämter, die Deichverbände, die gewerblichen Unterrichtsanstalten sowie die Katasterämter und die staatlichen Kreiskassen ab 1920.
Die geistliche und Schuldeputation war nach der Verordnung vom 26. Dezember 1808 für sämtliche Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten zuständig, von denen jedoch im März 1816 ein Teil an das neugegründete Konsistorium der Provinz Brandenburg (vgl. Rep. 40D Konsistorium der Provinz Brandenburg) überging. Die 1826 gebildete Abteilung II bearbeitete die kirchlichen und Schulangelegenheiten, soweit sie nicht dem Konsistorium bzw. dem ebenfalls 1826 als eigene Abteilung des Konsistoriums gebildeten Provinzialschulkollegium oder dem mit der Aufsicht über die katholische Kirche betrauten Oberpräsidenten vorbehalten waren. In die Zuständigkeit der Abteilung II fielen u. a. die Besetzung sämtlicher dem landesherrlichen Patronat unterworfenen geistlichen und Schullehrerstellen, die Aufsicht über die Kirchen, über öffentliche und Privatschulen, die Aufsicht und Verwaltung des gesamten Elementarschulwesens und die Verwaltung der Kirchen-, Schul- und Stiftungsvermögen. 1845 verlor die Regierung einen großen Teil der von ihr bearbeiteten Kirchenangelegenheiten an das Konsistorium und den Oberpräsidenten. Eine weitere Einschränkung der Befugnisse in Kirchensachen erfolgte 1877 in Ausführung des Gesetzes vom 3. Juni 1876. Die Regierung behielt die Ausübung der die Vermögensverwaltung berührenden Befugnisse des landesherrlichen Patronats und einzelne Aufsichtsrechte. Wichtigste Aufgabe der Abteilung II blieb die Aufsicht und Verwaltung der Volks- und Privatschulen, die aber 1933 weitgehend an die Landräte und Schulräte übertragen wurde. Von der Abteilung II ressortierten die Kreisschulinspektionen (ab 1934 Kreisschulräte).
In der Abteilung III wurden die direkten Steuern und die Katasterangelegenheiten, die staatlichen Einkünfte aus den Domänen und Forsten und die Domänen- und fiskalischen Forstländereien verwaltet. Sie führte auch die Aufsicht über die nichtstaatlichen Forsten. Mit dem Übergang der Steuersachen an das Landesfinanzamt in Berlin (vgl. Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg) und an die Abteilung I, die auch die Katastersachen übernahm, hörte der Geschäftskreis direkte Steuern 1920 auf zu bestehen. 1933 wurden die Forstsachen in einer eigenen Forstabteilung zusammengefasst und ab 1934 in dem verselbständigten Regierungsforstamt unter Leitung eines Landforstmeisters bearbeitet. Die Abteilung III, nun Landwirtschaftliche Abteilung genannt, blieb zuständig für die Domänenverwaltung und die von der Abteilung I übernommenen Angelegenheiten der Land- und Wasserwirtschaft. Von der Abteilung III A für direkte Steuern ressortierten bis 1920 die Einkommensteuerveranlagungskommissionen, Kreiskassen und Katasterämter. Der Domänenabteilung unterstanden die Domänen- und Rentämter, die Domänenpächter und das Domstift Brandenburg, der Forstabteilung die Forstinspektionen, die in Oberförstereien unterteilt waren, und die Forstkassen.
Der Abteilung IV oblag die Verwaltung der indirekten Steuern, z. B. der Zölle. Ihr Geschäftsbereich ging zum 1. Oktober 1876 auf die neugegründete Provinzialsteuerdirektion für die Provinz Brandenburg einschließlich der Stadt Berlin mit Sitz in Berlin über (vgl. Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion). Von der Abteilung ressortierten die Hauptsteuerämter.
Der Regierung Potsdam waren verschiedene Behörden angegliedert:
So wurde 1876 in Durchführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 ein Bezirksrat als Beschlussbehörde für den Regierungsbezirk Potsdam gebildet. Er wirkte bei der Aufsicht über die Kommunalverwaltung, die Schulen, den Wegebau und bei anderen Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung mit. An seine Stelle trat 1884 durch Vereinigung mit dem Bezirksverwaltungsgericht der Bezirksausschuss. Den Vorsitz des Bezirksrates bzw. des Bezirksausschusses hatte der Regierungspräsident inne (vgl. Rep. 31A Bezirksausschuss Potsdam).
Für die Bearbeitung der Wasserstraßensachen, denen im Regierungsbezirk Potsdam im Hinblick auf die Versorgung Berlins eine besondere Bedeutung zukam, wurde 1903 die Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen eingerichtet, die dem Regierungspräsidenten in Potsdam direkt unterstand (vgl. Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam).
1912 wurde der Regierung das Oberversicherungsamt für den Regierungsbezirk auf Grund der Reichsversicherungsordnung als höhere Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung angegliedert, das fortan dem Vorsitz des Regierungspräsidenten unterstand.

