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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 46 Standesämter - Sterbezweitbücher |
Dat. - Findbuch: | Zwischen 1924 und 1979 |
Vorwort: | Standesamts- oder Personenstandsnebenregister
Die Standesamts- oder Personenstandsnebenregister (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) entstanden als Zweitschrift bei den Standesämtern und wurden nach den Bestimmungen des preußischen Personenstandsgesetzes vom 9. März 1874 und des (Reichs-)Personenstandsgesetzes vom 6. Februar 1875 von den Aufsichtsbehörden bei den zuständigen Gerichten erster Instanz, den Amtsgerichten, hinterlegt. Nach Ablauf des Kalenderjahres war das Nebenregister (ebenso wie das Hauptregister) zu schließen und der jeweiligen Aufsichtsbehörde einzureichen. Diese hatte das Nebenregister nach erfolgter Prüfung dem zuständigen Gericht zur Aufbewahrung einzureichen. Im Falle von Nachträgen oder Berichtigungen im Hauptregister waren der Aufsichtsbehörde diese nach erfolgter Eintragung in beglaubigter Abschrift mitzuteilen. Die Aufsichtsbehörde hatte zu veranlassen, dass die Marginalien auch in das Nebenregister nachgetragen wurden. Die Nebenregister traten an die Stelle der bisherigen Kirchenbuchduplikate, die ebenfalls bei den Gerichten verwahrt worden waren. Die getrennt aufbewahrten Nebenregister dienten damit zur Rechtssicherung. Nach dem Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 wurden die Nebenregister fortan als Zweitbücher bezeichnet. Ihre Hinterlegung erfolgte seitdem bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. Zweitbücher wurden auch nach 1945 im Bereich der ehemaligen DDR geführt. Erst das Personenstandsgesetz der DDR vom 4. Dezember 1981 sah eine Anlegung von Zweitbüchern nicht mehr vor. Die Ordnung Nr. 110/76 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über das Verfahren in Personenstands-, Staatsbürgerschafts- und Kriegsgräberangelegenheiten in der Fassung vom 23. März 1982 bestimmte, dass die bis 1981 geführten Zweitbücher einschließlich der Namensverzeichnisse dazu vernichtet werden konnten. Eine Ausnahme bildeten lediglich die Sterbezweitbücher aus dem Zeitraum 1933 bis 1945. Sie wurden 1982 von den Urkundenstellen über die Räte der Bezirke der Staatlichen Archivverwaltung übergeben und im Archivdepot Dornburg/Elbe eingelagert. Die Vernichtung der übrigen Zweitbücher hatte bis zum 31. Dezember 1983 zu erfolgen.
Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 1992 vom Bundesarchiv - Archivdepot Dornburg in das BLHA übernommen. 1996, 2004 und 2016 übergab das Mecklenburgische Landeshauptarchiv Schwerin Sterbezweitbücher der Standesämter aus den früheren brandenburgischen Gebietsteilen, die 1952 den DDR-Bezirken Schwerin (Kreise Ludwigslust und Perleberg) und Neubrandenburg (Kreise Strasburg/Um., Pasewalk, Prenzlau und Templin) zugeschlagen wurden. Der Bestand umfasst Sterbezweitbücher der Jahrgänge 1933 bis 1945 von Standesämtern aus dem Bereich der drei DDR-Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie aus den brandenburgischen Gebietsteilen, die ab 1952 zu den DDR-Bezirken Schwerin (Kreise Ludwigslust und Perleberg) und Neubrandenburg (Kreise Strasburg/Um, Pasewalk, Prenzlau und Templin) gehörten. Da in kleineren Standesämtern die Bücher über mehrere Jahre geführt wurden bzw. spätere Nachträge erfolgten, reichen die Zweitbücher z. T. über die Jahre 1933 - 1945 hinaus. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 64,62 lfm |
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Angaben zu Findmitteln |
Findhilfsmittel: | Archivdatenbank |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 46 Standesämter - Sterbezweitbücher, Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=28358 |
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