3. Der Regierungsbezirk
Der Regierungsbezirk umfasste 1809 das Gebiet der Kurmark mit Ausnahme der Altmark. Bei der endgültigen Einteilung des Regierungsbezirks Potsdam und der Feststellung der Grenzen im Jahre 1816 fielen die Kreise Cottbus und Lebus und die Herrschaft Beeskow an den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder). Von den vor 1815 zu Sachsen gehörenden Gebieten der Provinz gingen mit dem 6. April 1816 die Ämter Belzig, Jüterbog und Dahme, die Herrschaft Baruth und einige Dörfer vom Kreisamt Wittenberg, von den Ämtern Seyda, Schlieben und Doberlug sowie der Niederlausitz an den Regierungsbezirk Potsdam über. Die Stadt Berlin mit dem weiteren Berliner Polizeibezirk im Umland unterstand von 1816 bis 1821 der Regierung Berlin, deren Zuständigkeiten dann vor allem dem Berliner Polizeipräsidium, besonderen Kommissionen für Militär- und Bauangelegenheiten, der Regierung Potsdam und vorübergehend auch dem Innenministerium zufielen. Von 1828 bis zum Jahr 1881, als die Stadt Berlin aus der Provinz Brandenburg ausschied, lag die Kommunalaufsicht in der Zuständigkeit der Regierung Potsdam. 1836 trat der Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) die Herrschaft Beeskow und drei vormals Storkower Ortschaften an den Bezirk Potsdam ab. Im 19. Jahrhundert wurden einige Ortschaften und Etablissements der Berlin umgebenden Kreise in die Stadt eingemeindet. Mit der Bildung von Groß-Berlin im Jahre 1920 verlor der Regierungsbezirk Potsdam in den Landkreisen Teltow, Niederbarnim und Osthavelland 7 Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke. Weitere Grenzveränderungen erfolgten durch das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. Januar 1937, durch das u. a. die mecklenburgischen Exklaven mit den Gemeinden Rossow, Netzeband und Schönberg an den Regierungsbezirk Potsdam übergingen.
Der Regierungsbezirk wurde 1816 in folgende 13 landrätliche Kreise eingeteilt: Angermünde, Jüterbog-Luckenwalde, Niederbarnim, Oberbarnim, Osthavelland, Ostprignitz, Prenzlau, Ruppin, Teltow-Storkow, Templin, Westhavelland, Westprignitz und Zauch-Belzig. Potsdam bildete einen Stadtkreis. 1836 wurde die Herrschaft Beeskow mit der Herrschaft Storkow zum neuen Kreis Beeskow-Storkow vereinigt. Aus den Landkreisen schieden später die größeren Städte Charlottenburg (1877), Brandenburg (Havel) (1881), Spandau (1887), Rixdorf (1899, seit 1912 Neukölln), Schöneberg (1899), Wilmersdorf (1907), Lichtenberg (1908), Eberswalde (1911), Wittenberge (1922) und Rathenow (1925) aus und bildeten eigene Stadtkreise.

Bestandsgeschichte

Ein kleiner Teil des Bestandes befand sich bereits vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Die Regierung Potsdam hatte seit 1877 Akten an dieses Archiv abgegeben, erhebliche Mengen aber auch selbst kassiert. Die vom Geheimen Staatsarchiv während des 2. Weltkriegs ausgelagerten Akten gelangten 1949/50 in das BLHA. Kriegsverluste sind offenbar nicht oder nur in geringem Umfang entstanden, etwa durch gezielte Vernichtung politisch brisanter Unterlagen bei Kriegsende. Der weitaus größte Teil der erhaltenen Akten und Teile der Plankammer der Regierung sind 1949 aus dem ehemaligen Regierungsgebäude in das damals entstehende BLHA übernommen worden. Kleinere Abgaben gelangten in den folgenden Jahren aus Nachfolgebehörden ins Archiv und wurden dem Bestand provenienzgerecht zugeordnet. So wurden 80 laufende Meter (lfm) Wasserbauakten aus dem Bestand Rep. 57 Wasserstraßendirektion Potsdam ausgesondert und in den Teilbestand Rep. 2A I LW (Land- und Wasserwirtschaft) eingeordnet.
Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an den Akten der Regierung Potsdam begannen im BLHA unmittelbar nach der Übernahme im Jahre 1950. Die Ordnung des Bestandes richtet sich im Allgemeinen nach der Struktur der Behörde um 1932, also dem in langer, kontinuierlicher Entwicklung erreichten Stand vor den einschneidenden Veränderungen der nationalsozialistischen Zeit. Der Ordnung der Abteilung I liegen Geschäftsverteilungspläne von 1929, 1934 und 1943 zugrunde, deren Gruppen zum Teil geringfügig ergänzt werden mussten, um alle vorhandenen Materien einordnen zu können. Brüche in der Ordnung der einzelnen Geschäftskreise der Abteilung I, die durch die Registraturentwicklung bedingt sind, wurden entsprechend dem Verwaltungsstrukturprinzip behutsam bereinigt. Die Ordnung der Kirchen- und Schulabteilung entspricht der Registraturordnung um 1900, als man die Einteilung nach Superintendenturen durch eine nach Kreisen ersetzte und innerhalb des Kreises die Generalia nach Superintendenturen (Kirchensachen) und Kreisschulinspektionen (Schulsachen) untergliederte. Die Systematik der Domänenregistratur der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer wurde von der Regierung Potsdam bis 1896 beibehalten, nachdem die Ämter schon vorher aufgehört hatten zu bestehen, und bei der Neuordnung im BLHA entsprechend der der Kammer reguliert. Im Jahre 1897 legte man neue Akten nach Domänen und Kreisen an. In der Forstabteilung wurden die Akten bei der Neuordnung um 1850 nicht mehr nach den weiterhin bestehenden Forstinspektionen, sondern nach Oberförstereien eingeteilt.
Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten erstreckten sich über einen längeren Zeitraum von den 1960er bis in die 1980er Jahre und endeten mit der Erarbeitung von Findbüchern für alle Teilbestände. Eine Ausnahme bilden die Personalaktenbestände, die weitgehend über Findkarteien mit der Titelersterfassung erschlossen sind, sowie einzelne gleichförmige Aktengruppen (v. a. Staatsangehörigkeits-Sachen), die vorerst ohne Verzeichnung nur geordnet gelagert wurden. In den Jahren 2009 bis 2011 erfolgte die Übertragung der Erschließungsangaben aus allen Findbüchern des Bestandes in die Archivdatenbank. Bis 2012 konnten schließlich auch die die Verzeichnungsangaben aus den Findkarteien der Titelersterfassung zu den Personalaktenbeständen in der Archivdatenbank erfasst werden. Die notwendigen Arbeiten zur Überprüfung und Ergänzung dieser Titelersterfassung erfolgten 2012 sowie abschließend 2017 für die Lehrer- und Forstpersonalia.
Im Rahmen des Beständeaustausches mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) gelangten 2024 die von der kriegsbedingten Auslagerung ausgenommenen und in Berlin-Dahlem unter der Bestandssignatur X. HA, Rep. 2 B aufgestellten Aktenüberlieferungen der Regierung Potsdam in das BLHA. Es erfolgte dabei eine vollständige Auflösung der bisherigen Aktenbestände X. HA, Rep. 2 B Regierung Potsdam Abt. I Lebensmittelversorgung im I. Weltkrieg und Rep. 2 B Abt. III Rechnungen und Steuern, Domänen und Forsten. Die Unterlagen wurden weitestgehend den entsprechenden Akten in Teilbeständen der Abteilung I Präsidialabteilung (I HG, I Kat, I KR, I RHK) und der Abteilung III Direkte Steuern, Domänen und Forsten (III D, III F) angefügt. Hingegen sind die im GStA PK unter der Bestandsbezeichnung X. HA, Rep. 2B II aufgestellten Unterlagen der Abteilung für Kirchen und Schulen – auch auf Grund des außerordentlichen Umfangs – zusammenbelassen worden. Im BLHA bilden sie den Teilbestand Rep. 2A Regierung Potsdam Abteilung II Kirchen und Schulwesen – Ältere Registratur (2A II). Zur Unterscheidung von den anderen Teilbeständen der Kirchen- und Schulabteilung wurde hier allerdings die bisherige Aktennummer um die Zahl 10000 addiert. Die Signaturen des GStA PK sind jeweils im Feld "Frühere Signaturen" aufgenommen und recherchierbar. Im Zuge von Provenienzabgrenzungen zu Vorgängerbehörden der Regierung Potsdam sind einerseits wenige Akten zum Bestand Rep. 33A Kurmärkisches Amtskirchenrevenuendirektorium umgeordnet worden. Andererseits erhielt der Teilbestand Rep. 2A III D Zugänge von Akten, die im GStA PK dem Bestand X. HA, Rep. 2A Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer zugewiesen waren.
Ein umfangreicher älterer Teil der Plankammer der Regierung Potsdam wird weiterhin im GStA PK verwahrt.

Bestandsgliederung

Im Ergebnis der archivarischen Ordnung wurde die Gesamtüberlieferung der Behörde in Teilbestände untergliedert:
Unterlagen aus der Abteilung I (Präsidialabteilung, Allgemeine Abteilung) in den Teilbeständen:
- I P: Präsidialregistratur
- I KR: Kassen und Rechnungswesen
- I RHK: Regierungshauptkasse
- I Pol: Polizei- und politische Angelegenheiten
- I St: Staatsangehörigkeit und Verschiedenes
- I V: Verkehr, Straßen, Brücken
- I HG: Handel und Gewerbe
- I Kom: Kommunalangelegenheiten
- I S: Siedlungs- und Wohnungswesen
- I SW: Soziale und Wohlfahrtsangelegenheiten
- I Med: Medizinalangelegenheiten
- I Vet: Veterinärangelegenheiten
- I LW: Land- und Wasserwirtschaft, Wasserbau
- I Hb: Hochbauangelegenheiten
- I Kat: Katasterangelegenheiten
- I Ldj: Landjahrangelegenheiten
- I Pers: Personalakten
Unterlagen der Abteilung II (Kirchen- und Schulwesen) in den Teilbeständen:
- II: Ältere Registratur
- II Gen: Generalia
- II A: Kreis Angermünde
- II B: Kreis Beeskow-Storkow
- II J: Kreis Jüterbog-Luckenwalde
- II N: Kreis Niederbarnim
- II O: Kreis Oberbarnim
- II OH: Kreis Osthavelland
- II OP: Kreis Ostprignitz
- II P: Kreis Prenzlau
- II R: Kreis Ruppin
- II T: Kreis Teltow
- II Tp: Kreis Templin
- II WH: Kreis Westhavelland
- II WP: Kreis Westprignitz
- II Z: Kreis Zauch-Belzig
- II Bln: Stadtkreis Berlin
- II Brd: Stadtkreis Brandenburg (Havel)
- II Chb: Stadtkreis Charlottenburg
- II Pdm: Stadtkreis Potsdam
- II Spa: Stadtkreis Spandau
- II AK: Auswärtige Kreise (Orte außerhalb des Regierungsbezirks Potsdam)
- II Pers: Lehrerpersonalakten
Unterlagen der Abteilung III (Direkte Steuern, Domänen und Forsten) in den Teilbeständen:
- III D: Domänenregistratur
- III F: Forstregistratur
- III F Pers: Personalakten der Forstverwaltung
Unterlagen der Abteilung IV (Indirekte Steuern) im Teilbestand:
- IV: Indirekte Steuern
Die umfangreiche Überlieferung von Karten und Plänen der Regierung Potsdam ist im Kartenbestand zusammengefasst:
- Rep. 2A Regierung Potsdam - Karten

Angaben zur Benutzung

Veröffentlichungen:Rudolf Knaack: Ordnungsarbeiten am Bestand der Regierung Potsdam, in: Archivmitteilungen 12 (1962), Heft 1, S. 7-14. – Rudolf Knaack: Der Bestand „Regierung Potsdam“ im Staatsarchiv Potsdam. Versuch einer Bestandsanalyse, in: Archivmitteilungen 18 (1968), S. 228-234. - Regierung Potsdam Präsidialregistratur (Rep. 2 A I P), bearb. v. Rudolf Knaack, Falko Neininger und Rita Stumper, Frankfurt am Main 2003 (= Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 12), S. XIII-XLI.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559337
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit Query